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Gleiche Rechte und Pflichten für alle – Aktiv um EinBÜRGERungen werben!

Mittwoch, 05.11.2008

zu Drs. 19/1347 (Antrag der Fraktion Die LINKE ´Wahlrecht für alle`)

 

Die Einräumung eines Wahlrechts für Nicht-Unionsbürger auf kommunaler Ebene kann nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Realisierung der größtmöglichen Integration hier lebender Zuwanderer und ihrer Familien sein. Langfristig muss Ziel sein, eine möglichst hohe Übereinstimmung zwischen der Bevölkerung der Bundesrepublik und dem ´Staatsvolk` zu erreichen, wie es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Artikel 20 des Grundgesetzes vorausgesetzt wird. Denn nur über die gemeinsame Staatsangehörigkeit kann erreicht werden, dass möglichst alle in Deutschland lebenden Menschen über die gleichen bürgerlichen Rechte und Verpflichtungen verfügen.

Die Zahl der Einbürgerungen in Hamburg ist zuletzt stark rückläufig. Bis Mitte September 2008 haben weniger als 2.000 Hamburgerinnen und Hamburger die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (Drs. 19/1111), in den Vorjahren hatte es regelmäßig über 4.000 Einbürgerungen gegeben (namentlich 4.033 im Jahr 2007, 4.620 in 2006, 4.335 in 2005 und 4.847 in 2004). Bereits im vergangenen Jahr war ihre Zahl in Hamburg gegenüber dem Jahr 2004 mit rund 17 Prozent stärker zurückgegangen als im Bund mit 11 Prozent.

Noch im vergangenen Jahr hatte der Senat keinen Anlass gesehen, über die Beratung von Einbürgerungsinteressenten hinaus für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu werben. Mit der regelmäßigen Durchführung von Einbürgerungsfeiern sei, so die Senatsvertreter bei der Beratung des so genannten Zuwanderungskonzepts, bereits ein ausreichender Anreiz geschaffen worden (vgl. Drs. 18/6494, 18/5530).

In ihrer Sitzung am 07. Februar 2008 hat die Bürgerschaft den Senat einstimmig aufgefordert, „nach dem Vorbild Berlins eine Einbürgerungskampagne zu starten, bei der Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund gezielt über eine Einbürgerung informiert und zu dieser ermutigt werden“.

Trotz dieser Aufforderung sind auf Senatsseite bis heute keine Anstrengungen erkennbar, sich mehr als bisher um eine Steigerung der Einbürgerungen zu bemühen, im Gegenteil: Für die kommenden Jahre rechnet der Senat sogar mit einem weiteren Rückgang der Einbürgerungsanträge auf jährlich 3.900. In den Jahren 2004 bis 2006 waren jeweils durchschnittlich knapp 5.500 Anträge gestellt worden, im vergangenen Jahr nur noch 4.168 – obwohl die Zahl der Interessenten, die sich in Vorgesprächen beim Einwohner-Zentralamt über das Einbürgerungsverfahren beraten lassen, in den vergangenen Jahren konstant ist.

Die Gesellschaft muss das Signal aussenden, dass neue Staatsbürger willkommen sind. Wer dauerhaft in unserem Land lebt und faktisch Inländer ist, soll nicht rechtlich Ausländer sein. Deshalb muss der Staat aktiv für Einbürgerungen werben

 

In Ergänzung des Petitums aus Drs. 19/1347 möge die Bürgerschaft beschließen:

„Der Senat wird aufgefordert, mit einer Kampagne für Einbürgerungen zu werben, und der Bürgerschaft spätestens im Mai 2009 über seine Bemühungen zu unterrichten.“