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Für Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt – Ausbildungsberichterstattung fortschreiben

Mittwoch, 24.08.2011

Der Übergang von der Schule in das Berufsleben stellt eine bedeutende Weichenstellung im Lebensweg junger Menschen dar. Viele Jugendliche haben allerdings nach wie vor Probleme, den Einstieg ins Berufsleben zu finden. Es ist ein zentrales Anliegen sozialdemokratischer Bildungspolitik, dass jede und jeder Jugendliche entweder das Abitur oder eine Berufsausbildung absolviert. Wichtig ist, dass alle Jugendlichen, die am Ende der Sekundar-stufe I eine Berufsausbildung anstreben oder beginnen und auf diesem Weg Vorbereitung und Begleitung brauchen, dabei durchgehend die nötige Hilfestellung erhalten. Staatlich geförderte Qualifizierungs-, Ausbildungsvorbereitungs-, Ausbildungsmaßnahmen etc. müssen passgenau und anschlussfähig sein und dürfen nicht den Charakter sogenannter „Warteschleifen“ haben. Um diese Angebote angemessen steuern zu können, muss Politik in der Lage sein, die aktuellen Entwicklungen des Ausbildungsmarktes schnell zu erfassen. Unterschiedliche Stellen wie z.B. Kammern, Arbeitsverwaltung und Behörden führen und veröffentlichen anhand unterschiedlicher Kriterien Ausbildungsstatistiken, die jeweils einen wichtigen Teilausschnitt der Ausbildungssituation Hamburgs beleuchten. Nötig ist jedoch eine Gesamtsicht, die Hinweise auf notwendige Korrekturen erlaubt. Auf Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktion wurde im Jahr 2009 die seit 2001 ruhende Ausbildungsberichterstattung in Hamburg befristet für die Jahre 2009 und 2010 wieder eingeführt. Im Ausbildungsreport werden u.a. die Daten des Bundesinstitutes für Berufsbildung, der Agentur für Arbeit und der Kammern ausgewertet. Zudem stehen der BSB die Statistiken zu den Schülerströmen am Ende der Schulzeit zur Verfügung, die weitere wertvolle Hinweise über die Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt geben. Diese Form der Berichterstattung wurde von den im Landesausschuss für Berufsbildung vertretenen Sozialpartnern einhellig begrüßt und als sinnvolles Instrument anerkannt. Sie gibt einen fundierten Überblick über die Situation am Ausbildungsmarkt und bildet so eine geeignete Grundlage für die politische Lagebeurteilung und potenzielle Steuerungsmaßnahmen. Auch vor dem Hintergrund der Anfang 2011 eingeleiteten Reform der beruflichen Bildung erscheint eine begleitende Berichterstattung als erforderlich. Sie sollte fortgeschrieben werden.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. die zuständige Fachbehörde zu beauftragen, jeweils im Sommer eines jeden Jahres einen Ausbildungsreport zu veröffentlichen und der Bürgerschaft zugänglich zu machen,

2. den Report neben einer Prognose für das laufende Ausbildungsjahr mit einer Analyse des vergangenen Jahres und im Rahmen der Möglichkeiten mit Angaben zu Evaluationsergebnissen der geförderten Maßnahmen auszustatten und

3. den Report vor der Veröffentlichung dem Landesausschuss für Berufsbildung zur Stellungnahme vorzulegen.