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Hamburg 2020: Fortentwicklung der Stiftung Historische Museen Hamburg – Fonds für Ausstellungen und Museen

Dienstag, 22.11.2011

Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012

Einzelplan 3.3

Am 9. November 2011 hat (Drs. 20/1969) hat die Hamburgische Bürgerschaft die Fortentwicklung der Stiftung Historische Museen Hamburg (SHMH) beschlossen. Die Anpassung eines Sonderausstellungsfonds ist dabei zentraler Bestandteil, für den im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 die haushaltsrechtliche Zweckbestimmung nun zu konkretisieren ist. Ziel ist, das Verfahren zu vereinfachen und künftig flexibler auf die jeweiligen Aufgaben und Erfordernisse der Museen eingehen zu können. Neben großen Sonderausstellungen mit besonderer Wirkungskraft, sollen künftig kleinere Projekte im Bereich von Sonder- und Dauerausstellungen, u.a. unter Beteiligung interessierter Bevölkerungsgruppen, ermöglicht werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Haushaltsplanentwurf 2011/2012 wird im Einzelplan 3.3 wie folgt geändert:

1. Die Zweckbestimmung beim Titel 3800.682.30 „Zentraler Fonds für Sonderausstellungen in den Museen“ im Einzelplan 3.3 wird erweitert und wie folgt ausgebracht: „Zentraler Fonds für Ausstellungen in den Museen“.

2. Die bisherigen Erläuterungen werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

682.30  Zentraler Fonds für Ausstellungen der Museumsstiftungen 

Die Mittel sind jeweils zur Hälfte für die Finanzierung von außergewöhnlichen Einzelausstellungen und zur anderen Hälfte durch direkte Zuwendung für die Finanzierung von Einzel- oder Dauerausstellungen aller Museumsstiftungen vorgesehen. Hierdurch soll den Museen ermöglicht werden, einerseits außergewöhnliche Ausstellungen verlässlich planen und durchführen zu können, andererseits bestehende Ausstellungen zu erneuern, überarbeiten und ergänzen zu können und damit die Möglichkeit zur Stärkung des eigenen Profils und Gewinnung neuer Besuchergruppen zu erhalten.