Zum Hauptinhalt springen

Hamburg 2020: Flächensicherung für Sporträume und Sportstätten in Hamburg

Montag, 17.12.2012

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelplan 8.1

 

Sport- und Bewegungsflächen sind für die Stadtentwicklung in Hamburg von hohem Stellenwert. Sie bieten den Menschen in Hamburg die Möglichkeit des Bewegens und Sporttreibens, einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung und der Naherholung. Sportfrei-anlagen, Sporthallen, Schwimmbäder und Badegewässer sowie spezielle Anlagen sind daher in ihrer Bedeutung für eine gesunde Mischnutzung in der Nähe von Wohn- und Schulbauten zu planen und zu erhalten.

Insbesondere Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen sind in ihrem Sozialraum auf eine wohnortnahe und verlässliche Versorgung von Bewegungsmöglichkeiten angewiesen. Dabei nutzen Kinder und Jugendliche zu einem großen Teil genormte Sportanlagen. Auch Mischnutzungsflächen wie Grünanlagen besitzen für die Flächensicherung von Bewegungsräumen einen hohen Stellenwert.

Es gilt daher sicher zu stellen, dass sowohl die Flächennutzungsplanung das Angebot von Sportanlagen erhält, als auch bei konkreten Bebauungsplanverfahren die Belange des Sports und der Bewegungsbedürfnisse der Hamburgerinnen und Hamburger, z.B. durch Kompensationsmaßnahmen, regelhaft berücksichtigt werden.

Sport und Bewegung sind eine der beliebtesten Freizeitgestaltung der Hamburgerinnen und Hamburger. Soziale Integration, Geselligkeit und eine gesunde Lebensweise gilt es durch die Sicherstellung sportlich genutzter Flächen weiterhin zu fördern.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. das Verfahren zur Sicherung von Sport- und Bewegungsflächen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage, der gängigen Praxis und dem Flächenmanagement darzustellen und zu bewerten,

2. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2013 hierüber zu berichten.