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EU-Datenschutzverordnung muss halten, was sie verspricht!

Mittwoch, 06.11.2013

Seit dem Konsultationsverfahren im Jahre 2010 arbeiten die EU-Gremien an einer EU-Datenschutz-Grundverordnung, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen EU-weit vereinheitlicht werden sollen. Die Datenschutz-Grundverordnung soll die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) ersetzen.

Bereits im März 2012 hat der Bundesrat unter Mitwirkung Hamburgs eine umfangreiche Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission verabschiedet, in dem die hohe Bedeutung EU-weiter einheitlicher Datenschutzstandards betont und weitergehende Vorschläge eingebracht werden. Mit über 3.000 Änderungsanträgen wurde der Verordnungsvorschlag im zuständigen Innenausschuss des EU-Parlaments diskutiert. Jüngst verabschiedete der Innenausschuss eine Position, die in vielen Bereichen deutlich über die Vorschläge der EU-Kommission hinausgeht. So fordern die Abgeordneten höhere Strafen bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen. Die Sanktionen könnten bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes einer Firma umfassen. Außerdem soll der Datenaustausch mit Drittstaaten strengeren Regeln als bisher unterworfen sein. Dies ist vor allem ein Erfolg der sozialdemokratischen Abgeordneten im Innenausschuss.

Angesichts der Enthüllungen über die massenhafte Ausspähung des Internetverkehrs durch Geheimdienste scheint dieser Punkt besonders wichtig. Durch die Debatte um die NSA-Ausspähung wurde die hohe Bedeutung der Datenschutzgrundverordnung erneut deutlich. Damit Bürger Telekommunikations- und Internet-Angebote ohne Sorgen nutzen können, braucht es das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen sich sicher sein, dass sie diesen Angeboten ihre Daten anvertrauen können, ohne dass diese missbraucht werden. Hierfür brauchen wir zügig einheitliche EU-Standards, die die Bürgerinnen und Bürger auch dann schützen, wenn Anbieter in Drittstaaten ansässig sind.

Nach der Entscheidung des EU-Innenausschusses befassen sich nun die Regierungen der Mitgliedsstaaten mit der Datenschutz-Grundverordnung. Sie sind aufgefordert, zügig zu einer Einigung zu gelangen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft begrüßt und unterstützt die Beschlüsse des Innenausschusses des Europäischen Parlaments zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

2. Die Bürgerschaft ersucht den Senat,

a. auf die Bundesregierung einzuwirken, sie möge sich in den Beratungen des zuständigen Ministerrats dafür einsetzen, dass der Rat den Beschlüssen des Innenausschusses des Europäischen Parlaments im vollen Umfang entspricht, um ein hohes Datenschutzniveau in der EU zu garantieren. Das gilt insbesondere für die im Verordnungstext vorgesehene Möglichkeit der Sanktionierung bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen;

 

b. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass sich Deutschland für eine strikte Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung stark macht und auf eine im Laufe der Zeit nötige Weiterentwicklung des Datenschutzes auf EU-Ebene hinwirkt.