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Gute Schule von Anfang an – Bildung für die nach Hamburg geflüchteten Kinder und Jugendlichen

Mittwoch, 11.11.2015

Viele Menschen fliehen vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland. Hamburg stellt sich dieser großen Aufgabe. Überall in unserer Stadt engagieren sich Bürgerinnen und Bürger auf beeindruckende Weise für die zu uns kommenden Menschen. Unser Ziel ist es, alle Flüchtlinge schnell zu integrieren. Eine der großen Herausforde¬rungen besteht darin, den zu uns geflüchteten Kindern und Jugendlichen die best¬möglichen Bildungschancen zu eröffnen. Ihre gute Bildung entscheidet über die Chancen eines jeden einzelnen und zugleich über die gelingende Integration sowie über die Zukunft unserer Gesellschaft.

Rund 4.600 Kinder und Jugendliche lernen derzeit in besonderen Vorbereitungs-klassen der allgemeinen oder beruflichen Schulen. Knapp 2.000 weitere Kinder und Jugendliche mit Fluchtgeschichte sind in den letzten beiden Jahren bereits in die Regelklassen des Schulsystems übergegangen. Hamburgs Schulen leisten dabei hervorragende Arbeit. Mit großem Engagement widmen sich Schulleitungen, Lehrkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen der anspruchsvollen Aufgabe, Kinder und Jugendliche aus vielen unterschiedlichen Ländern in den Schulen aufzunehmen, willkommen zu heißen, sie gut zu unterrichten und umfassend zu betreuen und auf ihrem Weg in die Gesellschaft zu unterstützen. Die bisherigen Angebote der Hamburger Schulen gehen deutlich über die Standards anderer Bundesländer hinaus.

Hamburgs Schulen und Hamburgs Schulbehörde haben auf die immer neuen Herausforderungen der Zuwanderung sehr flexibel reagiert und die bestehenden Angebote stetig weiterentwickelt. Dabei ist ein umfassendes System gestaffelter Angebote entstanden, das auf die vielfältigen und unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sehr gut eingeht. Aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung wurden diese Angebote erheblich ausgeweitet und verbessert. Diese Angebote sollen nun weiterentwickelt, verstetigt und standardisiert werden.

Gute Bildung von Anfang an

Nach einer oft monate- oder jahrelangen Flucht ist es für die Bildungschancen und die Integration der Kinder und Jugendlichen entscheidend, dass sie so schnell wie möglich ein umfassendes und hochwertiges Bildungsangebot bekommen. Deshalb soll das Recht auf schulische Bildung und die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen bereits dann gelten, wenn die Kinder und Jugendlichen Hamburg zugewiesen wurden. Wichtig ist, dass sehr zeitnah innerhalb der ersten vier Wochen ein entsprechendes Schulangebot sichergestellt werden kann, das bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt.

Für gute Bildung ist es wichtig, dass Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler von Anfang an konsequent auf die Einhaltung der Schulpflicht achten. So ist der Schulbesuch in den Lerngruppen mit Anwesenheitslisten zu dokumentieren. Bei Abwesenheit sind umgehend die Sorgeberechtigten zu verständigen.

Bei unentschuldigter Abwesenheit sind Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Sorgeberechtigten zu führen, ggf. die Regionalen Bildungs- und Beratungsstellen einzuschalten und weitere Schritte zu veranlassen. In Bezug auf die Schulpflicht sollen deshalb alle Regularien des Hamburger Schulsystems von Anfang an zur Anwendung kommen.

Gute Rahmenbedingungen sichern hochwertige Bildungsangebote

Anders als in vielen anderen Bundesländern beginnt das Schulangebot für Flüchtlinge in Hamburg bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Nach dem Wechsel in dauerhafte Unterkünfte setzen die Kinder und Jugendlichen ihre Schullaufbahn an den Regelschulen fort. Dort werden sie in besonderen Vorbereitungsklassen auf den Unterricht in den Regelklassen vorbereitet. Nach in der Regel einem Jahr wechseln sie in eine Regelklasse. Ältere Jugendliche ab 16 Jahren besuchen je nach Bildungsprognose entweder eine Internationale Vorbereitungsklasse einer allgemeinen Schule, wo sie auf den Wechsel in die gymnasiale Oberstufe vorbereitet werden, oder eine Vorbereitungsklasse an einer Berufsschule, wo sie gezielt zu einem Schulabschluss geführt werden. Diese Angebote haben sich bewährt und sollen ausgebaut und weiterentwickelt werden.

Die Hamburger Schulpflicht ermöglicht es jedem Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eingeschult zu werden und die Schule bis zu einem Schulabschluss zu besuchen, auch wenn dieser Schul-abschluss erst deutlich nach Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht wird.

