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Erweiterung des Hochwasserschutzes zur Sicherung der denkmalgeschützten 50er Schuppen auf dem Hansahöft

Freitag, 22.01.2016

Die zwischen 1908 bis 1911 gebauten 50er Schuppen mit dreischiffiger Holzständerkonstruktion sind die letzten Kaischuppen aus der Kaiserzeit. Die Gebäude zeigen die über eine ganze Epoche hinweg charakteristische Bauweise der Hamburger Hafenschuppen. Die Bewahrung und Sanierung der 50er Schuppen liegen aus historischen und künstlerischen Gründen, sowie zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse.

2002 hat die Stiftung Hamburg Maritim die Schuppen 50 und 51 von der HHLA sowie Schuppen 52 von der FHH übernommen und ist damit in die Auflage der FHH zur denkmalgerechten Sanierung eingetreten. Im Jahr 2004 wurde das gesamte Ensemble der 50er Schuppen durch das Hamburger Denkmalamt unter Schutz gestellt. In den 50er Schuppen wird u.a. auf dem Kleinen Grasbrook das Hafenmuseum als Außenstelle des Museums der Arbeit betrieben, das seit 2005 für Besucherinnen und Besucher in den Sommermonaten geöffnet ist. Inmitten des Hamburger Hafens wird der Eindruck einer historischen Hafenwelt vermittelt – schon heute ein Anziehungspunkt für Touristen und Hamburgerinnen und Hamburger. Das gesamte Ensemble trägt in hohem Maße zur kulturellen Attraktivität Hamburgs bei und verfügt über ein enormes touristisches Potenzial, das in vielfältiger Weise genutzt und weiter ausgebaut werden kann.

Um vorrangig die Substanz des Museums zu sichern ist eine Verlagerung und Erhöhung der Hochwasserschutzlinie erforderlich, damit die Museumsbestände geschützt und erhalten werden können. Im Rahmen des seit 2008 bestehenden “Förderprogramms Privater Hochwasserschutz“, werden u.a. drei Gebäude (Beamtenwohnhaus, Kopfgebäude 51B und Kopfgebäude 52A) in den Hochwasserschutz eingegliedert. Für die Maßnahmen wurden der Stiftung Hamburg Maritim Mittel aus der privaten Wirtschaft in Höhe von 1,85 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Der Eigenanteil des zweiten Gesellschafters in der Poldergemeinschaft, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, beträgt 1,26 Mio. Euro von den geschätzten Gesamtkosten. Darüber hinaus hat die Bürgerschaft den Senat im Juni 2013 ermächtigt, Mittel in Höhe von 871.500 Euro aus dem „Förderprogramm Privater Hochwasserschutz“ der Stiftung Hamburg Maritim als Komplementärfinanzierung der Hochwasserschutzmaßnahme direkt zur Verfügung zu stellen (vgl. Drs. 20/7551). Darin wurde festgelegt, dass sich der Zuschuss aus dem Förderprogramm auch dann nicht erhöht, wenn es im Realisierungsverlauf der Maßnahme zu einer Kostensteigerung kommt.

Vorbereitende Maßnahmen, wie u.a. die erforderlichen Kampfmittelsondierungen und neue Erkenntnisse über ungünstigere Baugrundverhältnisse, daraus resultierende höhere Baunebenkosten und die auf Grund der Drs. 20/6208 berücksichtigte höhere Kostenvarianz, führen zu einer Erhöhung der erwarteten Gesamtkosten auf 4,66 Mio. Euro.

Die HPA hat 2014 die Fördermittelquote aus dem „Förderprogramm privater Hochwasserschutz“, von 40 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Von dieser Erhöhung profitiert die Stiftung Hamburg Maritim bei diesem Projekt aufgrund der beschlossenen Fördermitteldeckelung in Höhe von 871.500 Euro nicht. Vor dem Hintergrund der unverschuldeten Kostensteigerungen sollte die Stiftung Hamburg Maritim wie die anderen Antragssteller des Förderprogramms eine Förderung in Höhe von 50% der förderungsfähigen Kosten als Komplementärfinanzierung erhalten. Die Inanspruchnahme der Förderquote von 50 Prozent würde bei den derzeit anerkannten Kosten einen Fördermittelbetrag von 1.385.000 Euro ergeben. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 154.500 Euro trägt die Stiftung Hamburg Maritim aus Eigenmitteln.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

1. den Senat zu ermächtigen, der Stiftung Hamburg Maritim aus dem Förderprogramm Privater Hochwasserschutz entsprechend der dafür geltenden Förderrichtlinie eine Komplementärfinanzierung direkt zur Verfügung zu stellen.

2. darüber hinaus den Senat zu ermächtigen, im Falle steigender anerkannter Kosten eine ggfs. Bestehende Finanzierungslücke durch weitere Zuwendung zu schließen.

3. den Senat abweichend von der bestehenden Förderrichtlinie zum Privaten Hochwasserschutzprogramm zu ermächtigen, bis zu 100% der bewilligten Förderung – unter dem Vorbehalt der späteren Prüfung – insoweit auszuzahlen, dass die Mittel innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen zur Erweiterung des Hochwasserschutzes (Polder 25) genutzt werden. Grundlage dafür ist ein mit der Förderstelle Privater Hochwasserschutz fortführend abzustimmender Zahlungsplan.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion