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Für Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt – Ausbildungsberichterstattung wieder einführen

Mittwoch, 17.09.2008

Die Situation auf den Arbeitsmarkt hat sich verbessert. Dies ist auch an steigenden Ausbildungsplätzen spürbar. Dennoch sind die Probleme für Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen nach wie vor nicht gelöst. Viele halten sich im sog. Übergangssystem auf und bewerben sich über mehrere Jahre. Eine gute Transparenz über die Nachfrage und das Angebot nach Ausbildungsplätzen gibt es jedoch nicht.

Die Situation auf dem Hamburger Ausbildungsstellenmarkt ist politisch umstritten. Die Darstellungen der Kammern und Gewerkschaften zur Lage auf dem Ausbildungsmarkt unterscheiden sich stark, die Statistiken der Arbeitsagentur sind teilweise widersprüchlich. Die zahlreichen Maßnahmen und Programme der Bundesagentur, der Bundesregierung und der Stadt Hamburg sind schwer zu überblicken. Vor diesem Hintergrund ist die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen nur schwer nachzuvollziehen. Eine gezielte politische Reaktion auf die Probleme des Ausbildungsmarktes wird deutlich erschwert.

Die Umstellung von einer Input- auf eine Outputsteuerung in der Berufsbildungsförderung bedingt eine kontinuierliche Evaluation der Maßnahmen und Angebote. Ohne eine hierauf abzielende Ausbildungsberichterstattung ist die zielgruppenspezifische Zuschneidung von Maßnahmen und Programmen schwer möglich.

Bis 2001 legte der damalige Senat jährlich einen Ausbildungsbericht vor. Diese Berichterstattung wurde vom ersten CDU-geführten Senat eingestellt. Die Fraktionen von SPD und GAL haben diesen Umstand kritisiert und versucht die damit verbundenen Probleme in der letzten Legislaturperiode gemeinsam durch mehrere große Anfragen zum Thema zu beheben (Drucksachen 18/793, 18/5147, 18/6917).

Eine Ausbildungsberichterstattung durch den Senat, die Statistiken und Umfragen der Arbeitgeberkammern, der Arbeitsagentur, die Anmeldezahlen der beruflichen Schulen und die Schulstatistik umfasst und einen Überblick über laufende und geplante Maßnahmen der Arbeitsagentur und des Landes Hamburg sowie deren Evaluationsergebnisse bietet, könnte nicht nur die Transparenz dieses politischen Feldes deutlich erhöhen, sondern auch allen Beteiligten eine Basis für gemeinsame Schritte zur Sicherung der beruflichen Bildung in Hamburg bieten.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. jeweils im Mai eines jeden Jahres der Bürgerschaft einen umfassenden Bericht über die Lage auf dem Hamburger Ausbildungsmarkt und über die einzelnen Maßnahmen zur Sicherung der beruflichen Bildung vorzulegen,

2. den Bericht so zu konzipieren, dass er neben einer Prognose für das laufende Ausbildungsjahr auch eine Analyse des vergangenen Ausbildungsjahres und – soweit möglich – Angaben zu Evaluationsergebnissen der einzelnen Maßnahmen enthält und

3. diesen Bericht jährlich den Sozialpartnern und Arbeitgeberkammern zur Stellungnahme vorzulegen.