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Flexibilisierung der Lehrerausbildung

Mittwoch, 14.10.2015

Der Lehrerbildung kommt eine Schlüsselfunktion im gesamten Bildungs- und Ausbildungssystem zu. Ob Schülerinnen und Schüler ihre Schulzeit erfolgreich beenden, hängt stark vom fachlichen, didaktischen und pädagogischen Wissen und Können sowie von der Motivation und Professionalität ihrer Lehrerinnen und Lehrer ab. Die Bemühungen vieler Hochschulen, moderne Ansätze zur Eignungsfeststellung, zu mehr frühzeitigem Praxisbezug und zum besseren Umgang mit heterogenen Anforderungen im Unterricht in die Studiengänge zu implementieren, sind zu begrüßen. Um eine Qualitätssteigerung im Lehramtsstudium zu erzielen, muss es mehr Mobilität im Studium und später im Beruf, mehr Praxisbezug und eine bessere Verzahnung von Studium, Referendariat und Weiterbildungen, geben. Die bisherigen Initiativen der Kultusministerkonferenz sind positiv zu bewerten, um durch die Schaffung von Standards eine bessere Anerkennung von Lehramtsabschlüssen zwischen den einzelnen Ländern und damit mehr Mobilität zu erreichen. Auch das gemeinsame Bund-Länder-Programm für mehr Qualität in der Lehrerausbildung ist ein wichtiger Schritt im Sinne der Qualitätsverbesserung in der Lehrerausbildung. Die erste Förderperiode dieses Programms reicht bis 2018. Die Universität Hamburg war mit ihrem Antrag im Wettbewerb „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ bereits sehr erfolgreich. Eine erneute Bewerbung der Universität Hamburg ist wahrscheinlich und wünschenswert.

Vor diesem Hintergrund sind die Schwierigkeiten zu sehen, denen in Hamburg die Lehramtsstudierenden nach Abschluss ihres Bachelorexamens ausgesetzt sind, wenn sie in Hamburg ein Masterstudium beginnen wollen: Sie stehen einerseits in Konkurrenz mit Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen aus anderen Ländern, die sich ebenfalls in Hamburg um einen Studienplatz bewerben; andererseits können sie oftmals nicht auf andere Länder ausweichen, da die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium landes- oder sogar hochschulspezifische Anforderungen stellen und hierdurch Hamburger Bewerberinnen und Bewerbern in vielen Fällen von vornherein keine Chancen auf einen Studienplatz haben. Die Bemühungen, dieser Notlage auf der Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK) abzuhelfen, waren bisher nur zum Teil erfolgreich. Von Seiten des Senats und der Hamburger Hochschulen sind Regelungen notwendig, damit die betroffenen Studierenden ihr Lehramtsstudium erfolgreich abschließen können.

Aus inhaltlicher Sicht ist die Verbesserung der Lehrerausbildung u.a. in zwei Punkten erstrebenswert:

1. Studierenden, die während ihres Bachelor-Lehramtstudiums den Lehrberuf nicht mehr anstreben, soll der Abschluss eines fachlichen Bachelors unter Anrechnung ihrer bisher erlangten Studienleistungen als Voraussetzung des Übergangs zu einem fachlichen Master ermöglicht werden;

2. Sofern andernorts zusätzliche oder andere Anforderungen in Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, sollen Studierende, um die Mobilität zu gewährleisten, durch Öffnung von Modulstrukturen die an der je anderen Universität erwarteten Studienleistungen erwerben können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

der Bürgerschaft bis zum Ende des I. Quartals 2016 über seine Planungen

a) vor dem Hintergrund der Qualitätsoffensive für das Lehramtsstudium auf Bundesebene und

b) für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium im Rahmen der Lehramtsausbildung

zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion