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Erneute Einrichtung einer zentralen Briefwahlstelle zur Bürgerschaftswahl 2025

Mittwoch, 27.03.2024

Die Beteiligung an allgemeinen Wahlen zu stärken ist ein ständiges Anliegen der Abgeordneten und Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft. Je höher die Wahlbeteiligung, desto besser sind erfahrungsgemäß Repräsentanz und Akzeptanz für die Vertretung der Bürger:innen durch die Parlamente.

Im Vorfeld der Wahlen zu den Bezirksversammlungen und für das Europäische Parlament im Juni 2024 sowie zur Hamburgischen Bürgerschaft 2025 wird daher eine überparteiliche Wahlmotivationskampagne stattfinden, die niedrigschwellig und aufmerksamkeitsstark auf die bevorstehenden Abstimmungen aufmerksam macht, aufklärt und Vorbehalte vor einer Teilnahme an den Wahlen abbauen soll. Sie wird insbesondere in den Regionen der Stadt sichtbar werden, in denen die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen nicht selbstverständlich ist. Auch junge Wahlberechtigte sollen dabei besonders im Blick sein (vgl. Drs. 22/13773).

Zur Bürgerschaftswahl 2020 hatte diese Kampagne eine wertvolle Ergänzung erfahren: Aufgrund eines Ersuchens der Bürgerschaft war erstmals durch den Senat eine „Zentrale Briefwahlstelle“ (Wahldienststelle) eingerichtet worden (vgl. Drs. 21/12700 bzw. 21/15846). Sie stellte einen weiteren Baustein dar, um die Wahlbeteiligung zu stärken und die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Briefwahl zu verbessern.

Unabhängig davon, wo eine Bürgerin oder ein Bürger in Hamburg wohnhaft war, konnten so die Briefwahlunterlagen an einem Ort beantragt werden und auch vor Ort eine Briefwahl durchgeführt werden. Die Umsetzung lag bei der Landeswahlleitung und der Bezirkswahlleitung Hamburg-Nord.

Die ursprüngliche Planung der Unterbringung der Zentralen Briefwahlstelle „pop up“ in einem Gebäude wurde in Ermangelung eines passenden Angebotes für den kurzen Zeitraum der Briefwahleintragung in einer Containerlösung auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz umgesetzt, deren Aufbau im Anschluss an den Weihnachtsmarkt erfolgen konnte, und die Zentrale Briefwahlstelle am 14. Januar 2020 planmäßig eröffnet. Die Anlage war ausgestattet mit zwölf Sachbearbeitungsplätzen, einer Leitungskraft und zehn Wahlkabinen. So konnten in nahezu ständiger Auslastung alle 17 Wahlkreise verlässlich und ohne nennenswerte Wartezeiten bedient werden.

Neben der Besonderheit, dass alle Wahlberechtigten dort die Briefwahlunterlagen beantragen konnte, waren auch die Öffnungszeiten an die umliegenden Geschäftszeiten angepasst und die Zentrale Briefwahlstelle montags bis freitags von 11 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet – insgesamt an fünf Samstagen vor der Wahl.

Die Zentrale Briefwahlstelle war wie eine reguläre Wahldienststelle an das Wahlberechtigtenverzeichnis angebunden; die Wähler:innen konnten entweder die Stimmzettel mit nach Hause nehmen oder sie vor Ort in der Wahlkabine ausfüllen, den Wahlschein unterschreiben und den Wahlbrief in die Wahlurne abgegeben, wovon die überwiegende Mehrheit der Besucher:innen Gebrauch machte.

In der Zentralen Briefwahlstelle sind rund 18.000 Wahlscheine ausgestellt worden, wovon knapp die Hälfte auf Hamburg-Nord und Hamburg-Mitte entfielen; Bergedorf und Harburg waren jeweils nur schwach vertreten. Daran wird deutlich, dass es unabdingbar ist, dass es in jedem Bezirk weiterhin mindestens eine Wahldienststelle gibt, welche neben der Pflege des Wählerverzeichnisses auch die Briefwahlunterlagen vor Ort ausgibt.

