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Förderung des Fußverkehrs

Mittwoch, 11.01.2017

Jeder Weg, der zurückgelegt wird, beginnt und endet immer zu Fuß. Die Förderung des Fußverkehrs ist also die Förderung einer Form der Mobilität, die alle am Straßenverkehr Teilnehmenden täglich betrifft und allen zu Gute kommt. In Hamburg beträgt der Anteil des Fußverkehrs am Modal Split der letzten Erhebung „Mobilität in Deutschland“ aus dem Jahr 2008 zufolge 28 Prozent.

Beim Zu-Fuß-Gehen handelt es sich um eine besonders preiswerte und gesunde Form der Mobilität. Der gesellschaftliche Nutzen übersteigt durch positive Gesundheitseffekte sowie die Reduktion von Lärm- und Schadstoffbelastung wie auch Unfällen die Kosten für die Förderung des Aktivverkehrs deutlich. Infrastrukturmaßnahmen zugunsten des Fußverkehrs und die Instandhaltung von Fußverkehrsanlagen sind im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern sehr kostengünstig. Eine Erhöhung des Anteils des Fußverkehrs am Modal Split liegt also im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Dennoch steht der Fußverkehr in der öffentlichen Debatte um Verkehrspolitik nicht im Mittelpunkt des Interesses.

Um den Anteil des Fußverkehrs am Modal Split weiter auszubauen, bedarf es neben einer guten Infrastruktur auch einer hohen Aufenthaltsqualität und einer hohen Verkehrssicherheit. Insbesondere für notwendige Reparaturmaßnahmen kleinerer Schäden an den Gehwegen zur Instandhaltung der Infrastruktur fehlen aber oftmals die notwendigen Mittel in den Bezirken. Zur Verfügung stehende Gelder stehen außerdem oft in Konkurrenz zu Bedarfen anderer Verkehrsträger.

Mit zusätzlichen Mitteln für die Bezirke zur Förderung des Fußverkehrs soll diesen die Möglichkeit gegeben werden, sanierungsbedürftige Fußwege schnell und unkompliziert zu sanieren. Auch grundsätzliche Strategien können entwickelt werden. So gibt es häufig das Problem, dass Baumwurzeln Gehwegplatten hochdrücken und der Gehweg dadurch uneben wird. Das Entfernen der Baumwurzel oder gar des Baumes ist keine Alternative, daher werden die Gehwegplatten oft durch Sand-Zement-Gemische ersetzt. Diese werden mit der Zeit durch Regen und Straßenreinigung ausgeschwemmt, Pfützen und Stolperfallen sind die Folgen. Ein strategischer Lösungsansatz für derartige Probleme wurde bisher nicht entwickelt.

Darüber hinaus soll mit diesen Mitteln die Möglichkeit eröffnet werden, quartiersnahe Fußverkehrsstrategien zu entwickeln. Auf Grund der positiven Effekte des Zu-Fuß-Gehens haben in den vergangenen Jahren immer mehr Gemeinden Fußverkehrskonzepte erarbeitet. In der Hamburger Innenstadt gibt es bereits ein Fußgängerleitsystem, das auf einem Wegweisungsnetzkonzept basiert. Ähnliches wäre auch für Bezirkszentren denkbar.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

im Rahmen der vorhandenen Ansätze, Bezirken durch ergänzende Zuweisungen in Höhe von jährlich bis zu einer Million Euro die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs zu ermöglichen, wenn dies auch nach Einsatz übertragener Mittel und Ausnutzung temporärer Minderbedarfe erforderlich ist.

 

sowie
  • Martin Bill
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion