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Hamburg 2020: Dringende Wohnbedarfe bei der Konzeptvergabe berücksichtigen!

Montag, 17.12.2012

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelplan 6

 

Der fehlende Sozialwohnungsbau in den letzten Jahren und das zunehmende Auslaufen von Bindungen gehen aktuell vor allem zu Lasten von Wohnungen für Haushalte mit Dringlichkeitsschein und Dringlichkeitsbestätigung. Damit sind von der Entwicklung besonders die Haushalte betroffen, die sich auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ohnehin nur sehr schwer versorgen können. Bereits heute wird bei der Konzeptausschreibung in Einzelfällen die Vergabe an die Bedingung geknüpft, einen Anteil von Wohnungen mit den sogenannten WA-Bindungen zu schaffen. Dieses Vorgehen sollte verstetigt werden.

Bei einem Teil künftiger Konzeptausschreibungen für städtische Flächen soll daher in Zukunft grundsätzlich auch ein begrenzter Anteil von gebunden Wohnungen für vor-dringlich Wohnungssuchende eingefordert werden, beispielsweise bis zu 10 Prozent am Gesamtwohnungsbestand, sofern die Flächen dafür geeignet sind. Damit könnte dem zunehmenden Auslaufen von derart gebundenen und dringend benötigten Woh-nungen für Haushalte mit Dringlichkeitsschein / Dringlichkeitsbestätigung entgegen

gewirkt und die Versorgungsquote verbessert werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, bei der Ausschreibung städtischer Grundstücke für den Geschosswohnungsbau in Zukunft bei geeigneten Flächen sicherzustellen, dass bis zu 10 Prozent der Wohnungen im Gesamtbestand für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindungen) geschaffen werden.