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Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße durch neue Einrichtung ersetzen!

Donnerstag, 12.10.2006

Die Einrichtung zur Geschlossenen Unterbringung Minderjähriger in der Feuerbergstraße hält bisher 18 Plätze für Minderjährige vor, von denen im laufenden Jahr durchschnittlich vier mit Jugendlichen belegt waren. Keiner der aus der Einrichtung entlassenen Jungen hat bisher einen Schulabschluss gemacht, zwei Drittel der Jungen haben nach ihrer Entlassung erneut Straftaten verübt. Der Senat selbst kann nicht feststellen, dass eine mittel- oder längerfristige Betreuung Jugendlicher in der GU Feuerbergstraße dazu führt, dass diese seltener straffällig werden. Der Betrieb der Einrichtung verursacht Kosten in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro jährlich.

Ende August 2006 hat die Sozialsenatorin den Medien Änderungen des Konzeptes für die Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße vorgestellt. So wurde unter anderem angekündigt, die Zielgruppe der Einrichtung insbesondere um Schulschwänzer und um Jungen aus dem Drogen- und Prostitutionsmilieu zu erweitern und die Zahl der geschlossenen Plätze von 18 auf zwölf zu reduzieren.

 

Ende September 2006 haben Mitglieder der CDU-Bürgerschaftsfraktion – die CDU-Abgeordneten im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie der Vorsitzende und der Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss GU Feuerbergstraße – eine Bewertung der bisherigen Erfahrungen mit der Arbeit der Einrichtung vorgenommen. Im Ergebnis kommen sie zu dem Schluss, dass die von der Sozialbehörde angekündigten Maßnahmen jugendpolitisch nicht angebracht sind.

 

Den zutreffenden Schlussfolgerungen, welche die CDU-Abgeordneten aus dieser Bewertung ziehen, kommt die Leitung der Sozialbehörde jedoch bisher nicht nach. Der Senat hat nicht die gebotenen Konsequenzen gezogen, sondern im Gegenteil sämtliche von der Leitung der Sozialbehörde angekündigten, konzeptionellen Änderungen und Umstrukturierungen umgesetzt (Senatsantwort vom 6. Oktober 2006, Drs. 18/5075).

 

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

 

„1. Die Bürgerschaft begrüßt, dass der Senat daran festhält, die Geschlossene Unterbringung Minderjähriger als wichtigen und weiterhin dringend notwendigen Bestandteil der Hamburger Jugendhilfe beizubehalten.

 

2. Die Bürgerschaft hält es für richtig, dass neben dem Familieninterventionsteam (FIT) auch die bezirklichen Jugendämter Anträge auf geschlossene Unterbringung Minderjähriger stellen können.

 

3. Die Bürgerschaft begrüßt, dass sich Sozial- und Bildungsbehörde verstärkt um Schulverweigerer sowie um Kinder und Jugendliche aus dem Drogen- bzw. Prostitutionsmilieu kümmern.

 

4. Die Bürgerschaft unterstützt die Absicht, für Kinder und Jugendliche mit besonders schweren psychiatrischen Problemen in Absprache mit anderen Jugendhilfeträgern (z.B. der Diakonie) Plätze in anderen Einrichtungen zu schaffen.

 

5. Aus den Erfahrungen der GUF wird deutlich, dass auch bei gelungenem erfolgreichem Abschluss der Unterbringung eine Anschlussbetreuung möglichst durch die gleiche Einrichtung notwendig ist, um eine entsprechende Verselbständigung der Lebensführung mit Unterstützung lernen zu können. In den meisten bundesdeutschen Einrichtungen sind solche Anschlussbetreuungsangebote integraler Bestandteil. Die wichtige persönliche Bindung zwischen den Jungen und den Betreuern bleibt so erhalten, die persönliche Stabilität der Jungen kann sich weiter entwickeln.

 

Die Bürgerschaft hält es deshalb für richtig, einen maßgeblichen Teil der Plätze an einer solchen Einrichtung als offene Plätze vorzuhalten, die für die Anschlussbetreuung zur Verfügung stehen, um den Erfolg der Einrichtung bei der Resozialisierung zu steigern.

 

6. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, anhand der Erfahrungen anderer Bundesländer – d. h. nicht nur durch einen Vergleich des durchschnittlichen Aufnahmealters von Jungen in Geschlossener Unterbringung – sorgfältig zu prüfen, ob und inwieweit es angebracht ist, sich im Falle entsprechender Kindeswohlgefährdungen darum zu bemühen, Jungen in jüngerem Alter als bisher aus ihren Milieus zu lösen und ggf. in Geschlossenen Einrichtungen zu betreuen.

 

7. Die Bürgerschaft hält es aus haushaltspolitischen Gründen für geboten, das Personal an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Es ist sinnvoll, in einer Geschlossenen Einrichtung Personal für lediglich zwölf statt für achtzehn Betreuungsplätze für Minderjährige aus Hamburg vorzuhalten und das Personal nur dann aufzustocken, wenn mehr als zwölf Jungen betreut werden.

 

8. Die Bürgerschaft hält Angebote in einer Geschlossenen Einrichtung für die Belegung mit Schulverweigerern und Kindern und Jugendlichen aus dem Drogen- und Prostitutionsmilieu nur in Ausnahmefällen für angebracht und nur dann für verantwortbar, wenn gewährleistet werden kann, dass diese teilweise stark traumatisierten Jungen eine spezielle, räumlich getrennte pädagogisch therapeutische Hilfe erhalten. Kostenreduzierungen dürfen hier nicht den Blick für den richtigen pädagogisch therapeutischen Ansatz beeinträchtigen.

 

9. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, zu prüfen, ob die Zuwendungen an Träger im Prostitutionsmilieu stärker daran gekoppelt werden können, dass noch stärker als bisher ausstiegsorientierte Hilfen angeboten werden. Es ist auch zu prüfen, ob in diesen Fällen ein spezielles Casemanagement eingeführt werden kann.

 

10. Der Senat wird deshalb aufgefordert, die Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße unverzüglich zu schließen und in Kooperation mit anderen norddeutschen Bundesländern eine neue Einrichtung in einer ländlich geprägten Gegend zu schaffen. Für diese soll eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden, um von vornherein eine hohe Akzeptanz der Einrichtung – insbesondere bei den Nachbarn – zu erreichen. Zugleich muss die Zusammenarbeit mit Einrichtungen in anderen Bundesländern weiter intensiv betrieben werden, so dass Probleme durch sich verfestigte soziale Bindungen durch heimatferne Belegung vermieden werden.

 

11. Die Bürgerschaft hält eine Evaluation der Erfolge der neuen Einrichtung zur Geschlossenen Unterbringung nach zwei Jahren für notwendig. Anschließend muss entschieden werden, ob es weitere Optimierungen / Weiterentwicklungen geben sollte. Dabei soll auch evaluiert werden, ob die Aufnahmekriterien für die Geschlossene Unterbringung geändert werden müssen.“