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Gestärkte Reservepositionen im Haushalt auch für gezielte Ressourcenverstärkung für die Bezirke nutzen - Gemeinsam mit den Bezirken das Bündnis für das Wohnen und den Vertrag für Hamburg zum Erfolg führen –

Freitag, 15.07.2016

Mit Drs. 21/4472 beantragt der Senat – konform zu seinem langfristigen Finanzkonzept – gezielte und notwendige Haushaltsverstärkungen, u.a. im Bereich von Zuwanderung/Flüchtlinge, Investitionen und Sanierung. Im Hinblick auf die Haushaltsverstärkungen für den Bereich Zuwanderung/Flüchtlinge ist es unabdingbar, auch die Anstrengungen im Wohnungsbau weiter gezielt zu verstärken, da immer mehr Flüchtlinge auch eine Wohnberechtigung haben. Diesem Umstand müssen wir auch mit gesteigerten Wohnungsbauzahlen Rechnung tragen, um einen möglichst effizienten Übergang aus der öffentlichen Unterbringung in festen Wohnraum ermöglichen zu können. Die durch Drs. 21/4472 gestärkten Reservepositionen im Haushalt können mithin auch für eine gezielte Ressourcenstärkung für die Bezirke genutzt werden. Dieses entspricht auch der gerade erzielten Verständigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“.

Mit dem jetzt erneuerten Bündnis für das Wohnen und mit dem bevorstehenden Abschluss des Vertrages für Hamburg gibt es dafür eine gute Basis. Die in dem 2011 für fünf Jahre geschlossenen „Vertrag für Hamburg“ zwischen den Bezirken und dem Senat enthaltenen gemeinsamen Anstrengungen im Wohnungsbau waren ein voller Erfolg. Die damals als besonders ehrgeizig eingestuften Ziele im Wohnungsbau wurden vor allem dank der hervorragenden Arbeit seitens der Bezirksämter und Bezirksversammlungen übertroffen. Der Attraktivität Hamburgs geschuldet wird Hamburgs Bevölkerung durch Zuzüge weiter wachsen. Um den daraus resultierenden wachsenden Wohnraumbedarf decken zu können sind für die Zukunft noch größere Bemühungen vonnöten. Um die Bezirke bei ihren wohnungsbaulichen Aktivitäten zu unterstützen, bedarf es einer gezielten Ressourcenverstärkung im Bereich des Wohnungsbaus, ohne dabei die Bezirksverwaltungen in ihren Aufgaben zu beschneiden. Die gemeinsamen Bekenntnisse werden im „Vertrag für Hamburg“ gebündelt. Dieser bildet die Grundlage für weitere erfolgreiche Jahre im Hamburger Wohnungsbau.

Mit dem hier vorgelegten Antrag unterstreichen beide Regierungsfraktionen die auch im Haushaltsplan 2016 abgebildete elementare Bedeutung des Wohnungsbaus – in sozialer wie ökologischer Verantwortung - für die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Maßnahmen stellen sicher, dass die hoch gesteckten Anforderungen an die Bezirke auch erfüllbar sind und nicht zu Lasten der bezirklichen Haushalte gehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des seit 2015 stark gestiegenem Zuzuges von Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten. Diesem Umstand müssen wir auch mit gesteigerten Wohnungsbauzahlen begegnen, um einen möglichst effizienten Übergang aus der öffentlichen Unterbringung in festen Wohnraum ermöglichen zu können.

Zudem wird deutlich, dass Bürgerbeteiligung im Bereich der Stadtentwicklung kein Lippenbekenntnis ist, sondern im Gegenteil zusätzlich durch bereitgestellte Mittel gestärkt werden soll. Diese Mittel sollen zu einem Teil anhand der pro Bezirk vorgesehenen Neubaugenehmigungen ausgerichtet sein, während ein zweiter Teil für Großprojekte vorgesehen ist, die in der Verantwortung der Bezirke liegen und kostenintensivere Beteiligungsverfahren nach sich ziehen. Um den intensiven Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern substanziell fachlich unterstützen zu können, bedarf es vielfach spezieller Gutachten, wie bspw. für Lärmproblematiken, Verschattung, Kleinklima, aber auch sonstige Planungsmittel. Auch diesen Bereich werden wir stärken.

