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Gender Budgeting: Gleichstellungspolitische Schärfung haushälterischer und finanzieller Steuerungsstrukturen

Mittwoch, 11.12.2013

zu Drs. 20/10107

(Bericht des Haushaltsausschusses zu Drs. 20/3237)

 

Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg enthält in Artikel 3 Absatz 2 die Verpflichtung für die Staatsgewalt „die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.“ Der Senat ist dieser verfassungsrechtlichen Aufgabe unter anderem mit dem Vorlegen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) 2013 – 2015 (Drs. 20/7126) nachgekommen. Darin hat sich der Senat auch dazu bekannt, die tatsächliche Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern durch eine gleichstellungspolitische Ausrichtung von Zielen und Kennzahlen des Haushaltswesens voranzubringen. Die Wirkung dieser Haushaltsentscheidungen jeweils auf Männer und Frauen gilt es transparent zu machen und zu analysieren, um eine geschlechtergerechte Mittelvergabe zu ermöglichen.

Das Gender Budgeting bietet die Möglichkeit festzustellen, ob die öffentlichen Ressourcen geschlechtergerecht eingesetzt werden. Durch Kennzahlen und eine entsprechende Wirkungsanalyse kann bei einer festgestellten ungerechtfertigten Ungleichbehandlung umgesteuert werden, um die politische Zielsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann zu erreichen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen.

Bisher sind Wirkung und Zielerreichung nicht aus dem Haushaltsplan ablesbar. Daher ist es wichtig, Kennzahlen zu entwickeln, durch die zukünftig konkrete Steuerungen vorgenommen werden können und die damit auch als Grundlage für die politische Entscheidungsfindung dienen können.

Durch die Vorlage des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogrammes des Senats hat Hamburg bereits eine gute Grundlage für eine gleichstellungspolitische Ausrichtung von Zielen und Kennzahlen des Haushaltswesens. Die Grundlagen, Zielsetzungen und Maßnahmen, die das Rahmenprogramm für alle Fachbereiche vorgibt, sollten daher bei der Entwicklung und Analyse von Kennzahlen für das Gender Budgeting Berücksichtigung finden. Aufgrund des Querschnittscharakters gleichstellungsbezogener Ziele erscheint dabei insbesondere die Implementierung in allen Fachbereichen und Einzelplänen wichtig, wobei die jeweils unterschiedliche Ausgangslange in Hinblick auf die Datenlage und Zielentwicklung zu berücksichtigen ist.

Das Rahmenprogramm sieht die „Aufnahme von geschlechterbezogenen Aussagen und Daten in die Ziele und Kennzahlen aller für die Gleichstellungspolitik relevanten Produktgruppen“ sowie eine entsprechende Evaluation vor.

 

Die Bürgerschaft hat in Ausübung ihres Budgetrechtes über den Einsatz der Haushaltsmittel zu entscheiden. Aus diesem Grund muss sie ihren Beitrag für einen geschlechtergerechten Haushalt leisten. Die Bürgerschaft beschäftigt sich bereits seit einigen Jahren mit der Frage der Einführung von Gender Budgeting. In dieser Legislaturperiode haben sich der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung unter anderem in einer Expertenanhörung mit der Thematik beschäftigt. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass durch die Einführung von Gender Budgeting die gerechte Teilhabe von Frauen und Männern an öffentlichen Mitteln zielgenauer gesteuert werden kann. Die Planung und Verausgabung öffentlicher Haushaltsmittel sollte daher auch gleichstellungspolitische Zielsetzungen berücksichtigen.

In Hamburg muss allerdings die besondere Situation des noch andauernden Umstellungsprozesses beim Haushaltswesen auf SNH samt den darin liegenden Chancen berücksichtigt werden. Im Zuge der Umstellung der Haushaltsplanung, -steuerung und -bewirt-schaftung auf einen ergebnisorientierten Produkthaushalt gilt es daher, die Verteilung von Ressourcen auf die Geschlechter, die Aufstellung geschlechtersensibler Ziele und das Messen der Zielerreichung durch geeignete Kennzahlen im Sinne des Abbaus von Benachteiligungen und der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung zu erfassen und Schlüsse daraus zu ziehen.

In den Haushaltberatungen 2014 sollen daher die ersten Kennzahlen in den Fachausschüssen vorgelegt, diskutiert und eine mögliche Ausweitung des Prozesses beraten werden. Über die Formulierung von Zielen und die Entwicklung erster gleichstellungspolitischer steuerungsrelevanter Kennzahlen in möglichst allen Einzelplänen hinaus hält die Bürgerschaft insbesondere eine intensive Betrachtung der Hamburger Arbeitsmarktpolitik, der Gesundheitspolitik und des Verbraucherschutzes für zielführend.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Rahmen der Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2015/2016 über die Fortschritte der im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm genannten Maßnahme zu berichten, Ziele und Kennzahlen des Haushaltswesens gleichstellungspolitisch auszurichten.

2. im Rahmen der Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs 2015/2016 möglichst für jeden Einzelplan erste gleichstellungspolitische und zudem steuerungsrelevante Ziele und Kennzahlen auszubringen, um den vom Senat unterstützten Gender Budgeting-Ansatz weiter zu konkretisieren. Dabei gilt es zudem eine systematische Herangehensweise zu entwickeln und zu dokumentieren, wie relevante Gender-Informationen in den jeweiligen Einzelplänen künftig entwickelt und dargestellt werden können.

3. ein Konzept zu entwickeln, wie die Prinzipien des Gender Budgeting im Zuwendungsbereich sowie bei Stipendien und Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Insbesondere für den Zuwendungsbereich gilt es dabei einerseits die zuwendungsgebenden Stellen in den Blick zu nehmen und andererseits für jeden Einzelplan Zuwendungsbereiche zu identifizieren, anhand derer die Umsetzung des Gender Budgeting-Ansatzes erprobt werden soll.

4. zu prüfen, welche internen Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen zur weiteren Zielformulierung, Analyse und Kennzahlenentwicklung in Hinblick auf die verwaltungsmäßige Implementierung und Umsetzung des Gender Budgeting-Ansatzes vorzuhalten sind.