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Evaluierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer aktiv begleiten und endlich die Verrechnungslösung vorantreiben

Mittwoch, 21.06.2023

Der kürzlich veröffentlichten Studie des Deutschen Maritimen Zentrum e.V. „Evaluierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer“ vom 27.03.2023 ist zu entnehmen, dass die durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz mit Wirkung zum 01. Dezember 2020 kurzfristig umgesetzte sogenannte Fristenlösung die erhoffte Entlastung der Wirtschaft im Ergebnis nicht erreichen konnte. So kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die verlängerte Erklärungsfrist zum großen Teil nicht bei den betroffenen Importeuren ankommt und die Spediteure aufgrund der nun bestehenden unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte mit zusätzlichen Mehraufwand belastet werden. Es besteht somit nach wie vor ein großer Handlungsbedarf, die Rahmenbedingungen für den Hamburger Hafen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen See- und Luftfrachthäfen zu verbessern.

 

Der von SPD und Grünen getragene Hamburger Senat hatte sich dabei bereits in der Vergangenheit stets für eine Optimierung des Erhebungsverfahrens, welches als ein Grund für die fehlende Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich angesehen wird, eingesetzt. Nachdem die deutsche Import- und Logistikwirtschaft auf Wettbewerbsnachteile aufgrund des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer an deutschen Standorten hingewiesen hatte, wurden bereits 2013 gemeinsame Gespräche mit der Handelskammer Hamburg geführt. Auf Betreiben Hamburgs entschied sich im Jahr 2015 das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die Thematik im Rahmen einer interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu untersuchen und Lösungsansätze zu entwickeln. Diese stellte seinerzeit insbesondere die Vor- und Nachteile der sog. Fristenlösung und der Verrechnungslösung dar. Die zügige Einführung der Fristenlösung durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz kann dabei durchaus als ein Erfolg der Anstrengungen Hamburgs angesehen werden, verbesserte Bedingungen, besonders in einer zusätzlich „Corona-belasteten“ Zeit, für die Hafenwirtschaft zu schaffen. Da allein die Verrechnungslösung geeignet ist, die bestehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber den anderen europäischen Nachbarstaaten wirksam und dauerhaft zu beseitigen, kann nur dies der nächste Schritt sein.

 

Es ist insofern zu begrüßen, dass aufgrund der Initiative Hamburgs in der Finanzministerkonferenz am 18. Juni 2020 beschlossen wurde, das BMF aufzufordern, unter Einbeziehung der interessierten Wirtschafts- und Beraterverbände und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in 2023 zu evaluieren, ob durch die Umsetzung der Fristenlösung die Wettbewerbsnachteile im europäischen Vergleich abgebaut wurden und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland in einem Maße gesteigert werden konnte, sodass Wettbewerbsnachteile zu anderen See- und Luftfrachthäfen in den europäischen Nachbarstaaten beseitigt wurden. Die Studie des Deutschen Maritimen Zentrum e.V. bietet hierfür eine geeignete Grundlage.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. sich an der Evaluierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer durch das BMF aktiv zu beteiligen und sich dafür einzusetzen, die Studie des Deutschen Maritimen Zentrum e.V. als Grundlage für die Evaluierung einzubeziehen sowie sich dafür einzusetzen, dass eine Evaluation durch die Finanzressorts auch Wege aufzeigen wird, wie die Einführung eines Verrechnungsmodells auch in Deutschland gelingen kann.

2. sich weiterhin mit dem Bund und den Ländern für die Umsetzung der Verrechnungslösung stark zu machen und

3. im Anschluss an die Evaluierung im Sommer 2024 der Bürgerschaft zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion