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Exmatrikulationen wegen Studiengebühren sofort stoppen!

Mittwoch, 16.04.2008

Bei den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL zeichnet sich übereinstimmenden Medienberichten zufolge ab, dass Studiengebühren nicht abgeschafft, sondern ab dem Wintersemester 2008 nachgelagert erhoben werden sollen. Sollte tatsächlich gesetzlich geregelt werden, dass zukünftig Studiengebühren nachgelagert erhoben werden, würde sich an der abschreckenden Wirkung von Studiengebühren nichts ändern. Zumindest würde es aber zukünftig keine Exmatrikulationen wegen nicht gezahlter Studiengebühren mehr geben. Um bis dahin nicht weitere Talente an den Hochschulen zu verlieren, sollte deshalb auch bis zur endgültigen Entscheidung über die zukünftigen gesetzlichen Regelungen zu allgemeinen Studiengebühren in Hamburg bereits auf weitere Exmatrikulationen wegen Nichtzahlung der Studiengebühren verzichtet werden.

Zurzeit sind viele Studierende von einer Exmatrikulation bedroht, weil sie laufende Studiengebühren, die in Hamburg zum Sommersemester 2007 eingeführt wurden nicht bezahlt haben.

Es sollte erreicht werden, dass diese Studierenden keine Nachteile im Verhältnis zu den Studierenden im Wintersemester 08/09 haben. Eine Exmatrikulation, die auf der Grundlage einer auslaufenden Regelung erfolgt, sollte auf jeden Fall vermieden werden.

 

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

„Neuntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes

Vom ….

§ 42 des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 18. Juli 2001 (Hmb.GVBl. Seite 171), zuletzt geändert am 6. Februar 2008 (HmbGVBl. S. 63), wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 2 Nummer 5 werden die Wörter „oder Gebühren“ gestrichen.

2. In Absatz 4 wird Satz 2 gestrichen.“