Um zusätzliche Anreize zu schaffen, begrüßen SPD und GRÜNE ausdrücklich, dass die im vorherigen Vertrag für Hamburg enthaltene Kappungsgrenze für die Bezuschussung aus dem Förderfonds der Bezirke von je 250 Euro pro genehmigter Wohnung aufgehoben worden ist. Hiermit wird sichergestellt, dass die Wohnungen zügig genehmigt werden und nicht in einem baustarken Jahr gegen Jahresende Genehmigungen in das Folgejahr verschoben werden. Dadurch entsteht Planungssicherheit für Bezirksämter und Wohnungsbauverbände gleichermaßen.

Wir begrüßen die Vereinbarung des Senats, einen ökologischen Finanzausgleich für Grünflächen, den sogenannten „Natur-Cent“, einzuführen. Einnahmen aus der Grundsteuer, die aus der Neuerschließung von Flächen entstehen, fließen in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“. Aus ihm werden, nach entsprechender Erweiterung der Zweckbestimmung, Naturschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Pflege von Grün- und Erholungsanlagen finanziert, während neue Wohnungen entstehen. Gerade in hoch verdichteten Gebieten kommt der Qualität öffentlicher Grünflächen eine besondere Bedeutung zu.

Die ausgewogene Verteilung von öffentlich gefördertem Wohnraum über das gesamte Stadtgebiet sowie eine gute Grünflächenversorgung ist uns ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund ersuchen wir Senat und Bezirke, gemeinsam darauf hinzuwirken, dass sich die Anzahl des öffentlich geförderten Wohnungen an den je Bezirk neu erteilten Genehmigungen bemisst. Hierbei bei soll insbesondere auch der Wohnraumbedarf für vordringlich Wohnungssuchende berücksichtigt und dazu die Realisierung eines angemessenen Anteils innerhalb des geförderten Wohnungsbaus gewährleistet werden.

Wie im Bündnis für das Wohnen vereinbart, sollen weiterhin Projekte der Innenentwicklung und die Verdichtung von älteren Siedlungen eine hohe Priorität haben. Hierdurch kann Wohnungsbau in guten Lagequalitäten entwickelt und es können die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen genutzt werden. Dazu kann auch die Schaffung von Wohnraum durch ggf. noch nicht erfolgte Aufstockungen und Dachgeschossausbauten bei Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit einen Beitrag leisten. Der verstärkte innerstädtische Wohnungsneubau ist durch die „Qualitätsoffensive Freiraum“ zu flankieren.

Um dem für den Wohnungsneubau notwendigen Flächenbedarf auch langfristig nachkommen zu können, ist es richtig, das bisherige Konzept der Innenentwicklung „Mehr Stadt in der Stadt“ durch das Konzept „Mehr Stadt an neuen Orten“ zu ergänzen. Die vom Senat getroffene Vereinbarung zur Einführung eines ökologischen Finanzausgleichs für Grünflächen, den sogenannten „Natur-Cent“, wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich begrüßt.

Die Summe der Maßnahmen schafft einen Rahmen, in dem es gemeinsam mit den Bezirken möglich ist, die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen dringend benötigtem Wohnraum und sozial-ökologisch ausgewogenem Bauen zu bewältigen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft für den Haushalt 2016 aus den mit Drs. 21/4472 vorgesehenen zusätzlichen Reserven eine Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung in Bezug auf den Vertrag für Hamburg mit folgender Maßgabe vorzulegen:

a. den Bezirksämtern zusätzlich 1 Mio. Euro für die „Beteiligung der Öffentlichkeit“ im Zuge des Wohnungsbaus unter Berücksichtigung auch von bezirklichen Großprojekten zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel können auch für befristete Personalstellen zur Umsetzung von bezirklichen Beteiligungsprozessen sowie für die Beauftragung externer Dienstleister eingesetzt werden.

b. den Bezirksämtern zusätzliche Planungsmittel für die Stadtplanung in Höhe von 850 Tsd. Euro bereitzustellen und

c. die notwendigen haushaltsrechtlichen Regelungen zu schaffen, damit auch die personelle Ressourcenausstattung dem Ersuchen entspricht und die Bezirksämter in die Lage versetzt werden, Planstellen sowie Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befristet neu zu schaffen, soweit die Finanzierung durch Drittmittel, Mehrerlöse oder im Rahmen verfügbarer Ermächtigungen, Personalkosten zu verursachen, sichergestellt ist. Die Stellen wären in diesem Fall mit einem entsprechenden Haushaltsvermerk zu kennzeichnen,

d. zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2016 sind die mit Drs. 21/4472 verstärkten Zentrale Ansätze im Einzelplan 9.2 (Allgemeine Finanzwirtschaft) abzusenken. Die Deckung der konsumtiven Mittel soll aus der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“ aus dem Produkt „Allgemeine Zentrale Reserve“, die Deckung der investiven Mittel aus dem Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ erfolgen

e. und eine entsprechende Verstetigung mit dem Haushaltsplan 2017/2018 vorzusehen.

 

II. Die Hamburgische Bürgerschaft begrüßt das Wohnungsbauprogramm des Senates und die darin enthaltene Zielzahl von 10.000 Baugenehmigungen pro Jahr. Dabei ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gerade für Haushalte mit niedrigerem und mittlerem Einkommen auch weiterhin eine große Herausforderung für die Hamburger Wohnungspolitik. Dieses bedeutet, dass – neben den allgemein anerkannten klimapolitischen Zielen – der Entwicklung angemessener Wohnungsbaukosten eine hohe Priorität eingeräumt werden muss. Dieses betrifft sowohl den sozialen, wie auch den frei finanzierten Wohnungsbau.

Im Rahmen des neuen von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Hamburger Effizienzwohnungsbaus sollen u.a. durch Typisierung, Standardisierung und Verfahrensoptimierungen neue Wohnungen mit einer Anfangsmiete von 8 bis 9 Euro netto kalt pro qm entstehen und so den Zugang zu frei finanzierten Neubauwohnungen für breite Schichten der Bevölkerung ermöglichen. Dabei ist die Förderung und Weiterentwicklung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes zu beachten. Die Bezirke werden in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) geeignete Flächen festlegen und entwickeln. Die Vergabe geeigneter städtischer Grundstücke erfolgt im Rahmen entsprechender Konzeptvergaben.

 

III. Die Bürgerschaft begrüßt und unterstützt das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ und die von den zuständigen Behörden BSW und BUE vereinbarten Eckpunkte zur Umsetzung des Bündnisses, die Maßgaben und Verfahrensverabredungen zu Energieeffizienz, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und der Priorität der Innenentwicklung enthalten und von den Bezirken im Rahmen ihrer Planungshoheit und der notwendigen Zielerreichung im Rahmen des „Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau“ zu berücksichtigen sind.

Zur Sicherstellung der Erreichung der Wohnungsneubauziele müssen noch verstärkter neue Flächenpotentiale erschlossen und dabei das Grüne Netz innerhalb des Zweiten Grünen Ringes nachhaltig gesichert und weiterentwickelt werden. Die prioritäre Innenentwicklung „Mehr Stadt in der Stadt“ wird durch die Stadterweiterung „Mehr Stadt an neuen Orten“ ergänzt. Für die Bürgerschaft als Plangeberin des Flächennutzungsplanes sind dabei im Sinne des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung folgende Leitlinien ebenfalls maßgeblich:

1. Innerhalb des 2. Grünen Ringes sollen die Flächen des grünen Netzes von Bebauung freigehalten werden. Zum Grünen Netz gehören die innerstädtischen Landschaftsachsen, beide grüne Ringe, sowie bedeutsame Grünverbindungen und vorhandene Parkanlagen. Dabei soll das stadtökologische, klimatische, ästhetische und / oder freizeitbezogene Potential besser genutzt werden (Qualifizierung als Freiräume). Sollte dennoch eine kleinflächige Inanspruchnahme notwendig sein, wird eine alternative gleichgroße Freifläche in der Urbanisierungszone möglichst in räumlicher Nähe ausgewiesen. In der äußeren Stadt sollen die Flächen des Biotopverbundes, Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächig wahrnehmbare Naturräume erhalten bleiben. Eingriffe im Sinne von Siedlungsentwicklung sind im Einzelfall zu prüfen. Die naturschutzrechtlich notwendigen Kompensationsflächen sind von Anfang an mit zu planen, nachzuweisen, zügig und verbindlich umzusetzen. In Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern ist eine Bebauung nicht möglich.