Um die Integration zu verbessern und die besonderen Bedürfnisse zugewanderter Kinder zu berücksichtigen, sollen künftig auch für Schulanfängerinnen und Schul-anfänger eigene internationale Vorbereitungsklassen in den Klassenstufen 1 und 2 organisiert werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise um lange Schulwege zu vermeiden, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden und das Kind direkt in eine Regelklasse eingeschult werden. Um den Spracherwerb zu verbessern, sollen solche Regelklassen mit entsprechenden zusätzlichen Personalressourcen ausgestattet werden.

Die Angebote an den Berufsschulen sollen nach dem Vorbild der dualisierten Ausbildungsvorbereitung AvDual organisiert werden. In Zusammenarbeit mit den Produktionsschulen und den beruflichen Schulen sollen für junge Erwachsene weitere Bildungsangebote entwickelt werden.

Guter Unterricht braucht gute Rahmenbedingungen. Deshalb sollen Kinder und Jugendliche von Anfang an von gut ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen in kleinen Lerngruppen ein umfassendes und hochwertiges Unterrichtsangebot bekommen. Um die Kinder und Jugendlichen gut zu unterrichten und zu betreuen, soll die Klassengröße im Durchschnitt 14 bis 18 Schülerinnen und Schüler umfassen und damit kleiner sein als in den kleinsten Hamburger Grundschulklassen mit 19 Kindern. Gleichwohl sollen diesen Lerngruppen – ob in der Erstaufnahme, den Basisklassen oder den Internationalen Vorbereitungsklassen – Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden, die in ihrem Umfang der Personalressource für die größeren Klassen des allgemeinen Schulsystems entsprechen.

Um gute Lehrkräfte für diese anspruchsvolle Aufgabe zu gewinnen, soll die Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder den besonderen Vorbereitungsklassen in arbeits- und personalorganisatorischer Hinsicht mit dem Unterricht in den Regelklassen gleichgestellt werden. Die Unterrichtszeit soll nach den gleichen Grundsätzen bemessen bzw. faktorisiert und zudem voll anrechnungsfähig für die berufliche Laufbahn im öffentlichen Dienst werden.

In den Lerngruppen der Erstaufnahmeeinrichtungen ist ein Professionenmix mit Lehrkräften und weiteren pädagogischen Kräften zu ermöglichen. Mit dieser guten Personalausstattung sollen wie in den Regelschulen wöchentlich je nach Klassen-stufe in der Regel zwischen 27 und 31 Unterrichtsstunden sichergestellt werden.

Guter Unterricht: Sprachförderung und Förderung zur Teilhabe

Im Unterricht sollen die Kinder und Jugendlichen gezielt auf einen guten Schul-abschluss vorbereitet und zur aktiven Teilhabe in einer hochkomplexen Berufswelt und einer pluralen, toleranten und demokratischen Gesellschaft befähigt werden.

Dazu ist von Anfang an hochwertiger Sprachunterricht notwendig. Denn das sichere Beherrschen der deutschen Sprache ist der entscheidende Schlüssel für eine erfolgreiche Schulbildung und eine erfolgreiche Integration. Hinter dieser Aufgabe sollen anfangs andere Schulfächer zurückstehen und erst schrittweise im Unterricht eingeführt werden.

Von Anfang an soll der Unterricht zudem weiterführende Kompetenzen und Haltungen vermitteln. Unterricht und Erziehung orientieren sich deshalb in besonderer Weise an den Werten des Grundgesetzes, der Hamburger Verfassung und des Hamburger Schulgesetzes. So sollen die Schülerinnen und Schüler von Anfang lernen und motiviert werden, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten.

Um diese Ziele im Unterricht sicher zu verankern, sind die bereits entwickelten Lehrwerke für den Unterricht zu erweitern und weiterzuentwickeln. Zudem sollen die Fortbildungsangebote im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ sowie im Bereich „Unterrichtsangebote für zugewanderte Kinder und Jugendliche“ weiterentwickelt und ausgebaut werden.

Lückenlose Bildungswege

Lückenlose Bildungswege mit passgenauen Übergängen sind eine weitere Voraussetzung für den Bildungserfolg. Für Kinder und Jugendliche mit monate- oder jahrelangen Fluchterfahrungen bedeutet ein verlässlicher Unterricht zudem zusätzliche Sicherheit, Stabilität und Geborgenheit. Deshalb sollen die Übergänge in den Bildungswegen von zugewanderten Kindern und Jugendlichen sorgfältig abgestimmt werden.

Das gilt vor allem für den Schulwechsel im Zusammenhang mit dem Umzug von Kindern und Jugendlichen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in eine dauerhafte Unterkunft. Hier muss alles getan werden, um Lücken zu vermeiden und Kindern und Jugendlichen zügig eine sichere Fortsetzung ihres Bildungsweges zu ermöglichen. Zudem sollen die Familien von aufwändigen und bürokratischen An- und Ummeldeverfahren entlastet werden. Hierzu sollte der Schulwechsel passgenau durch die zuständige Fachbehörde organisiert und für die Kinder und Jugendlichen geeignete Schulplätze zur Verfügung gestellt werden.

