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Für attraktive und nachhaltige Quartiere: Teilhabechancen verbessern – kleinteilige Nahversorgung beleben

Mittwoch, 13.09.2017

Einkaufen ist für viele Menschen nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch soziales Erlebnis und Gestaltung frei bestimmbarer Zeiten. Nicht nur, aber besonders auch viele ältere Bewohnerinnen und Bewohner kaufen lieber in kleineren Geschäften oder auf Wochenmärkten ein, die in ihrer Nachbarschaft liegen, und gehen zu Fuß oder kommen mit dem Fahrrad. Die fußläufige Erreichbarkeit ermöglicht ihnen, nicht nur aktiv am Leben in ihrem Wohnumfeld teilzunehmen, es fördert auch die Bewegung und Gesundheit und trägt dazu bei, lange Autofahrten besonders für die Dinge des täglichen Bedarfs zu vermeiden. Wenn aber das wohnortnahe Angebot fehlt, gehen v.a. ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen kaum noch aus ihrer Wohnung heraus, und gerade Alleinstehende vereinsamen immer mehr.

Eine funktionierende Nahversorgung ist neben der sozialen und der verkehrlichen Infrastruktur eine zentrale Eigenschaft attraktiver, lebenswerter und nachhaltiger Wohnquartiere. Sie schafft Lebendigkeit, lässt Bezüge zum Wohnumfeld entstehen, trägt zur Buntheit des Quartiers bei und vermeidet Autofahrten. Auch engagieren sich der lokale kleine sowie der ambulante Einzelhandel aufgrund seiner starken Bindung zum Quartier und seinen Anwohnerinnen und Anwohnern häufig vor Ort im Rahmen der Unterstützung von Aktivitäten zur Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts. Nahversorgung sollte darum – wie es ja auch häufig geschieht – bei Bebauungsplanungen entsprechend berücksichtigt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. auf die für die Bebauungsplanung zuständigen Bezirke einzuwirken,

a. bei der Planung neuer Wohnquartiere den Vorhabenträger prüfen zu lassen, ob in Erdgeschossbereichen die Unterbringung von kleinteiligem Einzelhandel und nicht störendem Gewerbe oder Handwerk marktgängig wäre, und dies bedarfsgerecht vorzusehen. Dabei ist auch die Fortführung von bestehendem Kleingewerbe auf zu entwickelnden Flächen zu prüfen;

b. bei der Planung vergleichsweise umfangreicher Bauvorhaben auch die Berücksichtigung öffentlicher Plätze, die u.a. für regelmäßig stattfindende Wochenmärkte genutzt werden können, zu prüfen und die Nutzung solcher Flächen in Konzepte anderer geplanter Nahversorgungsangebote zu integrieren;

c. im Zuge der Aufstellung der bezirklichen Nahversorgungskonzepte die Stärkung von Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe zu berücksichtigen – auch unterhalb der Ebene der Nahversorgungszentren („D-Zentren“);

d. im Zuge der Aufstellung der bezirklichen Nahversorgungskonzepte Stellungnahmen der jeweiligen Bezirksseniorenbeiräte abzufragen und deren Hinweise im Rahmen der Abwägungen zu berücksichtigen; und

2. mit den Hamburger Wohnungsgenossenschaften und -unternehmen den Dialog hinsichtlich demografischer Aspekte der sozialen und funktionalen Quartiersentwicklung zu vertiefen.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Christiane Blömeke
  • Martin Bill
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion