Zum Hauptinhalt springen

Finanzierung der Mehrkosten für umweltverträgliche Menüschalen in hamburgischen Justizvollzugsanstalten im Jahr 2020

Mittwoch, 29.01.2020

Das Thema des nachhaltigen Konsums wird auch innerhalb der Hamburger Justizvollzugsanstalten bewegt. So wird insbesondere im Bereich der Küchen darauf geachtet, weniger Verpackungsmaterial – insbesondere Plastik – anfallen zu lassen. Beispiele hierfür sind der Bezug von Frischobst von einem Lieferanten, der lose Ware in Mehrwegkisten liefert, oder auch die Ausgabe von Cerealien an Gefangene in Papiertüten statt in Plastiktüten. Eingekauft werden möglichst große Einheiten, um auch hier Verpackungsmaterial einzusparen. Alle Anstalten sind im Rahmen ihres Budgets darüber hinaus bemüht, vorrangig regionale und saisonale Ware einzukaufen und die Abfalltrennung zu optimieren, um mehr Abfall dem Recycling zuzuführen. Denn auch die Verwertung von Verpackungen zu Sekundärrohstoffen spart natürliche Ressourcen und kann helfen, Wertstoffkreisläufe zu schließen.

In der Drucksache 21/17777 hat die Justizbehörde dargestellt, dass derzeit lediglich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand die Mittagskost in Mehrweggeschirr an die Gefangenen ausgegeben wird. In den anderen Anstalten kommen bei der Ausgabe der Warmverpflegung Aluminium-Menüschalen zur Anwendung. Der bisher geltende Vertrag für den Bezug von Menüschalen läuft zum 31.7.2020 aus.

Eine Einführung von Mehrwegsystemen in weiteren Anstalten erfordert eine aufwändige und zeitintensive Planung und Baumaßnahmen sowie eine ökologische Gesamtbetrachtung. Sie sollte als langfristiges Ziel im Blick behalten werden.

Um zeitnah bei dem Bezug von Menüschalen eine bessere Energiebilanz zu erreichen, hat die Justizbehörde eine Markt- und Nutzwertanalyse unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben (Speiseverträglichkeit, Temperatur usw.) vorgenommen. Auch sollte eine Menüschale neben der Umweltverträglichkeit hinsichtlich Herstellung und Entsorgung „anstaltsorientierte Kriterien“ erfüllen, namentlich sich gut befüllen lassen, gut verschließbar sein, sich einfach entsorgen und an die Gefangenen gut ausgeben lassen sowie „gefangenenorientierte Kriterien“ wie Größe, Optik, Haptik und Gefährdungspotential beachten.

Im Ergebnis beabsichtigt die Justizbehörde, Bio-Zellulose-Menüschalen in verschiedene Einteilungen sowie Siegelgeräte im Wettbewerb zu beschaffen. Die Menüschalen müssen mit einer biobasierten Folie siegelbar und nach europäischer Norm kompostierbar bzw. über Biomüll (zusammen mit Speiseresten) möglich sein. Diese Ausschreibung soll Anfang des Jahres 2020 auf den Weg gebracht werden. Sollte deren Einführung kommen, werden sich die Kosten in diesem Bereich für jede Anstalt voraussichtlich verdoppeln, da die avisierten Menüschalen pro Stück bereits das Doppelte kosten und zudem neue Siegelmaschinen beschafft werden müssen. Daraus resultiert ein Mehrbedarf für August bis Dezember 2020 von mindestens 80.000 Euro. Ob und inwieweit zusätzliche Kosten für die Entsorgung anfallen, lässt sich noch nicht konkret beziffern.

Der weitere Bezug von Aluminium stellt jedoch keine nachhaltige Alternative dar und jede Verbesserungsmöglichkeit sollte genutzt werden.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. die tatsächlichen Kosten unter Einschluss der Entsorgung zu ermitteln,

2. die Finanzierung der gesamten Mehrkosten im Rahmen des Einzelplans 2 – Justizbehörde – gegenüber den bisherigen Menüschalen künftig sicherzustellen, und

3. der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2020 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Christiane Blömeke
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion