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Hamburg 2020: Einführung eines jährlichen Leerstandsberichts

Montag, 17.12.2012

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelplan 6 und 9

 

Der Schutz und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum ist neben dem neuen umfassenden Wohnungsneubauprogramm die wesentliche Aufgabe in der aktuellen Wohnungspolitik. Mit dem Antrag „Besserer Wohnraumschutz für Hamburg!“ (Drs. 20/616) der SPD-Bürgerschaftsfraktion wurde der Senat aufgefordert, gegen Zweckentfremdungen und Leerstand von Wohnraum konsequenter vorzugehen. Die Forderung gilt gleichermaßen für Leerstände von privaten wie auch öffentlichen Eigentümern. Daher muss insbesondere die Stadt Hamburg ihrerseits alles tun, um den unter den CDU-geführten Senaten – inklusive des schwarz-grünen Vorgängersenats – entwickelten Leerstand städtischer Immobilien und insbesondere Wohnungen zu reduzieren.

Hierfür besteht bei der Finanzbehörde ein Leerstandscontrolling. Das Immobilienmanagement hat die Aufgabe, Leerstände im Allgemeinen Grundvermögen zu vermeiden bzw. so schnell wie möglich zu beseitigen und Optionen zur Beendigung des Leerstands zu entwickeln. Die Finanzbehörde kündigte zwischenzeitlich an, erstmals zum 01.04.2013 über Ergebnisse dieser Bemühungen zu berichten (vgl. Drs. 20/5420).

Der Senat ist aktuell dem Ersuchen aus Drs. 20/616 gefolgt und hat der Bürgerschaft eine entsprechende Novelle des Wohnraumschutzgesetzes vorgelegt. Mit der Geset-zesnovellierung soll die Zweckentfremdung und somit auch der Leerstand von Wohnraum effektiver bekämpft werden. Die erlaubte Leerstandsdauer wird von 6 Monaten um die Hälfte auf 3 Monate reduziert und soll zudem seitens der Vermieter wieder anzeigepflichtig werden. Gleichzeitig soll bei großen Sanierungs- und Bauvorhaben der Leerstand von Wohnungen über einen längeren Zeitraum durch regelhafte Zwischenmietverträge eingedämmt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, der Hamburgischen Bürgerschaft jährlich einen Leerstandsbericht vorzulegen, der detailliert durch eine stadtteilorientierte Darstellung über die Entwicklung der Leerstände bei städtischen Gebäuden Auskunft gibt, die Gründe für die Leerstände benennt und geplante Maßnahmen zur Beseitigung vorstellt.

 

Dabei soll insbesondere dargelegt werden,

1. Wohngebäude und Wohnungen

a. Wie viele Wohngebäude bzw. Wohnungen im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zum Berichtszeitpunkt leer stehen (absolut und prozentual zum Gesamtbestand).

b. Seit wann der Leerstand jeweils besteht.

c. Welche Gründe jeweils für den Leerstand vorliegen.

d. Welche Maßnahmen zu temporären oder dauerhaften Beseitigung des jeweiligen Leerstands geplant sind und wann sie erfolgen sollen.

e. Welche Kosten der FHH für Unterhalt, Sicherung und andere objektbezogene Maßnahmen für diese Leerstände im Berichtsjahr entstanden sind.

f. Wie viele und welche Leerstände im laufenden Berichtsjahr abgebaut werden konnten und welche Nutzungen hierbei erfolgten (Wieder-, Zwischen-, Umnutzung bzw. Abriss, Verkauf oder sonstige Maßnahmen).

2. Büro-, Gewerbe- bzw. sonstige Gebäude

a. Wie viele Büro-, Gewerbe- bzw. sonstige Gebäude im Besitz der FHH zum Be-richtszeitpunkt leer stehen (absolut in Anzahl und Quadratmeterzahl sowie prozentual zum Gesamtbestand).

b. Seit wann der Leerstand jeweils besteht.

c. Welche Gründe jeweils für den Leerstand vorliegen.

d. Welche Maßnahmen zu temporären oder dauerhaften Beseitigung des jeweiligen Leerstands geplant sind und wann sie erfolgen sollen.

e. Welche Kosten der FHH für Unterhalt, Sicherung und andere objektbezogene Maßnahmen für diese Leerstände im Berichtsjahr entstanden sind.

f. Wie viele und welche Leerstände im laufenden Berichtsjahr abgebaut werden konnten und welche Nutzungen hierbei erfolgten (Wieder-, Zwischen-, Umnutzung bzw. Abriss, Verkauf oder sonstige Maßnahmen).