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„Hafendienste oder Port Package III“

Mittwoch, 11.12.2013

Die EU-Kommission will mehr Wettbewerb in und zwischen den europäischen Häfen. Durch größere Transparenz und Autonomie der Häfen sollen faire Rahmenbedingungen geschaffen, eine effizientere Entgelderhebung ermöglicht und mehr Investitionen angezogen werden.

Seit mehr als zehn Jahren versucht die Kommission, den Marktzugang zu den Hafendiensten zu liberalisieren. Den ersten Richtlinienentwurf „Port Package I“ hatte die Kommission nach jahrelangen Verhandlungen 2003 zurückgezogen. Der zweite Versuch „Port Package II“ scheiterte am Widerstand der Hafenarbeiterinnen und Hafenarbeiter und wurde letztlich 2006 vom Europäischen Parlament abgelehnt. In ihrem jüngsten Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen“ (COM 2013 296 final), sind zwar die besonders kritischen Bereiche, insbesondere die Umschlags- und Passagierdienste und die hafenbezogene Beschäftigungspolitik nicht mehr enthalten, dennoch birgt auch dieser auf einige Kernbereiche reduzierte Vorstoß, zahlreiche Risiken für die europäischen Häfen und deren weiterer Entwicklung.

Die Bürgerschaft unterstützt faire und transparente Wettbewerbsbedingungen sowie einen einheitlichen europäischen Wettbewerbsrahmen, der dies garantiert und hat dies in der Vergangenheit mehrfach bekräftigt.

Dafür sind die bisherigen Regelungen auf europäischer Ebene ausreichend, es bedarf keiner zusätzlichen. Denn dieser Wettbewerb existiert in vielen europäischen Häfen längst. Die Häfen müssen attraktive Preise und hohe Leistungsqualität bieten. Das erfordert stetige Investitionen in ihre eigene Infrastruktur, ein effizientes Kostenmanagement und eine kontinuierliche Steigerung der Produktivität. Hamburg muss sich welt- und europaweit, vor allem aber gegen andere Häfen der Nordrange wie Rotterdam oder Antwerpen behaupten. Hier gibt es einen harten und transparenten Wettbewerb, vor allem im wichtigen Markt der Dienstleistungen und im Containerumschlag, der die Häfen gegenseitig zu Spitzenleistungen antreibt. Die Häfen, die einen funktionierenden Wettbewerb haben, dürfen nicht durch unnötigen bürokratischen Aufwand behindert und in ihrer Autonomie eingeschränkt werden. Der Hamburger Hafen braucht weiterhin seinen Handlungsspielraum, wenn er wettbewerbsfähig bleiben soll.

Auch der Bundesrat lehnt den Verordnungsvorschlag der Kommission ab. Dieser greife zu stark in den funktionierenden Wettbewerb zwischen den europäischen Häfen ein, berücksichtige nicht in ausreichendem Maß die Unterschiede zwischen den Häfen und schaffe unnötige neue Verwaltungsstrukturen, wie z.B. die Einrichtung eines beratenden Ausschusses der Hafennutzer in jedem Hafen.

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments Knut Fleckenstein hat am 26. November 2013 seinen Berichtsentwurf im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments vorgestellt. Dieser trägt der Tatsache Rechnung, dass die europäischen Häfen unterschiedlich organisiert sind und in puncto Transparenz, Effizienz und Kundenfreundlichkeit unterschiedliche Standards aufweisen. Er sieht zwar gemeinsame Regelungen vor, wahrt aber die Eigenständigkeit der einzelnen Häfen in angemessener Weise und minimiert die administrativen Hürden.

Die Baggerdienste sollen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Die Baggerdienste dienen der Instandhaltung der Infrastruktur und sind keine Dienstleistung für die Hafennutzer. Auch auf die für die Sicherheit in den Häfen wichtigen Lotsendienste sollen die Marktzugangsregelungen nicht angewendet werden. Sie sollen aber den Transparenzregelungen unterliegen. Hier besteht in einigen Ländern durchaus Nachholbedarf. Bei der Erhebung von Infrastrukturentgelten setzt der Entwurf auf Transparenz, belässt den einzelnen Häfen aber Entscheidungsspielraum. Es bleibt ihnen überlassen, ob und in welcher Höhe sie auf der Basis der Klassifizierung von Schiffen und Kraftstoffen Rabatte gewähren.

Es bleibt eine grundlegende Skepsis an der Notwendigkeit dieser Verordnung. Sollte sie dennoch verabschiedet werden, sollte sie sich an den Veränderungen des Entwurfs des Berichterstatters orientieren.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft unterstützt den Beschluss des Bundesrates vom 20. September 2013 (Bundesratsdrucksache 439/13) und spricht sich dafür aus,

1. die Baggerdienste aus dem Anwendungsbereich der Verordnung zu nehmen,

2. die Lotsendienste aus den Regelungen zum Marktzugang rauszunehmen; sie aber in allen Mitgliedstaaten den Transparenzregeln zu unterwerfen,

3. die delegierten Rechtsakte auf ein Minimum und nur den Bereich der Klassifizierung von Schiffen und Kraftstoffen zu beschränken,

4. die Gründe für eine Beschränkung der Anbieterzahl für Hafendienste auszuweiten,

5. nur dann die Neueinrichtung von Gremien und Behörden vorzuschreiben, wenn nicht bereits bestehende Stellen die geforderten Aufgaben erfüllen,

6. in Artikel 8, Ziffer 6 des Verordnungsentwurfes deutlich zu machen, dass dieser gemäß den EU-Verträgen nicht im Arbeitskampf zur Anwendung kommt.

 

Die Bürgerschaft ersucht den Senat,

7. über den Fortgang der Beratungen zur Hafendienstleistungsverordnung zu berichten.