Nach dem Besuch einer internationalen Vorbereitungsklasse wechseln Schülerinnen und Schüler in der Regel nach einem Jahr in die Regelklasse einer allgemein¬bildenden Schule. Damit die Schülerinnen und Schüler ein möglichst passgenaues Bildungsangebot bekommen, soll dieser Wechsel grundsätzlich auch im laufenden Schuljahr ermöglicht werden. Die zuständigen Schulleitungen sollten je nach Lernstand der Schülerinnen und Schüler in Absprache mit der Behörde über den richtigen Zeitpunkt zum Wechsel in die Regelklassen entscheiden.

Bessere Integration durch Teilnahme am Ganztag

Alle Hamburger Schulen sind Ganztagsschulen. Sie ermöglichen den Schülerinnen und Schülern an jedem Schultag ein hochwertiges, kostenloses Bildungs- und Betreuungsangebot von 8 bis 16 Uhr sowie auf Wunsch auch in den Rand- und Ferienzeiten. Ganztagsangebote ermöglichen vielen Familien, Berufstätigkeit und Familie zu vereinbaren. Kinder und Jugendliche werden an allen Schulen nachmittags durch qualifiziertes Personal betreut, sie können ihre Hausaufgaben erledigen, mit ihren Freunden in der Schule zusammen spielen und lernen oder an guten Bildungs- und Freizeitangeboten teilnehmen.

Ganztagsschulen tragen zudem erheblich dazu bei, dass Kinder und Jugendliche aus der vielfältigen Hamburger Gesellschaft sich auch außerhalb von Unterrichts-angeboten begegnen, kennenlernen, Freundschaften schließen und voneinander lernen können. Ganztagsschulen tragen deshalb ganz erheblich zur Integration bei. Sie bieten darüber hinaus nach Deutschland geflüchteten Kindern und Jugendlichen die Chance, schnell, unkompliziert und zwanglos die deutsche Sprache zu lernen. Deshalb sollen diese Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit bekommen, an den Ganztagsangeboten teilzunehmen. Die zuständige Fachbehörde soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen der beteiligten Schulen sicherstellen, dass eine Teilnahme unbürokratisch ermöglicht wird.

Unterricht in guten Unterrichtsräumen

Hamburg hat das anspruchsvolle Ziel, für die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen von Anfang an guten Unterricht zu ermöglichen. Das lässt sich nur umsetzen, wenn es für die Lerngruppen von Kindern und Jugendlichen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen gute Unterrichtsräume gibt. Um lange Schulwege zu vermeiden, sollten deshalb alle Erstaufnahmeeinrichtungen angemessen mit Unterrichtsräumen ausgestattet werden.

Die dynamische Entwicklung der Zuwanderung führt oft zu Raumengpässen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Nicht selten müssen Unterrichtsräume befristet genutzt werden, um Flüchtlingen ein erstes Quartier zu bieten und sie vor Kälte zu schützen. In solchen Fällen soll der Unterricht sichergestellt werden, indem er in Schulen stattfindet. Eine Reihe von Schulen hat Raumreserven, die für entsprechende Unterrichtsangebote genutzt werden können, ohne das Schulangebot der Regelschüler einzuschränken. Für Erstaufnahmeeinrichtungen mit Raumengpässen sind durch die zuständige Fachbehörde entsprechend Alternativen zu entwickeln und Unterrichtsräume in Schulen bereitzustellen.

Gezielt auf den Übergang in den Beruf vorbereiten

Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren besuchen nach ihrem Wechsel in eine dauerhafte Unterkunft in der Regel eine Berufsschule, sofern sie nicht aufgrund ihres Bildungsstands an einer Stadtteilschule oder Gymnasium das Abitur anstreben. An den Berufsschulen erweitern sie ihre Sprachkenntnisse und bereiten sich auf ihren Schulabschluss vor. Zugleich sollen sie eine berufliche Orientierung bekommen und auf Ausbildung oder Arbeit vorbereitet werden.

Deshalb sollen die Angebote der Berufsschulen entsprechend des von den antragstellenden Fraktionen in die Bürgerschaft eingebrachten Antrags (Drs. 21/1953) auf ein neues Angebot umgestellt werden. Anstelle des halbtäglichen Schulunterrichts sollen alle jugendlichen und jungerwachsenen Flüchtlinge künftig ganztägig sowohl in der Schule als auch im Rahmen eines Praktikums in einem Betrieb lernen. Die wesentlich längeren Lernzeiten verbessern den Bildungserfolg und die Chancen zur Integration. Zudem eröffnet ein Betriebspraktikum den Schülerinnen und Schülern ganz neue Möglichkeiten, sich im beruflichen Kontext zu erproben und gezielt auf den Einstieg in den Beruf vorzubereiten. Dabei geht es um berufliches Lernen, aber auch um die Integration und Sozialisation in die Arbeitswelt. Zu diesem wichtigen Lernprozess tragen die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe genau wie die Lehrerinnen und Lehrer der beruflichen Schulen erheblich bei.

