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Hamburg 2020: Fortführung der Projekte der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE) – Kompetenz vor Ort einbinden

Dienstag, 22.11.2011

 

Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012

Einzelplan 4

Die vor Ort vorhandene Kompetenz und die Möglichkeiten mit den unterschiedlichen Akteuren im Stadtteil im Dialog Projekte zu planen und damit Synergieeffekte zu erzielen, sind wichtige Rahmenbedingungen für die Entwicklung der sozialräumlichen Hilfen- und Angebote.

Projekte der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE-Projekte) wurden mit dem Ziel eingerichtet, die vorhandene Angebotsstruktur der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe effektiver zu nutzen, zu ergänzen und durch flexibles Reagieren auf sich ändernde sozialräumliche Bedarfe weiterzuentwickeln.

Es handelt sich bei den SAE-Projekten nicht um einen einheitlichen Einrichtungstypus. SAE-Projekte halten sowohl offene und niedrigschwellige Angebote, als auch verbindliche Einzelhilfen vor. Die Projekte unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs der eingesetzten Mittel, der Zielgruppen sowie der Anzahl der Kooperationspartner, die gemeinsam Angebote gestalten.

Die Mittel für die bestehenden Projekte der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE), die seit 2003 eingerichtet wurden, sind den Bezirksämtern in der Vergangenheit im Titel 4450.684.82 als Rahmenzuweisung zur Verfügung gestellt worden.

Im Haushaltsplanentwurf 2011/2012 sind sie ab dem Haushaltsjahr 2012 – wenngleich mit einem Prüfvorbehalt – in die neue Zweckzuweisung für Sozialraumorientierte Hilfen und Angebote (Titel 4460.684.86) umgeschichtet worden. Für 2011 hatte die Bürgerschaft am 16.12.2010 einstimmig beschlossen, im Einzelplan 4 „Mittel in Anspruch zu nehmen für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe/Rahmenzuweisung an die Bezirke in der Höhe von 4.376.000 Euro (Titel 4450.684.82)“ (Drs. 19/8212 „Vorläufige Haushaltsführung 2011 (2) …“ – Ziffer 1, Spiegelstrich 2). Für 2012 gibt es einen solchen Beschluss bisher nicht.

Die ausschließliche Bindung der zur Verfügung stehenden Mittel als Zweckzuweisung hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse, was u.a. den fachlichen, Entwicklungs-, Gestaltungs- und Steuerungsspielraum der bezirklichen SAE-Projekte betrifft.

Die Bezirke sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, die von ihnen aufgebauten Projekte in eigener Verantwortung zu fördern. Allerdings soll zugleich sicher gestellt sein, dass die fachlichen Anforderungen an diese Projekte konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere eine verbindlich gestaltete Kooperation mit den Allgemeinen Sozialen Diensten und die Bereitschaft zur Durchführung verbindlicher Einzelhilfen.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

1. Im Einzelplan 4 wird bei dem Titel 4450.684.82 - Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe/Rahmenzuweisung an die Bezirke - auch für das Haushaltsjahr 2012 ein Ansatz in Höhe von 4.376.000 Euro ausgebracht.

2. Zur Deckung wird der Titel 4460.684.86 - Sozialraumorientierte Hilfe und Angebote - Zweckzuweisung an die Bezirke - von 16.473.000 Euro um 4.376.000 Euro auf 12.097.000 Euro herabgesetzt.

3. Der Senat wird ersucht, im Rahmen der bezirklichen Steuerung die Möglichkeit zu gewähren, dass Mittel aus dem Titel 4460.684.86 „Sozialraumorientierte Hilfen und Angebote“ in einem Umfang von bis zu 20 Prozent auch an Angebote bzw. Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vergeben werden können, wenn diese Angebote machen, die wirksame Alternativen zu förmlichen Einzelfallhilfen darstellen – entsprechend der hierfür geltenden Regelungen. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an Kooperation und Vernetzung, wie auch der ergänzende Charakter der SAE-Projekte zu beachten.