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Familien mit Kindern vorerst nicht nach Afghanistan abschieben

Mittwoch, 13.09.2006

zu Drs. 18/4912 (Abschiebungen nach Afghanistan)

 

Die Sicherheitslage in Afghanistan ist instabil und hat sich in jüngster Zeit stetig verschärft.

 

Angesichts dieser Entwicklung ist das Vorhaben der Innenbehörde, nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Familien mit Kindern nach Afghanistan rückzuführen, nicht zu verantworten, bevor nicht eine sorgfältige Neubewertung der Situation vor Ort erfolgt ist.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

„Der Senat wird aufgefordert,

 

1. die Abschiebung von Familien mit Kindern und junger Erwachsener in Ausbildung, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, nach Afghanistan auszusetzen und

 

2. sich auf Bundesebene für eine Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan einzusetzen, um ein einheitliches und auf aktuellen Informationen beruhendes Vorgehen der Bundesländer zu erreichen, sowie

 

3. der Bürgerschaft bis zum 31. Oktober 2006 hierüber zu berichten.“