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Gerade jetzt: Gespräche über die Normen und Werte für ein friedliches Zusammenleben führen – aber an den Verträgen mit den islamischen Gemeinschaften festhalten

Dienstag, 07.02.2017

zu Drs. 21/7510

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg versteht sich als Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt. So steht es schon in der Präambel unserer Verfassung. Dazu gehört es auch, dass – bei Wahrung staatlicher Neutralität – jede und jeder die Religion, zu der sie oder er sich bekennt, frei ausüben kann, ohne dafür Diskriminierung zu erfahren. Der permanente Dialog zwischen den einzelnen Religionen sowie zwischen den verschiedenen Religionsverbänden und dem Staat, der diese Freiheit zu gewährleisten hat, ist ein unerlässliches Mittel, um sicherzustellen, dass die grundrechtlich garantierte Freiheit im verfassungsgemäßen Rahmen ausgeübt wird.

Die Verträge mit islamischen Gemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde sind vor diesem Hintergrund Ergebnis eines mehrjährigen Gesprächsprozesses, der bereits im Jahr 2007 begann und von einem Ersuchen flankiert war, das die Bürgerschaft auf Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 18/5553) beschlossen hatte. Das Ersuchen verlangte, „mit autorisierten Vertretern der Muslime Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, ein verbindliches schriftliches Abkommen über gegenseitige Rechte und Verpflichtungen in verschiedenen Lebensbereichen abzuschließen“. Die Antragsbegründung der CDU-Fraktion betonte, dass es angesichts der Zuwanderung von Bürgerinnen und Bürgern muslimischen Glaubens wichtig sei, diese Gruppe stärker in die Gesellschaft zu integrieren. Diesbezüglich gebe es eine Reihe offener Fragen, etwa in Bezug auf einen „Islamunterricht an staatlichen Schulen“. Dieser Ansatz war, ist und bleibt richtig.

Ausgangspunkt der schließlich in der letzten Wahlperiode abgeschlossenen und von der Bürgerschaft bestätigten Verträge (Drs. 20/5830) war das nach wie vor gültige Anliegen, die muslimischen und alevitischen Bürgerinnen und Bürger Hamburgs in ihren religiösen Bedürfnissen wahr- und ernst zu nehmen. In diesem Sinne war der Abschluss der Verträge – nach den bereits abgeschlossenen Verträgen mit der Nordkirche, dem Heiligen Stuhl und der jüdischen Gemeinde – eine Geste, die einer im Wesentlichen zugewanderten Gruppe islamischer Religionsangehöriger die Aufmerksamkeit und den Respekt entgegenbrachte, der auch anderen religiösen Gruppen der Stadt entgegengebracht wird. Ziel war es dabei, eine für alle Seiten gewinnbringende Grundlage für die Weiterentwicklung der Beziehungen zu schaffen, die zugleich als Ausdruck der Wertschätzung für die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger auch ein Zeichen für Integration und friedliches Miteinander setzt. Um es aber auch klar zu sagen: Hamburg hat die Verträge mit den Islamischen Gemeinschaften nicht geschlossen, weil die Stadt oder die Politik deren religiösen Auffassungen teilen. Der Staat ist in religiösen Fragen neutral. Hamburg hat die Verträge auch nicht geschlossen, weil die Stadt die politischen Ansichten der Repräsentanten der Gemeinschaften teilt. Die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft hängt nicht davon an, ob die politischen Ansichten der Religionsverantwortlichen dem Senat gefallen oder nicht.

Die Inhalte der Verträge sind vor diesem Hintergrund zurückhaltend formuliert: Es werden keine Privilegien eingeräumt, sondern Absprachen über die Modalitäten einer Religionsausübung getroffen, die als solche grundgesetzlich garantiert ist. Darüber hinaus werden (vor allem im Artikel 2) die für das gemeinsame friedliche, tolerante und respektvolle Zusammenleben unerlässlichen Wertegrundlagen unserer rechtlichen und gesellschaftlichen Ordnung (insbesondere aus dem Grundgesetz) betont und (in Artikel 13 Abs. 2) ein auch bereits in Anspruch genommener Mechanismus installiert, der dazu berechtigt, die Erläuterung von Verhaltensweisen und Äußerungen von Organen und Mitgliedern der Vertragspartner zu verlangen, die die vertraglichen Inhalte berühren.

