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Erhalt des Therapie-Zentrums für Suizidgefährdete in seinen bisherigen Strukturen

Donnerstag, 21.10.2010

BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/

19. Wahlperiode

Antrag

der Abgeordneten Dr. Martin Schäfer, Elke Badde, Thomas Böwer,

Dr. Mathias Petersen, Dr. Monika Schaal, und Fraktion (SPD)

Betr.: Erhalt des Therapie-Zentrums für Suizidgefährdete in seinen bisherigen Strukturen

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat in dem Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 beschlossen, die Arbeit des Therapie-Zentrums für Suizidgefährdete (TZS) mit einem Volumen in Höhe von 75.000 Euro ab dem Jahr 2012 in die neue Psychiatrie des UKE ab Fertigstellung des Neubaus zu integrieren

Wie der Freundes- und Förderkreis des TZS in einem offenen Brief richtig feststellt, wird mit der Umsetzung dieser Maßnahme das TZS faktisch aufgelöst. So heißt es in dem Brief: „Integration bedeutet nur, dass das schon bestehende, verpflichtende und finanzierte Behandlungsangebot psychiatrischer Kliniken für suizidgefährdete Patienten das Etikett „Therapie-Zentrum für Suizidgefährdete“ erhalten soll, um den Wegfall des spezialisierten psychotherapeutischen Behandlungsangebots des TZS zu kaschieren.“

Alle Beschäftigte mit länger laufenden Verträgen des TZS wurden bereits vom UKE aufgefordert, sich neue Tätigkeitsfelder zu suchen. Der Vertrag einer wichtigen Mitarbeiterin wird nicht zum Jahr 2011 verlängert.

Noch im März 2009 hat die Bürgerschaft auf Antrag der CDU und GAL eine Stärkung des TZS beschlossen. (Drs.: 19/2490) Für die Jahre 2009 und 2010 wurden in dem neu geschaffenen Titel 3600.682.04 „Zuschuss an das UKE zur Sockelfinanzierung TZS“ jeweils 130.000 Euro bereit gestellt.

Ferner wurde ein Kooperationsvertrag zwischen dem UKE und der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) am 2. Juni 2009 unterzeichnet. Laut diesem Vertrag soll die „Basis für die Fortsetzung der therapeutischen und wissenschaftlichen Arbeit des Therapie-Zentrum für Suizidgefährdete (TZS)“ hergestellt und dabei die „Qualität und inhaltliche Ausrichtung des therapeutischen Angebots“ erhalten werden. Zu diesem Zweck sollen pro Jahr das UKE 320.000 Euro und die BWF 130.000 Euro (also insgesamt 450.000 Euro) verbindlich zur Verfügung stellen.

Wird das TZE in seiner bisherigen Arbeitsweise und Organisation zum Ende des Jahres aufgelöst, bedeutet dies einen Bruch dieses Kooperationsvertrages.

Das TZE leistet eine herausragende und einmalige Arbeit auf dem Gebiet der Behandlung, Forschung und Prävention suizidalen Verhaltens. Hervorzuheben sind die Suizidprävention sowie die Angebote für Hinterbliebene und Angehörige, die Angebote der Fort- und Weiterbildung, der Beratung von Experten und die Öffentlichkeitsarbeit.

Besonders schwerwiegend ist, dass mit dem Ende des TZS unwiderruflich das ambulante Behandlungsangebot für hoch suizidgefährdete Patienten mit großen Ängsten vor einer stationären psychiatrischen Behandlung eingestellt wird.

Laut Kooperationsvertrag ist eine der Aufgaben des TZS u.a. die „Ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von akut und chronisch suizidalen Patienten, welche aufgrund der Schwere der Problematik oder der besonderen Situation nicht in der Lage sind, andere bestehende Behandlungsangebote wahrzunehmen und für die sonst nur eine stationäre Krisenintervention die Alternative wäre“.

Es ist völlig unklar, ob die bisherigen Patientinnen und Patienten des TZS zukünftig von den gleichen Therapeutinnen und Therapeuten behandelt werden. Aber gerade bei suizidgefährdeten Patientinnen und Patienten ist eine hohe Verlässlichkeit und eine enge Bindung zum Therapeuten eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.

Das Ende der Arbeit des TZS bedeutet das Ende der Arbeit eines hochqualifizierten und national und international renommierten Expertenteams. Die Spezialistinnen und Spezialisten sind nicht ohne Brüche durch andere Mitarbeiter zu ersetzen. Der Aufbau einer Arbeitsgruppe mit einer vergleichbaren Expertise dauert sehr viele Jahre.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

1. das Therapie-Zentrum für Suizidgefährdete in seiner bisherigen Struktur und Arbeitsweise zu erhalten und keine dem entgegenlaufenden Fakten zu schaffen,

2. sicherzustellen, dass die Vertragspartner des Kooperationsvertrags dem Wortlaut des Vertrags in Gänze nachkommen,

3. das Therapie-Zentrum für Suizidgefährdete mit den Mitteln, wie bisher vorgesehen, auszustatten.