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Förderung von Wohnraum für Studierende noch weiter ausbauen

Montag, 24.03.2014

Unsere Stadt Hamburg wird als Ort zum Wohnen, Leben, Lernen und Arbeiten immer beliebter – und zwar bei Menschen aller Altersgruppen und aller Berufe – so auch bei Studierenden. Hamburgs Bevölkerung wächst, und auch die Zahl der Studierenden an unseren Hochschulen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen.

Diese Beliebtheit und dieses Wachstum erzeugen bekanntermaßen eine hohe, ansteigende Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, mit dem das Angebot in den vergangenen Jahren nicht schritthalten konnte. Dies hat auch zu erheblichen Mietsteigerungen geführt. Mit seinem umfangreichen Wohnungsbauförderungs-programm und schärferen Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen steuert der Senat seit 2011 nun massiv dagegen. Seit 2011 ist der Bau von über 26.000 neuen Wohnungen genehmigt und Fördermittel für den Bau von über 6.000 öffentlich geförderten Wohnungen bewilligt worden. Alleine Anfang dieses Jahres befanden sich über 11.000 Wohnungen in Bau. Auf mittlere Sicht wird diese soziale Politik des Senats zu einer spürbaren Entspannung auf dem Hamburger Wohnungsmarkt führen, und von dieser Entspannung werden natürlich auch Studierende profitieren.

Parallel wird auch der Ausbau des direkt für Studierende vorgehaltenen Wohnraums massiv vorangetrieben. Das gemeinnützige Studierendenwerk Hamburg als größter Anbieter baut ausschließlich öffentlich geförderten Wohnraum mit Zweck- und Mietbindung. Es stellt derzeit 3.950 Wohneinheiten zur Verfügung, von denen allein im letzten Jahr 215 neu hinzugekommen sind. Weitere 550 bis 600 zusätzliche öffentlich geförderter Wohnheimplätze sind in Planung und Vorbereitung. Mit den dann gut 4.500 verfügbaren Plätzen erreicht das Studierendenwerk eine Versorgungsquote von rund 7 Prozent und übertrifft damit die vom Senat gesetzte Zielmarke von 6 Prozent deutlich.

Dem Studierendenwerk steht mit dem „Segment S“ des Wohnraumförderprogramms der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) für den Neubau von Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheimen ein speziell auf die Bedingungen und Bedürfnisse dieser Zielgruppe abgestimmtes, effektives Finanzierungsinstrument zur Verfügung. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen in Verbindung mit laufenden und einmaligen Zuschüssen. Der Bindungszeitraum beträgt obligatorisch volle 30 Jahre und rechtfertigt so die öffentliche Förderung. Die höchstzulässige monatliche Nettokaltmiete beträgt bei Einzelapartments 223 Euro bzw. bei

2-Personen-Apartments 425 Euro. Somit liegt die erlaubte Miete bereits wie gefordert unter der Wohnpauschale des § 13 BAföG von 224 Euro.

Während das Studierendenwerk als öffentlich-rechtliches Unternehmen konsequent öffentlich geförderten Wohnraum schafft, um günstige Mieten anbieten zu können, ist auf dem Wohnungsmarkt insgesamt eine Entwicklung zu beobachten, die durch verstärkte private Investitionen zu immer höheren Mieten auch für Studierende führt. Ziel des Senats ist es, das Angebot günstigen Wohnraums konsequent zu fördern und dazu beizutragen, dass die Mietentwicklung sowohl bei Neubauten als auch sanierten Objekten des Studierendenwerks für alle Studierenden finanzierbar bleibt.

Das Studierendenwerk leistet aber nicht nur bei der Schaffung von neuem zusätzlichem Wohnraum erhebliches, sondern ebenso bei der Sanierung und Modernisierung des Bestandes. Ab diesem Jahr wird die Sanierung des Gustav-Radbruch-Hauses mit rund 550 Plätzen vollzogen, und im Anschluss folgt die Sanierung des ebenso großen Paul-Sudek-Hauses. Sukzessive sollen die Anlagen des Studierendenwerks baulich, energetisch, aber auch im Hinblick auf die Einrichtung modernisiert werden.

Dabei wird das Studierendenwerk nicht nur aus KfW-Mitteln gefördert, sondern auch aus dem speziellen 500.000-Euro-Programm der Wissenschaftsbehörde für die Sanierung von Studentenwohnheimen einschließlich energetischer Maßnahmen. Außerdem hat der Senat auf Initiative der SPD-Fraktion (Drs. 20/2164) seit 2012 das generelle Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen auch auf Studierendenwohnheime ausgeweitet – und zwar mit einem Volumen, das bei Bedarf auch über 2 Millionen Euro hinausgehen kann. Trotz dieser Förderungen sind die Sanierungen mit Mieterhöhungen von über 50 Euro bzw. über 20 Prozent verbunden, die eine weitere Anhebung des Mietniveaus bedeuten. Der Senat wird das Sanierungs-programm für Wohnanlagen des Studierendenwerks auch weiter fördern und ist bestrebt, die Mieten auf einem günstigen Niveau zu halten, um auch für inter-nationale Studierende und Studierende mit geringerem Einkommen als Hochschul-stadt attraktiv zu bleiben.

