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Gestaltung der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen

Mittwoch, 14.12.2011

zu Drs. 20/2357

Bei der Gestaltung der „Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen“ (GBS) gibt es einerseits den Wunsch der – freiwillig teilnehmenden – Eltern nach Flexibilität bei den Betreuungszeiten und andererseits die Notwendigkeit für die Kooperationspartner Träger und Schule, verbindlich planen zu können und konzeptionell verlässliche pädagogische Angebote machen und in der Praxis auch umsetzen zu können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, in der Ausgestaltung der „Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen“ (GBS) darauf hinzuwirken, dass einerseits dem Wunsch der Eltern nach Flexibilität der Betreuungszeiten ihrer Kinder Rechnung getragen wird, andererseits aber auch den Interessen der Kooperationspartner Träger und Schule nach Verbindlichkeit als Voraussetzung einer pädagogisch sinnvollen konzeptionellen Gestaltung der Nachmittage.