Der Vertrag wurde mit den islamischen Verbänden geschlossen, die den größten Teil der in Hamburg aktiven Moscheegemeinden unter ihrem Dach vereinen und damit das muslimische religiöse Leben wesentlich prägen. Das war eine pragmatische Entscheidung, die bei der Kooperation zwischen staatlichen Instanzen und der islamischen Gemeinschaft im Bund (Deutsche Islamkonferenz) und anderen Ländern (z.B. islamischer Religionsunterricht nach den Grundsätzen der DITIB in Hessen) in ähnlicher Weise getroffen worden ist und die nicht mit Nähe oder Sympathie verwechselt werden darf. Sie schließt unterschiedliche Auffassungen und Konflikte nicht aus. Die Verträge selbst lassen hieran keinen Zweifel. Auch die mit „Freundschaftsklausel“ überschriebene Bestimmung (Artikel 13) ist nichts anderes als eine Regelung zur Konfliktlösung.

Die antragstellenden Fraktionen eint mit dem Senat folgende Erkenntnis: Das klare Bekenntnis, dass die Hamburgerinnen und Hamburger islamischen Glaubens genauso zu unserer Stadt gehören wie die Bürgerinnen und Bürger christlichen, alevitischen oder jüdischen Glaubens oder auch ohne Glauben, war, ist und bleibt uns wichtig. Das macht auf Seiten der Koalition niemand blind für inakzeptable Bestrebungen ausländischer Regierungen, über die Religion in Hamburg politisch Einfluss zu nehmen – dem widersprechen wir klar –, z.B. gegenüber dem Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und auch gegenüber DITIB. Das macht die Koalition auch nicht blind für verfassungsfeindliche Tendenzen, die es in religiösen Zusammenhängen gibt. Deshalb hat der Verfassungsschutz zu keinem Zeitpunkt seine Beobachtung in diesem Bereich eingeschränkt. Auf Entwicklungen, die das gemeinsame in den Verträgen und im Grundgesetz festgehaltene Wertefundament in Frage stellen, müssen wir mit den Mitteln der wehrhaften Demokratie und des Rechtsstaats klar und deutlich reagieren. Darüber hinaus müssen auf allen Ebenen Gespräche über die Normen und Werte für ein friedliches Zusammenleben geführt werden, wenn es verfassungsfeindliche, antisemitische oder sonst gefährliche Tendenzen gibt oder wenn es zu einem inakzeptablen und respektlosen Umgang mit beispielsweise christlichen Traditionen kommt. Ein solcher Gesprächsmechanismus ist in Artikel 13 Abs. 2 des Vertrages mit der Stadt ausdrücklich angelegt.

Die Koalitionsfraktionen sind mit allen Vertragspartnern im regelmäßigen Dialog – und haben diesen im Kontext der aktuellen Fragen und Probleme den Dialog intensiviert – z.B. mit DITIB Nord oder mit der SCHURA im Hinblick auf Sorgen bzgl. des IZH. Zu den – im CDU-Antrag aus Drs. 21/7595 zu Recht angesprochenen – Vorwürfen der Ausspähung und Bespitzelung durch einige Imame hat der hiesige Vertragspartner DITIB Nord auch in unseren Gesprächen eine transparente Aufklärung angekündigt.

Zu dem in den sozialen Medien veröffentlichten, gegenüber hiesigen Traditionen absolut inakzeptablen Weihnachtscomic ist anzumerken, dass dieser Comic auf Facebook bereits 2013 und 2014 auf türkischsprachigen Seiten (wahrscheinlich von Jugendlichen) gepostet wurde. Der Hamburger Vertragspartner DITIB Nord hat auf die erneuten Veröffentlichungen, die erstmals 2016 für mediale Aufregung sorgten, prompt mit einer Stellungnahme reagiert. Darin kündigt sie eine Überprüfung der Fälle an, die ggf. entsprechend sanktioniert werden:

