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Erfolgsmodell „Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)“ sichern: Rechtsanspruch auf Hortbetreuung bis 14 Jahre wieder herstellen und Gebührenerhöhungen zurücknehmen

Donnerstag, 30.09.2010

Neufassung

Entgegen allen Ankündigungen und Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag von CDU und GAL wurde der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab zwei Jahren nicht eingeführt, sondern auf 2013 verschoben. Das letzte Jahr vor der Schule wurde in Kita und Vorschule im Umfang einer bis zu fünfstündigen Betreuung ohne Mittagessen bis zur Summe von 192 Euro beitragsfrei – aber nicht für die Eltern von so genannten Kann-Kindern. Die Gebühren für Kita und Hort werden mit Wirkung zum 24. August 2010 deutlich erhöht. Das Mittagessen in Kita und Hort wurde bereits zum 15. Mai für alle Eltern teurer – und zwar um bis zu 29 Euro pro Monat und Kind. Zudem wird mit der von CDU- und GAL-Fraktion Anfang Juli 2010 beschlossenen Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) der Rechtsanspruch beruflich beschäftigter Eltern auf Hortbetreuung nicht mehr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gewährleistet, sondern nur noch bis zum Abschluss der sechsten Klasse bzw. zwölften Geburtstag.

Anders als in der Presseerklärung des Senats vom 27.11.2009 über „Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung“ – neue Beitragsstufen für Eltern mit erhöhtem Einkommen (über 3.000 Euro netto)“ dargestellt, beginnen die Gebührenerhöhungen bereits bei rund 2.500 Euro Familien-Nettoeinkommen.

Es sind offensichtlich auch mehr Eltern von den Beitragserhöhungen betroffen als der Senat bisher dargestellt hat. Der Senat behauptet hierüber keine Auskunft geben zu können (Drs. 19/6783), obwohl in einer die Erhöhungen vorbereitenden Senatsdrucksache durchaus Zahlen genannt wurden, die nun wohl seitens des Senats öffentlich nicht mehr zu halten sind. Auch zu Abmeldungen aus Krippe, Kita und Hort aufgrund der Gebührenerhöhungen legt der Senat keine aktuellen Zahlen vor (Drs. 19/6784).

Zudem: Anders als von Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsfraktionen zur beabsichtigten Beschränkung des Rechtsanspruchs auf Hortbetreuung dargestellt, sind Kinder zwischen 12 und 14 Jahren keineswegs nur „sehr sehr selten im Hort anzufinden“. Vielmehr musste der Senat einräumen, dass „im Jahr 2010 voraussichtlich rund 600 Betreuungsverhältnisse in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege betroffen“ sind. Diese Maßnahme bedeutet Politik gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Anders als vom zuständigen Senator und von Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsfraktionen dargestellt, ist auch die Hortbetreuung behinderter Kinder bis 14 Jahre nicht unangetastet geblieben: Bisher gab es einen solchen Rechtsanspruch gem.

§ 6 des KibeG. Diese Regelung wurde abgeschafft. Stattdessen wurde lediglich folgende Kann-Regelung in das KibeG eingefügt: „Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder können bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gefördert werden.“

Dieser Ersatz eines Rechtsanspruches für behinderte Kinder durch eine Kann-Regelung ist ein Rückschritt für die Integration behinderter Kinder und erhöht die Belastung für die Eltern behinderter Kinder.

 

 

Während behinderte Kinder im Elementarbereich bisher aus guten Gründen nur einen Eigenanteil an den Betreuungskosten von 31 Euro zu zahlen hatten, wird für sie nun die Hälfte der sonst gültigen Eigenanteile erhoben. Dies bedeutet eine Gebührenerhöhung für die betroffenen Eltern für die reine Betreuung ihrer Kinder von bis 750 Prozent. Hinzu kommen künftig die Kosten für das Essen plus Erhöhung auch dieser Gebühr.

Die Beschlüsse des Senats über die Gebührenerhöhungen sowie – auch von CDU- und GAL-Fraktion in der Bürgerschaft beschlossen – zur Begrenzung von Rechtsansprüchen auf Hortbetreuung

- bedeuten einen Rückschritt für die frühe Bildung in Hamburg,

- schaden der Chancengerechtigkeit für Hamburgs Kinder,

- zeigen eine erschreckende Unkenntnis des Senats über die Situation Hamburger

Familien und

- sind gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerichtet.

Die Beiträge der Eltern in der von der SPD-Fraktion beantragten öffentlichen Anhörung vom 25.05.2010 sowie die eindrucksvolle Unterstützung der Volkspetition durch die Hamburgerinnen und Hamburger mit rund 33.000 gültigen Unterschriften zeigen, dass die Reduzierung der Rechtsansprüche und die Gebührenerhöhung die berufliche und finanzielle Situation Hamburger Eltern verkennen und auch bildungs- sowie integrationspolitisch genau in die falsche Richtung gehen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft wie folgt beschließen:

1. Der Senat wird aufgefordert, die Gebührenerhöhungen für die Kinderbetreuung (Änderungen in der Familieneigenanteilsverordnung bzw. in der Teilnahmebeitragsverordnung) zurückzunehmen.

2. Der Senat wird aufgefordert, die Gebührenerhöhung für das Mittagessen (Erhöhung der „Verpflegungsanteile“) unverzüglich zurückzunehmen.

3. Der Senat wird aufgefordert, für das Mittagessen in der Kindertagesbetreuung zum nächstmöglichen Termin generell keinen Eigenbeitrag mehr zu erheben.

4. Die Bürgerschaft möge zudem das folgende Gesetz beschließen:

 

Gesetz zur Wiederherstellung des Rechtsanspruchs

auf Kindertagesbetreuung bis zum 14. Lebensjahr

 

Vom….

 

„Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs und zur Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung vom 6. Juli 2010 (HmbGVBl. Seite 485) wird aufgehoben.“