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Gesunde Ernährung mit regionalen Produkten: Soforthilfe für die Hamburger Gemüsebauern

Mittwoch, 08.06.2011

Auf Hamburger Staatsgebiet werden ca. 18.000 Hektar landwirtschaftlich genutzt, überwiegend wird diese Fläche von kleinen Betrieben mit Betriebsflächen unterhalb fünf Hektar mit Obst- und Gemüseanbau bewirtschaftet.

Insbesondere die ca. 160 landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg, die vorwiegend Gurken, Tomaten und Salat anbauen, haben durch die Zurückhaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher wegen des EHEC-Geschehens mit extremen Umsatzeinbußen zu kämpfen. Die missverständlichen Äußerungen der zuständigen Bundesbehörden und Bundesministerien haben den falschen Eindruck erweckt, als ob insbesondere von Produkten aus Norddeutschland eine besondere Infektionsgefahr ausgeht. Den meisten Landwirten bleibt durch die verständliche Kaufzurückhaltung nichts anderes übrig, als ihre Gemüseerzeugnisse zu vernichten.

Behörden, Betriebe und Verbände haben die regionalen Gemüseprodukte aus Hamburg bzw. Norddeutschland auf den EHEC-Erreger hin untersuchen lassen, sämtliche Laborbefunde waren negativ. Da aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge an der generellen Warnung vor rohem Gemüse festgehalten werden muss, steht zu befürchten, dass unsere landwirtschaftlichen Betriebe durch diese Umsatzeinbußen unverschuldet in Not geraten, dies im Extremfall sogar zur Insolvenz der betroffenen Betriebe führen kann. Die Umsatzeinbußen durch das EHEC-Bakterium sind nicht als normales „Marktrisiko“ zu bezeichnen.

In einem vergleichbar schweren - wie hier ganz Europa betreffenden - Fall von Umsatzeinbußen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen 1986 im Zuge der Tschernobyl-Katastrophe, wurde den Landwirten bundesweit eine Entschädigung für das nicht zu vermarktende Obst und Gemüse gezahlt.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Zinskosten der von der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung gestellten Liquiditätshilfe-Kredite durch den Einsatz von Landesmitteln abzusenken und dadurch eine wirksame Soforthilfe zu ermöglichen.

2. die Bundesregierung mit allem Nachdruck aufzufordern, gemäß Artikel 107 Abs.2b des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Beihilferegelung zu treffen, die es so schnell wie möglich erlaubt, analog zur Regelung bei Naturkatastrophen einen Schadensausgleich aus EU- und Bundesmitteln zu leisten.

3. die Hamburger Regionalinitiative „Aus der Region – für die Region“ weiter zu entwickeln, um die Erzeugnisse aus unserer Region verlässlich und glaubwürdig für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu kennzeichnen und ihre Frische und Qualität herauszustellen.

4. die gesunde Ernährung mit einem hohen Anteil von Obst und Gemüse verstärkt in Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung zu vermitteln und zu fördern.

5. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2011 Bericht zu erstatten.