„Darstellungen dieser Art sind diffamierend und sprechen weder für unseren Verband, noch für unsere Gemeinden. Wir überprüfen diese Fälle sorgfältig und ziehen sofortige Konsequenzen, wenn Personen aus den Reihen der DITIB Zeichnungen dieser Art gepostet haben. Sowohl unser Bundesverband DITIB als auch wir, Ditib-Nord, sind wichtiger Förderer der Integration und der gesellschaftlichen Partizipation. Dazu gehört auch der gegenseitige Respekt und die Anerkennung von Traditionen und Bräuchen, die nicht-muslimischen Ursprunges sind. Dies ist für ein einvernehmliches und friedfertiges gesellschaftliches Miteinander unabdingbar. Wer diese Leitgedanken unseres Zusammenlebens nicht akzeptiert, hat bei Ditib Nord keinen Platz. Wir lehnen jede Form der Herabsetzung und der Verächtlichmachung anderer Glaubensgemeinschaften und Traditionen strikt ab und distanzieren uns klar von hetzerischen und gewaltverherrlichenden Darstellungen jeglicher Art. Wir mahnen die Verantwortlichen DITIB-Jugendvertreter zu mehr Achtsamkeit der Grundsätze unseres von Respekt und Anerkennung geprägten gesellschaftlichen Miteinanders.“

(http://ditib-nord.de/content/zu-diffamierenden-zeichnungen-sozialen-netzwerken).

Die Distanzierung ist klar und unmissverständlich – solche Signale in Wort und Tat sind nötig, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Denn die Zusammenarbeit ist für das Gemeinwesen in unserer Stadt zu wichtig. Das wird verdeutlicht z.B. durch das Zusammenwirken zwischen Stadt und Vertragspartnern bei der Bekämpfung von gewaltbereitem Salafismus.

Die mit Abstufungen von CDU, FDP und AfD ins Spiel gebrachte Forderung nach einer Aufhebung der Verträge bleibt demgegenüber bisher jede Rechenschaft darüber schuldig, welche Wirkungen man sich davon erhofft bzw. erwartet. Diejenigen, die eine Aufkündigung der Verträge fordern, sagen nicht, wie das Zusammenleben der Religionen in Hamburg weitergehen soll. An die Stelle der Analyse und Bewertung von Vor- und Nachteilen einer Fortdauer oder Beendigung der vertraglichen Beziehungen tritt offenbar allein die Empörung darüber, dass man „mit so jemandem“ keine Verträge unterhalten könne, wobei tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten muslimischer Akteure den Vertragspartnern jeweils insgesamt angelastet wird. Eine solche Empörungsdebatte löst keine Probleme. Die versuchte Aufhebung der Verträge würde im Erfolgsfall außerdem einen vertraglichen Rahmen entfallen lassen, während die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rechte der betroffenen Religionsgemeinschaften selbstverständlich erhalten blieben. Eine Kündigung könnte in relevanten Themenfeldern wie z.B. dem gemeinsamen Religionsunterricht mithin das Gegenteil von dem erreichen, was mutmaßlich von denjenigen intendiert ist, die aktuell ein Kündigungsszenario propagieren.

Diese Verträge sind daher mit ihrem klaren Bekenntnis zum Grundgesetz eine solide Basis für einen gemeinsamen Dialog gerade in stürmischen Zeiten, in dem auch immer wieder die gegenseitigen Rechte und Pflichten eingefordert werden können. Gerade in diesem Kontext müssen wir stets überlegen, wie das Zusammenwirken in einzelnen sensiblen Bereichen wie des gemeinsamen Religionsunterrichts an Schulen oder der Ausbildung islamischer Geistlicher ausgestaltet sein soll oder wie die Zusammenarbeit im Bereich der Salafismus-Prävention weiter zu gestalten ist. Diese Themen können wir dann mit Erfolg bewegen, wenn der Dialog zu islamischen Verbänden nicht durch Vertragskündigung abgebrochen wird, sondern durch den Senat auf dieser gemeinsamen Basis verlässlich fortgeführt werden kann. Dieser Weg ist in den heutigen Zeiten aufgrund von Krisen und Kriegen im Nahen Osten schwieriger; aber gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, an dem Hamburger Weg festzuhalten. Auch die im Interreligiösen Forum verbundenen Religionsgemeinschaften, insbesondere die christlichen Kirchen, die Jüdische Gemeinde und die Islamischen Verbände in Hamburg, halten an dem Weg des Dialogs und der Verträge fest, wie sie in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich dieser Bürgerschaftsdebatte festhalten:

„Mit Sorge nimmt das Interreligiöse Forum Hamburg die gegenwärtige Diskussion um das Verhältnis zwischen Stadt und Religionsgemeinschaften auf. Ausgelöst u.a. durch politische Entwicklungen in der Türkei, die im Interreligiösen Forum kritisch diskutiert und von nicht wenigen auch als Gefährdung der Religionsfreiheit gesehen werden, erheben sich nun Stimmen, die Verträge zwischen Stadt und muslimischen Religions¬gemeinschaften grundsätzlich infrage zu stellen.

