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Erhalt der Lehrschwimmbecken

Mittwoch, 04.11.2009

Der Erhalt der Hamburger Lehrschwimmbecken ist für eine wohnortnahe Möglichkeit der Wassergewöhnung unterschiedlicher Zielgruppen sowie für den Gesundheitssport unerlässlich. Nach jahrelanger Ungewissheit stehen nun durch das Bundeskonjunkturprogramm II Mittel zum Erhalt der Lehrschwimmbecken bereit. In Drs. 19/2780 teilt der Senat sowohl zum Sanierungsbedarf, als auch zur Umsetzung der Maßnahme mit, dass der Sanierungsbedarf aller acht Hamburger Lehrschwimmbecken bei 2,6 Mio. Euro (Stand August 2008) liege. Ferner legt der Senat in Drs. 19/2780 im Falle des Scheiterns einer oder mehrerer Übernahme(n) eines Lehrschwimmbeckens fest, dass die Zuwendungssumme von 2 Mio. Euro entsprechend dem Anteil des Sanierungsbedarfs des/der nicht übernommenen Lehrschwimmbecken(s) am Gesamtsanierungsbedarf prozentual gemindert wird.

Die Kostenberechnung des Hamburger Sportbundes (HSB) aus dem August 2009 zeigt dagegen auf, dass der Sanierungsbedarf an den einzelnen Standorten zum Teil weit höher liegt und nahe an den Buchwert des Anlagevermögens der Lehrschwimmbecken heranreicht. Der HSB geht zum jetzigen Zeitpunkt von einem Sanierungsbedarf von rd. 3,35 Mio. Euro aus (incl. 15 Prozent Sicherheit). Es ergäbe sich somit eine Differenz für den notwendigen Gesamtsanierungsbedarf in Höhe von rd. 750.000 Euro für 2008 bis 2009.

Für einzelne Standorte wäre unter den jetzigen Bedingungen absehbar, dass die öffentliche Mittelzuwendung nicht ausreiche und der Anteil an Eigenmitteln nur sehr schwer erwirtschaftet werden könne. Etwaige Träger würden bereits durch die unmittelbaren Nebenkosten (Grunderwerbssteuer, Vermessungs- und Notarkosten, sowie Grundbucheintragung) bei einer Eigentumsübertragung vor große Herausforderungen gestellt, da die Behörde für Schule und Berufsbildung erst bei Kosten für die Grunderwerbssteuer von über 30.000 Euro die Mehrkosten übernehmen würde. Die

Finanzierung und der Erhalt der Lehrschwimmbecken sind somit in Gefahr.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass der Senat im Zusammenwirken mit den Trägern eine tragfähige Lösung zum Erhalt der Lehrschwimmbecken entwickelt, um eine wohnortnahe Wassergewöhnungsmöglichkeit uneingeschränkt abzusichern.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. sich für den Erhalt der Hamburger Lehrschwimmbecken einzusetzen, indem er

• zusammen mit den Trägervereinen eine transparente und langfristig tragfähige Lösung für den Erhalt der Hamburger Lehrschwimmbecken entwickelt und

• den Trägervereinen finanzielle Sicherheit durch vertragliche Vereinbarungen garantiert.

2. die Bürgerschaft über den konkreten Mittelbedarf für den Erhalt der einzelnen Hamburger Lehrschwimmbecken zu unterrichten und bis zum 30.12.2009 ein entsprechendes Finanzierungskonzept zum Erhalt der Lehrschwimmbecken vorzulegen.