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Hamburg 2020: Intensivierung der Überwachung des bewirtschafteten Park-raumes zur Herstellung der Gebührengerechtigkeit und der verkehrspolitischen Steuerungswirkungen

Montag, 17.12.2012

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelpläne 1.2 – 1.8, 7 und 9

 

Nur ca. 17 Prozent der Parkenden in Hamburg (Jahresbericht 2007 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg) entrichten eine Parkgebühr. Hierdurch ist die Gebührengerechtigkeit auf bewirtschafteten Parkständen stark eingeschränkt, da viele Parkende für die Inanspruchnahme des öffentlichen Parkraumes unberechtigt keine oder zu geringe Gebühren zahlen.

Mit der Erhebung von Parkgebühren sollen zudem verkehrspolitische Steuerungswirkungen erreicht werden. Insbesondere soll der Parksuchverkehr durch die Festlegung einer Höchstparkdauer verringert werden, da hierdurch eine größere Umschlagmenge auf den einzelnen Parkständen erreicht wird.

Diese Ziele, die durch die Erhebung von Parkgebühren erreicht werden sollen, können zurzeit nicht erzielt werden, da kein ausreichender Überwachungsdruck vorhanden ist. Der Überwachungsdruck muss daher entsprechend erhöht werden.

Zurzeit sind die Bezirklichen Ordnungsdienste (BOD) und die Polizei für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Aufgrund anderer Schwerpunktaufgaben wird die Überwachung jedoch nicht in dem notwendigen Ausmaß vorgenommen.

Mit der Drucksache 20/524 hat die Bürgerschaft den Senat im letzten Jahr ersucht, ein neues Konzept zur Parkraumbewirtschaftung zu erarbeiten, das unter den Aspekten der Gebührengerechtigkeit und Effektivität im Sinne der Forderungen es Rechnungshofes eine konsequente Parkraumüberwachung ermöglicht. Dieser Antrag knüpft an das Ersuchen nahtlos an.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die Parkraumüberwachung ab dem Jahr 2013 schrittweise deutlich zu intensivieren. Erster Handlungsschwerpunkt sollte die Innenstadt sein. In Ergänzung zu den bisherigen Zuständigkeitsregelungen sind zusätzliche Überwachungsaufgaben dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation im Rahmen eines Projektes zu übertragen. Für die Tätigkeiten in der Überwachung sollen gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden, die bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt sind, aber ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können oder derzeit keine Verwendung haben und hierfür geeignet sind.

 

2. Die Bürgerschaft ersucht den Senat, ihr bis Dezember 2013 ein Konzept für eine dauerhafte und effiziente Organisationsform der Parkraumüberwachung vorzulegen, das auf Evaluationsergebnissen des Projektes beim LSBG basiert.

 

3. Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen des Haushaltsplan-Entwurfs 2013/2014:

 

3.1 Ansatzveränderungen

Im Einzelplan 1.2 ist der Titel 1211.111.12 „ Benutzungsgebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen“ als „weggefallener Ansatz“ auszubringen. Die Einnahmeansätze 2013/2014 und der Haushaltsvermerk sowie die korrespondierenden Haushaltsvermerke auf der Ausgabeseite sind zu streichen.

Im Einzelplan 9.2 ist der Ansatz beim Titel 9890.119.10 „Allgemeine Globale Mehreinnahmen“ zum Haushaltsausgleich für 2013 und 2014 um je 14.800.000 Euro zu erhöhen.

Überschüsse aus der Parkraumüberwachung liefert der LSBG über den vorhandenen Titel 7200.121.58 „Einnahmen aus Abführungen des Wirtschaftsplans Straßen, Brücken und Gewässer“ an den Haushalt ab. Der Ansatz von 1.098.000 Euro bleibt für die Haushaltsjahre 2013/2014 unverändert.

 

3.2 Änderungen im Wirtschaftsplan des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer.

Die Ansätze bei den Konten in Ertrag und Aufwand sind bedarfsgerecht anzupassen.

Der Haushaltsrechtliche Vermerk wird ergänzt um folgende Nummer 4: „Für die Parkraumüberwachung dürfen Stellen für Angestellte ausgebracht und besetzt werden, wenn ihre Finanzierung durch die Einnahmen aus Parkgebühren zu erwarten ist.“