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Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus für Gruppen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt fortführen

Freitag, 18.05.2018

Eine gute und erfolgreiche Möglichkeit Personengruppen mit Wohnraum zu versorgen, die besondere Schwierigkeiten haben, auf dem regulären Wohnungsmarkt geeigneten Wohnraum zu finden, ist der Bau von Wohnungen durch Genossenschaften. Insbesondere als „vordringlich Wohnungsuchende“ anerkannte Menschen finden trotz aller Bemühungen des Senats auf dem freien Wohnungsmarkt nur sehr schwer eine Wohnung. Hiervon betroffen sind sozial stark belastete Personengruppen wie zum Beispiel junge Erwachsene, die Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung eigentlich verlassen könnten, Frauen, die aus einem Frauenhaus heraus nach einer Wohnung suchen oder Haftentlassene, deren Integration erreicht ist sowie Menschen, die alleine oder mit ihren Familien wohnungslos geworden sind.

Aus diesem Grund sollen genossenschaftliche Bauträger aufgrund ihrer besonderen Finanzierungsstruktur zum Zweck des Wohnungsbaus für diese Gruppen die Möglichkeit erhalten, Bürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg in Anspruch zu nehmen, um die für die Finanzierung notwendigen Eigenmittel durch Darlehen ersetzen und Zugang zu Krediten der Investitions- und Förderbank (IFB) erhalten zu können.

Genossenschaftliche Baumaßnahmen zur Wohnraumversorgung von auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligten Menschen sind besonders wünschenswert und sollen auch weiterhin unterstützt werden. Die Bürgerschaft hatte mit dem Ersuchen aus Drs. 20/13951 bereits für den Haushalt 2015/2016 eine Regelung geschaffen, die für Wohnungsbau den Einsatz städtischer Bürgschaften für besondere Zielgruppen ermöglichte.

Bei der Förderung solcher Projekte durch die IFB gibt es speziell bei Genossenschaften Hemmnisse durch zeitlich befristete Lücken im Eigenkapital. Dieses muss grundsätzlich zum Beginn des Vorhabens vorhanden sein. Der Sozialhilfeträger kann Genossenschaftsanteile jedoch bei Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfeleistungen erst zum Leistungsbeginn, also frühestens mit der Unterzeichnung des Mietvertrags, bereitstellen. Fehlt das Eigenkapitel, sind die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt und eine Förderung der IFB ist nicht möglich.

Um diese auf die Zeit zwischen Projektstart und Bezug der Wohnungen befristete Eigenkapitallücke zu schließen, soll das erforderliche Eigenkapital als von der Freien und Hansestadt Hamburg verbürgte Vor- oder Zwischenfinanzierung ausgestaltet werden. Hierzu hatte die Bürgerschaft auf Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Haushaltsplan 2017/2018 entsprechende Sicherheitsleistungen in Höhe von jeweils 10 Millionen Euro beschlossen (Vgl. Drs. 21/6996).Diese Regelung soll fortgeführt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

die in Artikel 5 als Ziffer 6a durch den Beschluss der Bürgerschaft auf Drs. 21/6996 zum Haushaltsbeschluss 2017/2018 hinzugefügte Regelung über Sicherheitsleistungen für genossenschaftliche Wohnungsbauprojekte zur Versorgung besonders benachteiligter Gruppen mit Wohnraum auch in den Jahren 2019/2020 mit jeweils 10 Millionen Euro im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vorzusehen.

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Olaf Duge
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Frktion