In Zusammenarbeit mit den Produktionsschulen und den beruflichen Schulen sollen für junge Erwachsene weitere Bildungsangebote entwickelt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht:

1. Das Recht auf schulische Bildung und die Schulpflicht sollen für alle Kinder und Jugendlichen, die Hamburg zugewiesen wurden, von Anfang an gelten und schnellstmöglich durch ein entsprechendes Schulangebot umgesetzt werden.

2. Zur Sicherung der Schulpflicht sollen die Verfahren und Regularien des allgemeinbildenden Schulsystems auch für alle Unterrichtsangebote zur Flüchtlingsbeschulung gelten. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist von den Pädagoginnen und Pädagogen zu dokumentieren. Bei unentschuldigtem Fehlen sind die Sorgeberechtigten zu informieren.

3. Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an von gut ausgebildetem pädagogischem Personal in kleinen Lerngruppen ein umfassendes und hochwertiges Unterrichtsangebot bekommen. Deshalb sind kleinere Lerngruppen mit 14 bis 18 Schülerinnen und Schülern zu bilden. Die Personalausstattung und der Umfang des Unterrichts sollen der hochwertigen Ausstattung der Regelklassen an Grund- und Stadtteilschulen entsprechen.

4. Um gute Lehrkräfte für die Beschulung von Flüchtlingen zu gewinnen, soll diese Arbeit in arbeits- und personalorganisatorischer Hinsicht mit der Arbeit in den Regelklassen gleichgestellt werden. Die Unterrichtszeit soll nach den gleichen Grundsätzen bemessen bzw. faktorisiert und zudem voll anrechnungsfähig für die berufliche Laufbahn im öffentlichen Dienst werden.

5. Um das Unterrichtsangebot für sehr junge Schülerinnen und Schüler zu verbessern, sollen künftig dort, wo dies möglich ist, eigene internationale Vorbereitungsklassen in den Klassenstufen 1 und 2 organisiert werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise um lange Schulwege zu vermeiden, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden und das Kind direkt in eine Regelklasse eingeschult werden. Um den Spracherwerb zu verbessern, sollen solche Regelklassen zusätzliche Personalressourcen bekommen.

6. Die Lehrwerke und Unterrichtsmaterialien für den Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ sollen weiterentwickelt und allen Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung gestellt werden. Die Fortbildungsangebote in diesem Bereich sind bedarfsgerecht auszubauen.

7. Der Unterricht soll von Anfang an Kompetenzen und Haltungen vermitteln, die den Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an einer komplexen Berufswelt und an einer pluralen, toleranten und demokratischen Gesellschaft ermöglichen. Hierzu sind Lehrwerke für den Unterricht, Unterrichtskonzepte und Fortbildungs¬angebote weiterzuentwickeln und auszubauen.

8. Der Schulwechsel von der Erstaufnahme in die Regelschulen soll lückenlos und unbürokratisch organisiert werden. Deshalb soll die zuständige Fachbehörde den Kindern und Jugendlichen zeitnah und ohne langwierige Verfahren geeignete Schulplätze zur Verfügung stellen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kinder und Jugendlichen zügig, i.d.R. spätestens zwei Wochen nach ihrem Wechsel in eine andere Unterkunft eine Regelschule besuchen können. So sollen lange Wartezeiten, Lücken im Bildungslauf und aufwändige Schulanmeldeverfahren vermieden werden.

9. Der Wechsel aus den besonderen Vorbereitungsklassen in die Regelklassen soll sich am Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen ausrichten und jederzeit im laufenden Schuljahr möglich sein. Dies gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler beim Wechsel nicht über- oder unterfordert werden, sondern ein möglichst passgenaues Bildungsangebot erhalten.

10. Alle Kinder und Jugendlichen sollen von Anfang an die Möglichkeit bekommen, an den Ganztagsangeboten teilzunehmen. Die zuständige Fachbehörde soll in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen der beteiligten Schulen sicherstellen, dass die Teilnahme unbürokratisch ermöglicht wird.

11. Für alle Schülerinnen und Schüler aus der Erstaufnahme sollen in angemessenem Umfang Unterrichtsräume in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder alternativ in Schulen bereitgestellt werden, damit die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen vor Ort von Anfang an ein hochwertiges Bildungsangebot bekommen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Murat Gözay
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion