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Förderung der Verschärfung bundesgesetzlicher Regelungen gegen illegalen Welpenhandel und anonymen Tierhandel sowie Hamburger Kampagne gegen illegalen Welpenhandel

Montag, 24.10.2022

Illegaler Handel mit zu jungen und oft kranken Hunde- sowie Katzenwelpen ist ein ernstes Tierschutzproblem. Der anonyme Handel über das Internet war schon vor der Corona-Pandemie besorgniserregend. Die Isolation vieler Menschen in der Pandemie hat einen Haustier-Boom ausgelöst, der das Problem noch verschärft hat. Immer häufiger lesen wir von Fällen aufgedeckter Verkäufe zu junger und kranker Welpen, die wegen zu früher Trennung von der Mutter keine ausreichende Immunabwehr aufbauen konnten, tierärztlich nicht versorgt wurden, schwer erkranken und oft bald nach dem Verkauf elendig versterben.

Viele dieser Tiere stammen aus „Zuchtfabriken“ skrupelloser Geschäftemacher:innen und sind aus dem oft osteuropäischen Ausland illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden. Nur selten erfährt die Öffentlichkeit Genaueres über die nicht artgerechten Zustände, unter denen die Mütter solcher Tierbabys gehalten und als „Gebärmaschinen“ missbraucht werden.

Ein Täter aus Hamburg ist im Mai 2021 wegen Betruges und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer – zu vollstreckenden – Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, was eine selten deutliche Strafe darstellt. Bundesweit gibt es jährlich wegen Tierschutzverstößen nur wenige hundert Verfahren, die in der Mehrzahl zur Verhängung allenfalls von Bußgeldern oder Geldstrafen und in nur wenigen Fällen zu Freiheitsstrafen, meist mit Vollstreckungsaussetzung zur Bewährung, führen.

Die bei Verstößen drohenden Rechtsfolgen sind im Tierschutzbereich oft wenig einschneidend. Verstöße gegen Vorschriften zu Haltung und Zucht von Hunden wie in § 2 Abs. 4 S. 1 der Tierschutz-Hundeverordnung, wonach ein Welpe regelmäßig erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden darf, sind Ordnungswidrigkeiten (§ 12 TierSchHundeV) und deshalb nur mit Geldbuße zu ahnden. Die Voraussetzungen für die Annahme einer Straftat und nicht lediglich einer Ordnungswidrigkeit sind hoch. Die Strafnorm des Tierschutzgesetzes (§ 17 TierSchG), die die Verhängung von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ermöglicht, erfordert, dass ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder aber länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zugefügt worden sind. Ein Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB mit einer Strafandrohung von Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe kommt nur in Betracht, wenn ein:e Verkäufer:in etwa durch Täuschung über das Alter und/oder den Gesundheitszustand des Welpen Käufer:innen zur Kaufpreiszahlung veranlasst hat. Bei gewerbsmäßigem Handeln kann in solchen Fällen Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden. Diese höheren Strafrahmen greifen erst, wenn es nicht nur um Tierleid geht, sondern das geschützte Rechtsgut das Vermögen von Menschen ist.

Ein hinreichender Abschreckungseffekt geht von unserem Sanktionensystem so nicht aus. Der illegale Welpenhandel geht mit steigender Tendenz weiter. Es handelt sich um ein Millionengeschäft, an dem zahlreiche skrupellose Menschen teilhaben wollen.

Auf Seiten potenzieller Käufer:innen gibt es trotz eindringlicher Berichterstattung zu aufgedeckten Fällen illegaler Welpenverkäufe und Aufklärungskampagnen von Tierschutzverbänden und Behörden zur Erkennbarkeit solcher Geschäfte immer noch eine das schmutzige Geschäft mit Tierbabys ermöglichende Kaufbereitschaft. Viele Menschen lassen sich durch attraktive Angebote im Internet dazu verleiten, ohne ausreichende Vorbereitung auf die Aufnahme eines Welpen in ihre Familie und ohne die nötige Vergewisserung über dessen Herkunft und Aufzucht ein solches Tier zu erwerben.

Deshalb wollen wir darauf hinwirken, dass dem illegalen Welpenhandel künftig in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht wirksamer begegnet wird.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Handel mit Tieren stärker reglementiert und Verstöße stärker sanktioniert werden, um den illegalen Welpenhandel wirksam zu unterbinden, insbesondere

 

a. durch die unverzügliche Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Schließung von Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes, um der Verantwortung aus der ausschließlich dem Staat zustehenden Eingriffskompetenz gerecht zu werden, insbesondere durch Rechtsregelungen, die den Handel mit Tieren klar reglementieren und einschränken;

 

b. durch Verschärfung der im Tierschutzrecht verankerten Sanktionsmöglichkeiten für Händler, die eine deutlich höhere Abschreckungswirkung entfalten kann, als die derzeitigen Regelungen es vermögen;

 

c. durch die im o. g. Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer verpflichtenden Identitätsprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren, in der die Wirtschaftsbeteiligten eine tragende Verantwortung übernehmen;

 

d. durch die Verbesserung der materiellen und personellen Ausstattung der Vollzugsdienststellen der Länder;

 

e. durch eine Rechtsgrundlage für eine länderübergreifende zentrale Datenbank über Haltungs- und Verkaufsverbote von Personen;

 

 

2. in Hamburg verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um Tierschutzverstöße und insbesondere illegale Verkäufe von Welpen aufzudecken und zu verfolgen, insbesondere durch

 

a. die Prüfung, ob Scheinkäufe zum Aufdecken illegalen Welpenhandels verstärkt durchgeführt werden können und

 

b. die Bereitstellung von erforderlichen Haushaltsmitteln für die Schaffung einer bezirksübergreifenden zentralen Stelle, die sich allein auf die Überwachung und den Vollzug des Onlinehandels konzentriert;

 

3. die 2021 von der Stadt Hamburg durchgeführte Öffentlichkeitskampagne gegen den illegalen Welpenhandel auch 2023 und darüber hinaus fortzuführen und potenzielle Käufer:innen über die mit Welpenkäufen verbundenen Risiken und die erforderlichen Verschärfungen des Tierschutzrechts aufzuklären.

 

4. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2023 zu berichten.

 

 

sowie
  • Lisa Maria Otte
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion