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Gesundheitsversorgung und Suchtkrankenhilfe verbessern sowie Infektionsrisiko für Strafgefangene reduzieren

Mittwoch, 27.03.2024

Die ärztliche Versorgung im Vollzug soll zur Versorgung in der gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig sein. Dieses Prinzip, das sogenannte Äquivalenzprinzip, ist der Grundpfeiler für die Gesundheitsversorgung im Justizvollzug. Der Justizvollzug stellt als geschlossenes System jedoch besondere Anforderungen an die Gesundheitsversorgung, das hat insbesondere die Covid-19-Pandemie gezeigt. Ebenso stellen das vermehrte Auftreten von Suchterkrankungen und die damit einhergehenden Folgeerkrankungen die Gesundheitsversorgung im Justizvollzug vor besondere Herausforderungen.

Aus der Antwort des Senates auf die Große Anfrage 22/12329 geht hervor, dass die Gesundheitsversorgung in den Hamburger Justizvollzugsanstalten die besonders sensible gesundheitliche Situation der Gefangenen in den Blick nimmt und an ihr ausrichtet. Insbesondere auf die vorbestehenden Infektionskrankheiten wird umfassend Rücksicht genommen.

Bereits bei der Zugangsuntersuchung der Gefangenen wird daher ein Risikoprofil erstellt und indikationsbezogen auf HIV, Hepatitis, Syphilis und Tuberkulose getestet. Zusätzlich erfolgt eine umfassende Anamnese, um sich ein Bild vom Gesundheitszustand der Gefangenen zu machen und gegebenenfalls mit einer Behandlung zu beginnen. Die antivirale Behandlung von Hepatitis C muss in Haft abgeschlossen werden, um den Behandlungserfolg sicherzustellen. Deshalb kann die Behandlung erst nach Absehbarkeit der Haftdauer begonnen werden. Um die Zahl der erfolgreich gegen Hepatitis C behandelten Gefangenen weiter zu erhöhen, ist es unerlässlich, die Gefangenen frühzeitig über die Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären.

Und auch die Suchterkrankung selbst bedarf der Behandlung. Es erfolgt, angelehnt an die Substitutionsrichtlinie der Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (BtmVV) und bei bestehender Indikation, eine Substitutionsbehandlung im Konsens mit dem Patienten. Dies ist ein zentraler Pfeiler in der Therapie opiatabhängiger Menschen.

Sollte eine Entzugsbehandlung angestrebt werden, so wird sowohl bei einer im Vordergrund stehenden Opiatabhängigkeit, als auch bei anderweitigen Substanzabhängigkeit (Alkohol, Benzodiazepine etc.) eine medikamentöse wie auch eine psychosozial unterstützende Behandlung angestrebt.

Neben den Angeboten im Vollzug wird außerdem eng mit den Hamburger Suchthilfeeinrichtungen zusammengearbeitet. Diese sind mehrmals in der Woche vor Ort und stehen beratend in Sprechstunden und mit Gruppenangeboten zur Verfügung. Unabhängig davon wird außerdem der Zugang zu Psycholog*innen unkompliziert ermöglicht.

Zur umfassenden Gesundheitsversorgung gehört auch ein ausreichender Impfschutz. Häufig ist der Impfstatus jedoch nicht bekannt und nur schwer ermittelbar, weshalb eine umfassende Impfberatung unerlässlich ist. Besteht der Wunsch nach einer Impfberatung oder ist eine Statuserhebung vor immunsuppressiver Therapie erforderlich, wird diese bereits jetzt im Rahmen der Zugangsuntersuchung als auch im Rahmen der engmaschig angebotenen Sprechstunden individuell durchgeführt.

Neben der Behandlung bestehender gesundheitlicher Problematiken können auch Präventionsmaßnahmen positiven Einfluss auf das Leben der Gefangenen haben. Nicht selten haben die Gefangenen zum ersten Mal in Haft die Möglichkeit, umfassend ärztlich versorgt und regelmäßig beraten zu werden. Dies stellen die Justizvollzugsanstalten bereits sicher und haben darüber hinaus die Möglichkeit, präventive Maßnahmen anzubieten und hier beratend zur Seite zu stehen.

Dies sind nur einige der Aspekte, die einen umfassenden Gesundheitsschutz im Vollzug ausmachen können und müssen. Ein Konzept, das diese und weitere Themen abdeckt, kann den Gesundheitsschutz im Vollzug vereinheitlichen, akute Behandlung, Aufklärung und Prävention zusammenfassen und den Übergang in die Freiheit verbessern. Darüber hinaus können alle Aspekte der Gesundheitsversorgung auf diesem Weg zusammengedacht und die Versorgung universell gestaltet werden. Dies ermöglicht den Gefangenen eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebensqualität im und nach dem Vollzug.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die verschiedenen Maßnahmen der Gesundheitsversorgung insbesondere im Hinblick auf die Suchtkrankenhilfe, Screening auf Infektionskrankheiten, psychische und psychiatrische Versorgung und besondere Bedarfe der Sprachmittlung im Justizvollzug in einem Gesamtkonzept zu bündeln und darüber hinaus Weiterentwicklungsmöglichkeiten zur Verbesserung von Beratung, Behandlung und Prävention aufzuzeigen.

2. der Bürgerschaft bis zum 31.01.2025 zu berichten.

 

 

sowie
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Aylin Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Christa Möller-Metzger
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag (GRÜNE) und Fraktion