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Fortschreibung des Rahmenkonzepts Kinder- und Jugendkulturarbeit in Hamburg

Dienstag, 06.09.2011

Die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist ein zentrales Anliegen des Hamburger Senats. Das wird deutlich in der Schaffung von ausreichendem und preisgünstigem Wohnraum, einer vorbildlichen Kinderbetreuung, in lebendigen Nachbarschaften in den Stadtteilen und einer ausdifferenzierten Bildungslandschaft, die auch die Potentiale der kulturellen Bildung aufgreift und Menschen aus allen sozialen Schichten und kulturellen Milieus einen Zugang zu Kunst und Kultur eröffnet. So bleibt der Zusammenhalt einer starken Stadtgesellschaft gewahrt.

Das Hamburger Rahmenkonzept Kinder- und Jugendkulturarbeit vom 27. Juli 2004 unterstreicht, dass die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur entscheidende Schlüsselkompetenzen junger Menschen stärkt, benennt Handlungsfelder kultureller Projektarbeit, die eine besondere Relevanz haben, und setzt auf verstärkte Netzwerkarbeit zwischen dem Kultur-, Bildungs- und Sozialbereich.

Mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts wurde ein richtiger Schritt in Richtung kultureller Bildung getan. Doch bereits in der Vergangenheit zeigte sich, dass viele der Maßnahmen vorrangig Impuls- und Projektcharakter haben. Notwendig sind deswegen jetzt eine Verstetigung des Angebots und seine dauerhaft verlässliche Finanzierung.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. in einem Sachstandsbericht zur Kinder- und Jugendkulturarbeit in Hamburg den Stellenwert und die Umsetzung des Rahmenkonzepts zu beschreiben und im Sinne einer Fortschreibung oder einer Potentialstudie relevante Felder künftigen Handelns bis zum 31.03.2012 aufzuzeigen;

2. bis zum Beginn der Haushaltsberatungen 2013/14 der Bürgerschaft zu berichten, wie die Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendkulturarbeit auf eine dauerhaft tragfähige finanzielle Grundlage gestellt werden können und Möglichkeiten einer verstärkten Kooperation zwischen der Kulturbehörde, der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration aufzuzeigen.