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Grundstücksverkäufe nach Konzeptvergabe fortentwickeln: Langfristige Bestandshalter stärker einbeziehen!

Dienstag, 11.03.2014

Ein Großteil der in Hamburg stattfindenden Grundstücksverkäufe wird zwischen privaten Beteiligten realisiert. Gleichwohl beteiligt sich auch die Stadt am Kauf und Verkauf von Grundstücken. Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt kommt dem staatlichen Handeln gleichwohl eine große Bedeutung zu. Unter den CDU-geführten Senaten und zuletzt unter Beteiligung einer grünen Stadtent-wicklungssenatorin sind öffentliche Grundstücke im sogenannten Höchstpreisverfahren verkauf worden. Hierdurch wurde auf den verkauften städtischen Flächen vor allem der Bau teurer Eigentumswohnungen realisiert, der öffentlich-geförderte Wohnungsbau fand kaum Berücksichtigung.

Im Zuge der nach der Regierungsübernahme 2011 erfolgten Rückkehr zu einer sozialen Wohnungsbaupolitik wurde diese Praxis drastisch verändert. Hamburg verkauft seine städtischen Grundstücke seitdem nicht mehr im Höchstpreisverfahren, sondern anhand von vorab definierten Kriterien im Rahmen einer Konzeptvergabe. Ziel der Konzept-vergabe ist u.a. die Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, des Miet-wohnungsbaus und einer nachhaltigen Quartiersentwicklung.

Der Kaufpreis spielt bei der Bewertung mit 30 Prozent nur noch eine untergeordnete Rolle, zu 70 Prozent definiert das Konzept den Zuschlag. Hierzu gehört die Gewährleistung von wohnungspolitischen Vorgaben (wie die Anzahl der geplanten geförderten Miet-wohnungen, WA-Bindungen, barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen), städte-bauliche Vorgaben wie Architektur und Freiraumplanung sowie energetische Standards.

Ein großer Erfolg der Konzeptvergabe ist der deutliche Anstieg des Wohnungsbestandes, der mit öffentlicher Förderung errichtet wird. Zuletzt betrug der Anteil geförderter Wohnungen auf städtisch vergebenen Flächen für den Geschosswohnungsbau 43 Prozent (vgl. Drs. 20/5914). Dieses ist – gerade in dieser kurzen Zeit seit 2011 – ein großer Erfolg. Gleichwohl ist die Praxis weiter zu entwickeln, insbesondere um den Anteil von bezahlbaren Mietwohnungen langfristig zu sichern und so z.B. langfristige Bestandshalter besser zu berücksichtigen. Dieses fällt umso mehr in das Gewicht, da vielerorts die Miet- und Belegungsbindungen auf 15 Jahre begrenzt sind. Langfristig moderate Mieten und ein langfristiges Festhalten an einer Immobilie sollten einen größeren Einfluss bekommen.

Daher sollte geprüft werden, wie langfristige Bestandshalter zukünftig besser berück-sichtigt werden können. Zum Beispiel könnten freiwillige Zusatzoptionen, wie ein im Grundbuch festgehaltenes Veräußerungsverbot, zu einer positiveren Bewertung des Konzepts beitragen.

 

 

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht, die Konzeptvergabe im Sinne der neuen sozialverantwortlichen Hamburgischen Wohnungspolitik weiter fortzuentwickeln und so noch stärker langfristig den Bestand bezahlbarer Mietwohnungen zu sichern.

Vor diesem Hintergrund sind

1. grundsätzlich wohnungspolitische Kriterien stärker als bisher zu gewichten.

2. zur langfristigen Sicherung des Bestandes von Mietwohnungen in diesem Segment

a. langfristige grundbuchrechtliche Eintragungen einer Nichtveräußerungs- und/oder Nichtumwandlungsgarantie einzuführen bzw.

b. diese bei geeigneten Grundstücksvergaben als verbindlich vorzugeben.

3. Die Bürgerschaft ist über die Fortentwicklung zu unterrichten.