Die Staatsverträge, welche die Freie und Hansestadt Hamburg in den vergangenen Jahren nicht nur mit der Nordkirche und dem Erzbistum Hamburg, sondern auch mit der Jüdischen Gemeinde, der Alevitschen Gemeinde und den drei islamischen Religionsgemeinschaften DITIB, Schura und VIKZ geschlossen hat, haben eine wichtige Doppelfunktion: Sie sind Anerkennung und Verpflichtung zugleich. Sie erkennen an, dass die Religion einen wertvollen Beitrag als Mittlerin zwischen unterschiedlichen Kulturen und Traditionen zu leisten vermag und erleichtern den Religionsgemeinschaften die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie zeigen die verfassungsrechtliche Rolle der Kirchen und Religionsgemeinschaften auf und verpflichten sie zugleich auf die Grundwerte unserer Gesellschaft.

Daneben bieten gerade die Verträge das Instrumentarium, auftretende Probleme und Konflikte zu bearbeiten und zu lösen. Es ist daher aus unserer Sicht nicht konstruktiv, die Kündigung solcher Verträge ausgerechnet in einer Situation zu fordern, in der diese Form des institutionalisierten Dialogs dringend gebraucht wird. Als Interreligiöses Forum Hamburg appellieren wir daher an die politisch Verantwortlichen in dieser Stadt, an den Staatsverträgen festzuhalten.

Gerade hier in Hamburg hat der Dialog der Religionsgemeinschaften untereinander und mit dem Staat zu einem bemerkenswerten und bundesweit beachteten friedlichen Zusammenleben beigetragen. Dieses Modell wurde immer von einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens getragen und sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

In diesem Geist haben wir Religionsgemeinschaften auch in unserer Neujahrsbotschaft 2017 bekräftigt: ´Wir werden nicht aufhören, für die Freiheit des Glaubens und des Gewissens und für den wechselseitigen Respekt zwischen Menschen verschiedener Religion und Weltanschauung einzutreten. Wer Hass und Gewalt propagiert, hat keinen Platz in unseren Gemeinden. Nur im friedlichen Dialog, in Begegnungen und mit Argumenten können Probleme gelöst und Vorurteile abgebaut werden.´ Daran werden wir weiter festhalten.“

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

I. Die Bürgerschaft

1. teilt die in Drs. 21/7595, Ziff. I. 1. und 2. geäußerten Sorgen,

2. sieht in den distanzierenden Erklärungen von DITIB Nord zu diffamierenden Zeichnungen in sozialen Netzwerken einen Schritt in die richtige Richtung und erwartet von DITIB Nord, als Vertragspartner der Stadt auf diesem Weg konsequent und im Geiste des mit der Stadt geschlossenen Vertrages weiterzugehen,

3. begrüßt die Erklärung der im Interreligiösen Forum Hamburg verbundenen Religionsgemeinschaften vom 30.01.2017 zum Fortbestand der Verträge zwischen der Stadt und den muslimischen Religionsgemeinschaften gerade in schwierigen Zeiten.

II. Der Senat wird ersucht,

1. Konsultationsgespräche gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Vertrages insbesondere mit den Vertragspartnern (Drs. 20/5830) zu führen bzw. zu intensivieren, an deren Haltung zu den in den Verträgen niedergelegten Wertegrundlagen aktuell Zweifel geäußert werden. Ziel ist es, auch anhand der geäußerten Vorwurfslagen das gemeinsame Verständnis der in diesen Verträgen niedergelegten gemeinsamen Wertegrundlagen zu klären und die bislang gute Zusammenarbeit auch in Zukunft fortführen zu können.

2. dem Verfassungs- und Bezirksausschuss über Gesprächsfortschritte bzw. die Ergebnisse dieser Gespräche zu gegebener Zeit Bericht zu erstatten.

3. dem Schulausschuss über den aktuellen Stand der Planung und Entwicklung des gemeinsamen Religionsunterrichtes zu gegebener Zeit Bericht zu erstatten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Farid Müller
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion