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Gute Arbeit in der frühen Bildung hat Voraussetzungen: Anständige Gehälter für die Beschäftigten und vernünftige Gruppengrößen in den Kitas!

Montag, 01.03.2010

zu Drs. 19/5320

 

Bildung – auch als Schlüssel zur Chancengerechtigkeit – fängt nicht erst in der Schule an. Der Zusammenhang zwischen Investitionen in frühkindliche Bildung und dem Erfolg in der weiteren Bildungsbiographie (und auch bei PISA-Studien) ist längst erwiesen. Je günstiger der Erzieher-Kind-Schlüssel, je kleiner die Gruppe, je höher das Ausbildungsniveau der Fachkräfte und je mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung, desto positiver sind die Entwicklungsergebnisse. Es ist längst bekannt, dass in Deutschland ein eklatanter Nachholbedarf insbesondere in der personellen Ausstattung der Institutionen früher Bildung besteht. Dabei ist Hamburg – mit den vom Senat im Landesrahmenvertrag festgelegten pädagogischen Standards – im Bundesvergleich auch nur allenfalls im Mittelfeld der Bundesländer zu finden. Der quantitative Ausbau ist schon in der Vergangenheit zu Lasten der Qualität erkauft worden. Aktivitäten des Senats für mehr Bildungsqualität in den Hamburger Kitas, wie sie zurzeit im Schulbereich stattfinden, sind nicht erkennbar.

Gute Bildungsarbeit muss anständig bezahlt werden. Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst im Sommer 2009 zielten außerhalb der üblichen Tarifrunden zur Entgelterhöhung auf die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe im Verhältnis zu den anderen Tätigkeitsfeldern, also auf eine höhere Eingruppierung innerhalb der Entgeltordnung. Diesem Tarifabschluss über die Erhöhung der Entgelte für Sozial- und Erziehungspersonal hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) über ihren städtischen Arbeitgeberverband zugestimmt.

Nach dem Tarifabschluss auf Bundesebene wird dieser üblicherweise einvernehmlich in das Hamburger Tarifrecht übertragen. Während überall anderswo die Kommunen den erreichten Abschluss direkt als öffentliche Arbeitgeber umsetzen und somit auch finanzieren mussten, gibt es aber in Hamburg Anschlussverhandlungen mit dem städtischen Arbeitgeberverband „Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.“ (AVH). Die AVH gehört zu 51 Prozent der FHH, ihr Vorstandsvorsitzender ist Staatsrat Dr. Schön.

Hintergrund ist die Hamburger Finanzierung der Kitas, die in einem Landesrahmenvertrag zwischen den Kita-Trägern bzw. ihren Verbänden und der FHH geregelt ist. Dieser Vertrag ist 2009 neu ausgehandelt worden und enthält keine ausreichende Refinanzierung des Tarifabschlusses, so dass die Träger gezwungen sind, die fehlenden Mittel im eigenen Bereich zu erwirtschaften. Dies kann z.B. durch die Aufnahme von (noch) mehr Kindern in den Gruppen oder Sachmittelkürzungen erfolgen.

Die „Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten“, deren Aufsichtsratsvorsitzende die Staatsrätin der BSG, Frau Dr. Kempfert, ist, hat zum Ausgleich der fehlenden Refinanzierung offensichtlich bereits eine Verschlechterung der Erzieher-Kind-Relation im Personalschlüssel veranlasst – zu Lasten von Kindern, Eltern und Beschäftigten.

Die bildungs-, familien- und beschäftigungspolitischen Folgen dieses Vorgehens des Senats sind negativ. Die frühe Bildung, deren hohe Bedeutung sonst bei jeder Gelegenheit – auch vom Senat – betont wird, wird hier geschwächt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. zu Verhandlungen zur Änderung des Landesrahmenvertrags aufzurufen mit dem Ziel, eine Anpassung des Teilentgelts Betreuung und Leitung im Hinblick auf die Ermöglichung der Refinanzierung des Tarifabschlusses für den Sozial- und Erziehungsdienst aus dem Sommer 2009 zu vereinbaren;

2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit es in Hamburger Kitas nicht zu einer Verschlechterung von Personalschlüsseln kommt bzw. diese – wo sie, wie bei der Vereinigung, in den vergangenen neun Monaten bereits eingetreten ist – wieder rückgängig gemacht wird;

3. der Bürgerschaft bis zum 31.05.2010 zu berichten.