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Fortschreibung der Reform der Lehrerausbildung: Anpassung an die Erfordernisse eines inklusiven Bildungssystems

Donnerstag, 15.12.2011

In der 16. Legislaturperiode hat der Hamburger Senat auf der Basis des Abschlussberichts der „Hamburger Kommission Lehrerbildung (HKL) eine umfassende und nachhaltige Reform der Lehrerbildung eingeleitet, die in den folgenden Legislaturperioden fortgesetzt wurde und auch in der 20. Legislatur weitergeführt wird. Das Kernziel bildet eine verstärkte Anpassung an die Erfordernisse der späteren Berufstätigkeit. In den Lauf des Reformprozesses wurden stets die aktuellen Entwicklungen einbezogen. So erfolgte die Umstellung auf das Bachelor-Master-System in den Jahren 2007/08 sowie eine zeitliche Angleichung der verschiedenen Lehramtstudiengänge und die verstärkte Ausrichtung auf die Erfordernisse der Arbeit in

heterogenen Lerngruppen in den folgenden Jahren.

Mit der Änderung des Paragraphen 12 des Hamburgischen Schulgesetzes im Jahr 2009 ist die Hamburgische Bürgerschaft ihrem aus der Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Dezember 2008 folgenden Auftrag nachgekommen und hat das allgemeine Schulsystem für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf geöffnet. Die Schüleranmeldungen des Jahres 2011/ 2012 verdeutlichen, dass ein großer Teil der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Angebot annimmt, den Nachwuchs an allgemeinbildenden Schulen unterrichten zu lassen. Dies betrifft insbesondere Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung (LSE), die nahezu ausschließlich auf allgemeinbildenden Schulen angemeldet wurden. Damit erfolgt an den Schulen eine deutliche Veränderung in der Zusammensetzung der Schülerstruktur, die auch veränderte Anforderungen an die Lehrerausbildung in allen Phasen mit sich bringt.

Die Kultusministerkonferenz hat das Anliegen der UN-BRK in Bezug auf das deutsche Bildungssystem dahingehend konkretisiert, dass das Ziel die „Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit auch das zielgleiche oder zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen“ sein müsse. Einen guten Anknüpfungspunkt für die Lehrerausbildung bilden daher die Zielsetzungen, die bisher schon auf die professionellen Kompetenzen abstellen, die für die pädagogische Arbeit in ausdrücklich heterogenen Lerngruppen erforderlich sind. Künftig wird es noch stärker auf die Individualisierung des Unterrichts ankommen und darauf, die sonderpädagogischen Förderbedarfe in der allgemeinbildenden Schule zu berücksichtigen. Dies kann nicht allein durch die zusätzlichen Betreuungsstunden von Sonderpädagogen und Sozialpädagogen gewährleistet werden. Auch die künftigen allgemeinbildenden Lehrerinnen und Lehrer brauchen basale sonderpädagogische Kenntnisse. Dies schließt vertiefte Kompetenzen bezüglich einer wissenschaftlich fundierten Lern- beziehungsweise Förderdiagnostik ebenso ein wie die Fähigkeit zur Arbeit mit individuellen Förderplänen in einem differenzierten und anschlussfähigen Fachunterricht.

In der inklusiven Schule werden zudem Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Professionen zusammenarbeiten. Neben den allgemeinbildenden Lehrerinnen und Lehrern werden Sonder- und Sozialpädagoginnen und -pädagogen gemeinsam die unterrichtlichen Bildungs-, Beratungs-, und Unterstützungsangebote durchführen. Dies erfordert die Fähigkeit zu professioneller Teamarbeit, diese muss daher bereits in der Ausbildung für alle Lehrämter vermittelt werden.

Damit die Lehrerinnen und Lehrer gut auf ihre spätere berufliche Tätigkeit vorbereitet werden, ist eine Ausrichtung auf die Erfordernisse der inklusiven Beschulung sowohl in der universitären Phase der Lehrerausbildung als auch im Vorbereitungsdienst notwendig. Die

Ziele der Reform der Lehrerbildung müssen in diesem Sinne fortgeschrieben und erweitert werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, im Zusammenwirken mit der Universität und den Lehrer ausbildenden Hochschulen die Reform der Lehrerausbildung dahingehend fortzuschreiben, dass sie um die Aspekte ergänzt wird, die aus den Anforderungen der Arbeit in der inklusiven Schule entstehen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Die inklusive Schule und die Methoden inklusiven Unterrichts werden Teil der Ausbildung in den Teilstudiengängen der ersten Phase sowie der Ausbildung im Vorbereitungsdienst.

2. Es wird eine Konzeption erarbeitet, wie die Erlangung der erforderlichen Kompetenzen für eine professionelle Kooperation in multiprofessionellen Teams in der Ausbildung

systematisch angelegt werden kann.

3. Die Ausbildung der sonderpädagogischen Lehrkräfte wird entsprechend der Erfordernisse der Arbeit in der inklusiven Schule erweitert.