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Flexibilität bei den Kita-Betreuungszeiten weiter verbessern

Mittwoch, 07.09.2016

zur Drs. 21/5604

Träger und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung verfügen über die Kenntnis der – jeweils aktuellen und tatsächlichen – Bedarfe und Nachfrage vor Ort. Das Kita-Gutscheinsystem zielt seit Einführung mit seiner Nachfrageorientierung darauf, dass die Angebote der frühen Bildung und Betreuung die Nachfrage der Eltern nicht nur abbilden, sondern sich an dieser Nachfrage weiterentwickeln. Diese Einschätzung der Wirkung des Gutscheinsystems ist über mehrere Legislaturperioden sowie über Parteigrenzen hinweg geteilt und bestätigt worden. Grundlagen und Ergänzungen werden gemäß Hamburger „Kinderbetreuungsgesetz“ (KibeG) bzw. im entsprechenden Landesrahmenvertrag geregelt.

 

So ist im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD und den GRÜNEN u.a. vereinbart:

„Für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten sollen mehr KiTa-Angebote mit flexibleren Öffnungszeiten entstehen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, wird auch im Elementarbereich eine flexiblere Stundenverteilung der wöchentlichen Betreuungsleistungen – analog zu den Gutscheinen im Krippenbereich – ermöglicht werden.“

Hierfür ist eine Vereinbarung mit den Trägern bzw. Anbietern der Kinderbetreuung erforderlich. Zutreffend hat der Senat in der Drs. 21/2540 mitgeteilt: „Die Flexibilisierung der Betreuungszeiten im Elementarbereich erfordert eine entsprechende Vereinbarung im ‚Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ und wurde von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde in die Verhandlungen zum neuen Landesrahmenvertrag eingebracht. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.“

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Rahmen der Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen auf eine flexiblere Stundenverteilung der wöchentlichen Betreuungsleistungen – analog zu den Gutscheinen im Krippenbereich – auch im Elementarbereich hinzuwirken.

2. im Rahmen der Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen zudem darauf hinzuwirken, dass Eltern von Seiten der Anbieter nicht gedrängt werden Verträge abzuschließen, die den tatsächlichen Betreuungsbedarf übersteigen.

3. der Bürgerschaft über die Umsetzung zu den Punkten 1. und 2. zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Anna Gallina
  • Christiane Blömeke
  • René Gögge
  • Murat Gözay (GRÜNE) und Fraktion