Als weiteres Instrument zur Förderung studentischen Wohnens betreibt der Senat das gleichnamige Förderprogramm, mit dem Vermieter in bestimmten Stadtteilen durch Zuschüsse dazu animiert werden, Wohnungen für Studierende zur Verfügung zu stellen.

Alles zusammen genommen unternimmt der Senat also bereits erhebliche Anstrengungen, um das Wohnraumangebot für Studierende auszubauen und Hamburgs Attraktivität weiter zu erhöhen – erheblich mehr als in vorherigen Jahren.

Um diese Anstrengungen zu unterstützen und weiterzuentwickeln ist es erforderlich, weitere mögliche Förderinstrumente, wie sie zum Teil in anderen Bundesländern eingesetzt werden, auf ihre Anwendbarkeit in Hamburg zu prüfen. Dies mit dem ausdrücklichen Ziel, den Anteil öffentlich geförderten Wohnraum mit 30jähriger Miet- und Zweckbindung auszubauen und günstige Mieten in den Bestandsobjekten zu erhalten.

Nicht zielführend sind jedoch Vorschläge, wie sie in jüngerer Zeit von anderer Seite vorgebracht wurden, die auf eine Umstellung der Neubauförderung von Darlehen auf einmalige Zuschüsse abzielen. Denn dadurch würde nicht nur eine kurzfristige, sehr hohe Belastung des Haushalts verursacht, sondern auch aus fachlichen Gesichts-punkten ist die derzeitige Kombination aus zinsverbilligten Darlehen und laufenden Zuschüssen vorzuziehen: Sie gewährleistet besser, dass die eingesetzten Förder-mittel nicht zweckentfremdet werden. Denn indem sich die Förderung über den gesamten Bindungszeitraum verteilt, können Verstöße gegen die vereinbarten Bindungen mit dem Entzug von Subventionen sanktioniert werden.

Auch die Bestrebungen mancher Investoren, die Rentabilität öffentlich geförderten Wohnraums durch höhere Mieten und Verkürzung der Zweckbindung zu erhöhen, entsprechen nicht den Intentionen des Senats, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird gebeten,

1. zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen und unter Berücksichtigung der bremischen Erfahrungen u.a. bei der Bereitstellung öffentlicher Grundstücke im Rahmen der Konzeptvergabe oder Direktvergaben eine bessere Berücksichtigung des Studierendenwerks für den Neubau öffentlich geförderten studentischen Wohnraums erfolgen kann;

 

2. zu prüfen, ob alternativ eine Vergabe im Rahmen von Erbpachtverträgen mit geringfügiger Erbpacht und langfristiger Bindung möglich ist;

 

3. zu prüfen, ob bei der Vergabe hochschulnaher Grundstücke die Einbindung studentischen Wohnraums und die Vergabe an das Studierendenwerk zielführend ist, ggf. auch im Tausch mit einem weniger verkehrsgünstig gelegenen Grundstücks des Studierendenwerks;

 

4. zu prüfen, wie die Förderungen von Sanierungsmaßnahmen so gestaltet werden können, dass die zur dauerhaften Refinanzierung notwendigen Mieterhöhungen möglichst unter 10 Prozent des Mietpreises bleiben könnten;

 

5. zu prüfen, ob und in welcher Weise die Förderbedingungen der IFB für das Studierendenwerk mit dem Ziel einer Miete unter 350 Euro (brutto warm, möbliert) weiter optimiert werden können, etwa durch eine Anerkennung von Möblierungsaufwand als Teil der förderungsfähigen Einrichtungskosten;

 

6. zu prüfen, inwiefern das Studierendenwerk durch gezielte Maßnahmen, z.B. bei Modernisierung der Wohnanlagen und ihrer Einrichtung und der Mensen gestützt werden kann;

 

7. zu prüfen, ob und in welcher Weise im Zusammenhang mit Hochschulbauprojekten auch Mittel für begleitende Infrastrukturprojekte eingesetzt werden können;

 

8. eine verstärkte Zusammenarbeit des Studierendenwerks mit den Wohnungs-baugenossenschaften und der städtischen Wohnungsgesellschaft SAGA GWG mit dem Ziel zu prüfen, Studentinnen und Studenten auf Wohnmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet und in der Metropolregion hinzuweisen und das Informationsangebot zu verbessern. Dieses sollte auch die Möglichkeiten des Studierendenwohnens u.a. in den Bereichen Wilhelmsburg, Rothenburgsort und Harburg einschließen;

 

9. der Bürgerschaft bis zum 31. August 2014 über seine Ergebnisse zu berichten.