Insgesamt ist die Wahlbeteiligung 2020 um 6,5 Prozentpunkte gestiegen. Eine unmittelbare Korrelation zwischen diesem Anstieg und der Zentralen Briefwahlstelle kann zwar quantitativ nicht hergeleitet werden, festzuhalten ist aber, dass über das bürgerfreundliche Angebot an einem verkehrsgünstigen und repräsentativen Standort ein erheblicher Anteil des gestiegenen Anteils von Briefwählenden verzeichnet werden konnte. Letztlich wurden dadurch auch Briefportokosten eingespart.

Die Einbettung in die vielfältigen Maßnahmen der Wahlmotivationskampagne und eine positive Berichterstattung halfen, die Wahl unabhängig von Parteipolitik in den Mittelpunkt zu stellen und für die Stimmabgabe zu werben. Diese Maßnahme soll daher in einer Neuauflage auch 2025 für die Beteiligung an der Bürgerschaftswahl werben und ein niedrigschwelliges Angebot zur Stimmabgabe sein.

Zu den Europa- und Bezirksversammlungswahlen ist ein solches Modell schon deswegen kaum realisierbar, weil bei gegenwärtig 61 Stimmzetteln alleine für die Bezirke ein unverhältnismäßiger Lageraufwand für das Material geleistet werden müsste und das Risiko einer fehlerhaften Ausgabe der Wahlkreisstimmzettel zu groß ist. Zudem ist für die zeitgleich durchgeführte Europawahl nach Bundesrecht eine solche Zentrale Briefwahlstelle nicht vorgesehen.

Der kalkulierte Kostenrahmen von etwa 330.000 Euro für die Zentrale Briefwahlstelle konnte 2020 eingehalten werden. Aufgrund der Erfahrungswerte kann eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung der Erforderlichkeiten insbesondere für Räume, Technik und Personal erfolgen. Anstatt einer unsicheren Suche nach einer kurzfristigen Anmietung soll von Vornherein auf die bewährte Containerlösung gesetzt werden, die keine höheren Kosten, dafür aber bessere Planungssicherheit bietet. Zudem soll wieder ein werbliches „Branding“ im Rahmen der Motivationskampagne erfolgen.

Unter Zugrundelegung einer Kostenschätzung der Sprinkenhof GmbH muss mit rund 25 Prozent Mehrkosten gerechnet werden. Somit ist von Sachkosten in Höhe von 227.000 Euro auszugehen. Für die Vorbereitung und den Betrieb ist ein Personalbedarf entsprechend zu der Besetzung 2020 einzuplanen, mithin rund 140.000 Euro. Hinzu kommen Technikkosten in Höhe von rund 25.000 Euro sowie Mittel für die Einbindung in die Motivationskampagne (Beklebung von außen) in Höhe von rund 20.000 Euro.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zur Bürgerschaftswahl 2025 die Einrichtung einer – für alle Wahlkreise zuständigen – zentralen Wahldienststelle für die Briefwahl vor Ort zu planen, um erneut die Möglichkeiten zur Briefwahl zu verbessern und zugleich auch die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Hierbei sollen insbesondere im Hinblick auf Ausstattung und Öffnungszeiten die Erfahrungen mit der „Zentralen Briefwahlstelle“ 2020 berücksichtigt werden;

 

2. zu prüfen, ob die Anzahl der Wahldienststellen in den Bezirken im Vergleich zur vergangenen Bürgerschaftswahl erhöht werden kann, damit auch dezentral optimale Möglichkeiten der direkten Briefwahl angeboten werden;

 

3. für die Haushaltsplanung 2025/2026 die jeweils erforderlichen Mittel (voraussichtliche Kosten) zu berücksichtigen;

 

4. der Bürgerschaft im zuständigen Ausschuss zu berichten

 

sowie
  • Lena Zagst
  • Maryam Blumenthal
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Aylin Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lisa Maria Otte
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Dr. Gudrun Schittek (GRÜNE) und Fraktion