2. Für Bürgerschaft, Senat und Bezirke sind folgende Maßgaben in Bezug auf Energieeffizienz, Klimaschutz, Klimaanpassung und Wohnungsneubau handlungsleitend: Für die größeren Neubaugebiete soll eine übergreifende Fachplanung durchgeführt werden, die sich mit der Art der Energieversorgung auseinandersetzt. Die BUE wird hierfür Planungsmittel und fachliche Unterstützung anbieten. Ziel ist es, die Baukosten unter 1.800 € pro qm zu halten. Bezirksämter, BSW und BUE werden dafür werben, dass freiwillig höhere Energieeffizienzstandards als gesetzlich vorgesehen gebaut werden. In diesem Fall können die Kosten auch über 1.800 € pro qm liegen und entsprechende Förderprogramme des Bundes und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank in Anspruch genommen werden. Ab dem KfW40-Standard bis hin zum IFB-Niedrigstenergie-Haus wird energiesparendes Bauen durch zinsgünstige Darlehen und im Rahmen der Eigenheimförderung durch feste Fördersummen unterstützt. Darüber hinaus werden insbesondere bei Konzeptausschreibungen durch bessere Bewertung Energieeffizienzstandards angestrebt, die den gesetzlichen Standard unterschreiten. Bezirksämter, BSW und BUE streben einen hohen Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung unter Nutzung der Möglichkeiten von Fern- und Nahwärmenetzen an. Bezirksämter, BSW und BUE verfolgen das Ziel einer deutlichen Steigerung begrünter Dächer, um dem Klimawandel zu begegnen, Gebäude optisch und ökologisch aufzuwerten, das Stadt- und Gebäudeklima zu verbessern und neuen Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schaffen. Ein relevanter Teil der Gründächer soll für eine Nutzbarkeit mit Solaranlagen vorgesehen werden. Die BSW setzt sich für CO2-freie Mobilität ein und fördert ab diesem Jahr Fahrradstellplätze innerhalb der Gebäudehülle. Die Bezirksämter werden auch auf diese Fördermöglichkeiten aktiv hingewiesen.

Ferner begrüßt die Hamburgische Bürgerschaft die Neufassung des Vertrages für Hamburg. Es ist richtig, zukünftig noch stärker darauf hinzuwirken, dass neue Sozialwohnungen in allen Bezirken und Stadtteilen gleichermaßen in relevantem Umfang gebaut werden. Hierzu zählen auch insbesondere WA-gebundene Wohnungen für vordringlich Wohnungsuchende. Dafür soll bei Bauprojekten – gemäß dem Bündnis für das Wohnen – grundsätzlich der Drittelmix Anwendung finden.

 

 

IV. Darüber hinaus wird der Senat ersucht,

1. der Bürgerschaft die Ausgestaltung der Regelung zum „Natur-Cent“ und die Verwendung der Mittel, die durch den ökologischen Aufwertungsmechanismus für den Erhalt und die Pflege des Naturkapitals generiert werden, bis zum 3. Quartal 2016 darzulegen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzuschlagen. Ziel soll es sein, diese Mittel möglichst ortsnah zu verwenden.

2. dafür Sorge zu tragen, dass die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens maßgeblich beschleunigt wird und die (personellen) Engpässe bei der Bauantragsannahme in den Bezirken einvernehmlich beseitigt werden.

3. gemeinsam mit den Bezirken gemäß der geltenden bezirklichen Zuständigkeiten die Einrichtung und Umsetzung von städtebaulichen Erhaltenssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – abseits der „Backstein-relevanten Milieuschutzgebieten bzw. Gestaltungsverordnungen und städtebaulichen Erhaltungssatzungen“ gemäß § 3 des Bündnisses für das Wohnen (Abs. (2) a) (2. Absatz)) – sicherzustellen.

4. in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die operative Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 z.B. durch eine ggf. mögliche Erarbeitung eines Genehmigungsleitfadens, Gebührentatbestände (bspw. Erarbeitung städtebaulicher Verträge), Wertgutachtenerstellung, Kostenerstattung des LIG sowie Wahrnehmung des Vorkaufsrechts nach §25 BauGB und personelle Anforderungen zur operativen Umsetzung der Verordnungen einvernehmlich mit den betroffenen Bezirken geregelt werden.