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Hamburg 2020: Bildung ist eine gemeinsame Aufgabe! Für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz

Dienstag, 22.11.2011

Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012

Einzelplan 3.1

Bildung ist Zukunft. Nur gut ausgebildete junge Menschen werden in der Lage sein, den in den letzten Jahrzehnten in der Bundesrepublik erarbeiteten Wohlstand zu sichern und das deutsche Solidarsystem zu tragen. Deshalb muss in Bildung investiert werden. Darüber herrscht in Bund und Ländern Einigkeit. Auf dem Bildungsgipfel in Dresden wurde 2008 beschlossen, die Bildungsausgaben bis 2015 auf 7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufzustocken. Nicht geklärt ist allerdings die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung. Mit der Föderalismusreform von 2006 ist das Kooperationsverbot von Bund und Ländern verfassungsrechtlich festgeschrieben worden. Seitdem kann der Bund keine nennenswerten Finanzmittel mehr in den Bildungsbereich lenken, da für diesen ausschließlich die Länder zuständig sind. Für das Kooperationsverbot hatten sich vor allem Unions-Ministerpräsidenten eingesetzt, um zu verhindern, dass sich der Bund mit „Geldspritzen“ in die Bildungspolitik einmischt. Die Bundesregierung hat damit einen großen Teil ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung abgegeben und kann wichtige bildungspolitische Aufgaben nicht mehr unterstützen. Projekte wie das Ganztagsschulprogramm der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2003 sind gegenwärtig nicht mehr möglich. Der Großteil der Bildungsfinanzierung obliegt so den Ländern, die unter dem zunehmenden Konsolidierungsdruck Mühe haben, den gegenwärtigen Zustand auskömmlich zu finanzieren. Es hat sich so noch stärker erwiesen, dass nur durch Bereitstellung von Bundesmitteln Defizite in den Länderbildungsaufwendungen kompensiert werden können. Um das genannte Ziel zu erreichen, sind darüber hinaus bundesweit Mehrausgaben in Höhe von 20 Milliarden Euro jährlich notwendig. Diese können die Länder ohne Hilfe des Bundes nicht aufbringen. Auch für die Hansestadt Hamburg, die bereits viel Geld für Bildung aufwendet und mit den Ausgaben pro Schüler/in im bundesweiten Vergleich seit Jahren an der Spitze liegt, werden unter den zweifellos notwendigen Konsolidierungsvorgaben aufgrund der Schuldenbremse weitere signifikante Erhöhungen im Bildungsetat ohne Bundeshilfen nicht einfach.

In Zeiten von Haushaltsmittelknappheit kann die Bildungsfinanzierung nur eine Gemeinschaftsaufgabe sein. Dafür muss nicht der Bildungsföderalismus eingeschränkt oder gar abgeschafft werden. Man kann die Kultushoheit der Länder achten und trotzdem differenzierte und vor allem gezielte Programme durchführen. In den letzten Jahren hatte sich unter anderem mit dem Ganztagsschulprogramm gezeigt, wie ein Bundesprogramm bildungspolitisch sinnvolle Zielstellungen und Vorhaben der Länder unterstützen kann. Zurzeit werden stattdessen Wege gesucht, um das Kooperationsverbot zu umgehen. Weil der Bund beispielsweise keine finanziellen Mittel in Schulen in sozial benachteiligte Gebiete leiten darf, sollen jetzt Fördervereine gegründet werden, die wiederum vom Bund gefördert werden können.

 

Das ist eine unnötige Umwegfinanzierung. Viel sinnvoller wäre, das Kooperationsverbot durch eine Verfassungsänderung aufzuheben. Damit wäre eine gemeinsame Finanzierung von Bildungsprojekten wieder möglich. Um die Länderhoheit zu wahren und Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sollten Vereinbarungen über Bundesfinanzierungen allerdings nur einstimmig getroffen werden können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird, damit es dem Bund ermöglicht wird, Finanzhilfen für Bildung zu gewähren, ohne die Kultushoheit der Länder zu verletzen. Die Vereinbarungen über Finanzhilfen sollen dabei von den Ländern nur einstimmig beschlossen werden können, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.