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„Gemeinsame Bildungsstandards und -ziele von Vorschulklassen und Kindertageseinrichtungen“: Ohne eine angemessene Ausstattung wird die frühe Bildung nicht besser!

Freitag, 06.07.2007

Die Behörde für Bildung und Sport (BBS) und die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) haben unter dem Datum 15.06.2005 einen „Konzeptionellen Rahmen und gemeinsame Bildungsstandards und -ziele von Vorschulklassen und Kindertageseinrichtungen“ vorgelegt. Diese Bildungsstandards seien „verbindlich“. Weiter heißt es: „Mit der Etablierung einheitlicher Bildungsstandards und -ziele (..) soll eine wichtige Voraussetzung für die Angleichung bzw. Steigerung der pädagogischen Qualität in beiden Institutionen geschaffen werden.“ Dieses schließe „die Bewahrung konzeptioneller Besonderheiten“ und „Pflege unterschiedlicher pädagogischer Profile“ ausdrücklich nicht aus. Vielmehr erfordere – laut Behördenpapier – die unterschiedliche Zielgruppenorientierung beider Angebote die „Entwicklung differenzierter pädagogischer Konzepte“.

In der weiteren Umsetzung dieses Rahmens wurden einerseits „Bildungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen“ und andererseits die „Richtlinie für die Bildung und Erziehung in Vorschulklassen“ beschlossen. Bei der Vorstellung der Bildungsempfehlungen auf einer Pressekonferenz am 08.09.2005 hatte die Behördenspitze der - damaligen - BSF nicht nur erklärt, dass diese Empfehlungen von Oktober 2005 an „verbindlich gelten“, sondern auch betont: „Die Bildungsempfehlungen gewährleisten, dass Bildungsarbeit in den Kitas einheitlichen Standards folgt.“

 

Die BSF beanspruchte für die Bildungsempfehlungen zudem, dass diese eine Orientierung über Inhalte und das Repertoire zeitgemäßer Kita-Pädagogik geben. Kernstücke der Bildungsempfehlungen seien „die Bildungsbereiche, in denen Kinder im vorschulischen Alter Kompetenzen erwerben sollen. Dies sind: ‚Körper, Bewegung und Gesundheit’, ‚Soziale und kulturelle Umwelt’, ‚Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur und Medien’, ‚Bildnerisches Gestalten’, ‚Musik’, ‚Mathematische Grunderfahrungen’ sowie ‚Naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrungen’“ (vgl. „Bildungsempfehlungen setzen Standards in Kindertagesstätten“, Pressestelle des Senats, 08.09.2005). Diese Bildungsbereiche finden sich – neben anderen grundsätzlicheren Entwicklungszielen – fast gleichlautend auch in der Richtlinie für die Vorschulklassen, für die ergänzend noch das Lernfeld „Religion“ hinzukommt.

 

Laut BSF würden zu diesen o.g. Bildungsbereichen „Fragekataloge“, „Anregungen“ als auch „zu erreichende Ziele“ aufgeführt. Betont wurde auf der Pressekonferenz der BSF, dass die Bildungsempfehlungen Bestandteil des Landesrahmenvertrages mit den Hamburger Verbänden und Trägern der Kindertagesbetreuung seien und es eine Evaluation geben werde. Auch für die Vorschulklassen soll laut des o.g. gemeinsamen Behördenpapiers durch Dokumentation eine Überprüfung der Zielerreichung ermöglicht werden.

 

Die Bildungsempfehlungen für die Kitas selbst, die auf einem von den Ländern gemeinsam formulierten Rahmen basieren, sind in Fachkreisen bzw. im politischen Raum nicht strittig – wohl aber ihre Voraussetzungen und Erfolgsbedingungen: Zur Umsetzung dieser Bildungsempfehlungen erhalten die Kitas in Hamburg 1,02 Euro pro Kind und Monat. Eine Aufstockung dieser Mittel für eine bessere frühe Bildung hat die CDU im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2007/2008 ohne jede inhaltliche Beratung abgelehnt (vgl. Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion Drs. 18/5472 „Kinder- und Familienstadt Hamburg – Frühe Bildungschancen für alle Kinder“).

 

Zudem: Die bereits ab 2005 vom Senat vorgenommenen Kürzungen beim pädagogischen Personal haben vielmehr die Qualität der Betreuung und frühkindlichen Bildung verringert. Hinzu kommt, dass - durch die Senatspolitik der Orientierung am Beschäftigungsverhältnis der Eltern – viele Kinder gerade in sozial benachteiligten Stadtteilen ihren Ganztags-Kitaplatz verloren haben bzw. in der Stundenzahl zurückgestuft wurden.

 

Für die Vorschulklassen hat die Lehrerkammer in ihrer Stellungnahme vom April 2005 auf verschlechterte Rahmenbedingungen bei Klassengrößen von 25 Kindern und ungeteiltem Unterricht hingewiesen. Statt Kürzungen wäre laut Lehrerkammer eine verbesserte Ausstattung notwendig. Die Lehrerkammer hat sowohl die Rahmenkonzeption als auch die Richtlinie für die Vorschulklassen abgelehnt.

 

Der Senat hat mit dem Schuljahr 2005/06 zudem Gebühren für die Vorschulen eingeführt. Diese wurden zum 01.08.2007 teilweise zurückgenommen – aber nur für Kinder mit besonders ausgeprägtem bzw. ausgeprägtem Sprachförderbedarf, für die eine Vorschulpflicht besteht.

 

Ein Antrag der SPD-Fraktion, die bisher getrennt arbeitenden Institutionen Kitas, Vorschulen und Grundschulen in so genannten „Bildungsgärten“ organisatorisch zusammenzufassen und flächendeckend in Hamburg einzuführen, wurde von der CDU abgelehnt (vgl. Drs. 18/6219).

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1. für die „Bildungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen“ und die „Richtlinie für die Bildung und Erziehung in Vorschulklassen“ jeweils darzulegen, welche der selbst formulierten Ziele für die Bildungsbereiche

 

a. ‚Körper, Bewegung und Gesundheit’,

 

b. ‚Soziale und kulturelle Umwelt’,

 

c. ‚Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur und Medien’,

 

d. ‚Bildnerisches Gestalten’,

 

e. ‚Musik’,

 

f. ‚Mathematische Grunderfahrungen’ sowie

 

g. ‚Naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrungen’

 

h. ‚Religion’

 

jeweils für welche Größenordnung von Kindern erreicht bzw. zu welchem Grade erreicht wurden oder auch nicht erreicht wurden – und welche Ursachen hier zu Grunde liegen.

 

2. für die unter 1.a. – h. genannten Bildungsbereiche jeweils darzulegen, welche Zusammenhänge es gibt zwischen der Zielerreichung und der Betreuungsform bzw. –dauer in den Kindertagesstätten.

 

3. für die Kindertageseinrichtungen und die Vorschulen – jeweils - darzulegen, wie sich die Zielerreichung für die unter 1.a. – h. genannten Bildungsbereiche darstellt im Vergleich der „Stadtteile mit sozialen Problemlagen“ mit den übrigen Stadtteilen („Stadtteile mit sozialen Problemlagen“ laut Senat gemäß Drs. 18/4671: Billstedt, Billbrook, Dulsberg, Horn, Jenfeld, Lohbrügge, Lurup, Rothenburgsort, St. Georg, St. Pauli, Steilshoop, Veddel und Wilhelmsburg).

 

4. für die Kindertageseinrichtungen für die unter 1.a. – h. genannten Bildungsbereiche jeweils darzulegen, inwieweit sich –zusätzlich zu den Eltern-Beiträgen - kostenpflichtige Extra-Angebote in den Kitas herausgebildet haben und wie viel Prozent der Kinder hieran jeweils teilnehmen (können) – unter besonderer Berücksichtigung der unter 3. genannten Stadteile mit sozialen Problemlagen.

 

5. darzulegen, welche Erkenntnisse es zur Angemessenheit von 1,02 Euro pro Kind und Monat zur Umsetzung der Bildungsempfehlungen in den Kindertageseinrichtungen gibt und worauf diese Erkenntnisse konkret beruhen.

 

6. darzulegen, wie sich die Klassengrößen bzw. der Personalschlüssel in den verschiedenen Vorschulen darstellt und wie sich dies auf die Zielerreichung für die unter 1.a. – h. genannten Bildungsbereiche auswirkt.

 

7. der Bürgerschaft hierüber bis zum 30.12.2007 zu berichten.