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Gründungen durch Meister und Meisterinnen im Handwerk besser unterstützen: Das neue „Meistergründungsdarlehen Handwerk“

Dienstag, 06.09.2011

Die bis 2010 befristete „Gründungsprämie Handwerk!“ sollte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister motivieren, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Ziel dieser Meistergründungsprämie war, sowohl die Übernahme bestehender Betriebe im Rahmen der Betriebsnachfolge, als auch Neugründungen zu erleichtern und damit bestehende Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen.

Eine Förderung der Gründungen eines Handwerks ist auch in den kommenden Jahren – vor allem vor dem Hintergrund der hohen Zahl an gesuchten Betriebsnachfolgern – für das Hamburger Handwerk von großer Bedeutung, da zusätzliche Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu schaffen bzw. die entsprechenden Qualifikationen zu sichern zu unterstützen sind. Die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes erfordert sowohl die entsprechende Qualifikation der Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, als auch zumeist hohe Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung des Unternehmens.

In der Vergangenheit wurde die bisherige Meistergründungsprämie in Hamburg nicht in zufriedenstellendem Maße genutzt; seit Bestehen der Förderung (Ende 2006) wurden durchschnittlich nur etwa 30 Anträge jährlich gestellt. Es ist aber insbesondere bei Betrachtung der Situation in anderen Bundesländern davon auszugehen, dass ein höherer Bedarf an Förderungen im Kontext des Gründungsgeschehens von Handwerksmeister-innen und -meistern als realistisch einzuschätzen ist.

Gründe für die bislang nicht besonders häufige Inanspruchnahme der alten Meistergründungsprämie war u.a., dass nach Neugründungen im Handwerk im Allgemeinen erst nach einer erfolgreichen Etablierung am Markt Arbeitsplätze geschaffen werden und zum Zeitpunkt der Gründung hierfür noch keine realistische Einschätzung vorliegen kann – dies aber Bedingung für die Inanspruchnahme der Gründungsprämie war. Diese Hürde wurde deshalb häufig als zu hoch empfunden für eine Beantragung des Meistergründungszuschusses. Soll die Förderung von Meistergründungen erfolgreich werden, müssen daher die Rahmenbedingungen verbessert und angepasst werden.

Die Förderung setzt zukünftig am Bedarf der Gründerinnen und Gründer an kleinen Kreditbeträgen zur Finanzierung ihrer Vorhaben an. Dabei soll eine spezielle Form der Bezuschussung dadurch erfolgen, dass die erfolgreiche Schaffung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen durch einen teilweisen Darlehenserlass belohnt wird.

Die Umstellung auf eine Darlehensförderung zu Beginn der Gründung soll in Zukunft auch die bisherige zweigeteilte Förderung durch die alte „Gründungsprämie Handwerk!“ beseitigen.

Im Verlauf des neuen Programms „Meistergründungsdarlehen Handwerk“ sind die konkreten Ausgestaltungsformen inklusive einer nachträglichen Überprüfung fortlaufend praxisgerecht zu optimieren.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die Förderung wie folgt zu gestalten:

1. Die bisher als reiner Zuschuss gewährte „Gründungsprämie Handwerk!“ wird zu einer darlehensorientierten Förderung, dem „Meistergründungsdarlehen Handwerk “ fortentwickelt.

Das neue Förderprogramm „Meistergründungsdarlehen Handwerk“ soll Investitionsdarlehen bis zu 25.000 Euro ermöglichen. Dabei wird eine teilweise Bezuschussung in Zukunft dadurch realisiert, dass für die Schaffung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen ein teilweiser Darlehenserlass erfolgt.

2. Besonderes Augenmerk ist auf eine angemessene marktübliche, aber tragbare Verzinsung der Darlehen zu richten.

3. Die Hamburger Handwerkskammer ist in der praktischen Umsetzung des „Meistergründungsdarlehen Handwerk“ einzubinden:

So soll die Gründerin / der Gründer verpflichtend vor Antragstellung von der Kammer beraten werden. Die Handwerkskammer nimmt die fachliche Beurteilung der Vorhaben vor, da bei der Handwerkskammer das notwendige Fachwissen vorhanden ist. Diese Beurteilung ist den Anträgen beizufügen.

4. Die Darlehen sollen über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt abgewickelt werden. Zur Haushaltsentlastung soll geprüft werden, ob eine Refinanzierung der Darlehen der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt durch Dritte (z.B. KfW) möglich ist.

5. Die teilweise Bezuschussung der Gründerinnen bzw. Gründer soll dadurch realisiert werden, dass die Schaffung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen zu einem teilweisen Darlehenserlass führt (Gründerinnen und Gründer werden nicht mitgezählt): Beim Nachweis unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse für Nichtfamilienangehörige, die mindestens ein Jahr bestehen und nach dem ortsüblichen Entgelt beziehungsweise Tarif entlohnt werden, oder eines entsprechenden Ausbildungsplatzes, ist ein Schuldenerlass von 3.500 Euro pro Arbeitsplatz beziehungsweise Ausbildungsplatz vorzusehen. Maximal werden die Schaffung von zwei Arbeits- und Ausbildungsplätzen bezuschusst. Damit beträgt die maximale Zuschusshöhe (= maximaler Darlehenserlass) 7.000 Euro.

6. Es soll geprüft werden, wie die Bedingungen des „Meistergründungsdarlehen Handwerk“ auf das Gründungsverhalten von Frauen ausgerichtet werden kann.