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Hamburg 2020: Langfristige Perspektive für den Loki-Schmidt-Garten entwickeln

Montag, 17.12.2012

 

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelplan 3.2

 

Der Botanische Garten in Klein Flottbek ist Ende Oktober 2012 in „Loki-Schmidt-Garten - Botanischer Garten der Universität Hamburg“ umbenannt worden. Damit soll das Erbe Loki Schmidts, der Ehrenbürgerin und Ehrenprofessorin Hamburgs, Ehrendoktorin der Universität, weitergetragen werden. Das Vermächtnis und das Lebenswerk der Namens-geberin verpflichten die Freie und Hansestadt Hamburg aber auch, den pädagogischen Auftrag zur Umweltbildung über eine dauerhaft verlässliche finanzielle Ausstattung zu gewährleisten.

Seit seiner Gründung 1821 ist der Botanische Garten – damals noch als Bestandteil des Akademischen Gymnasiums – Teil der Universität Hamburg. Nachdem er 150 Jahre am Standort in den Wallanlagen am Dammtor war, wurde er Anfang der 70er Jahre auf Be-schluss der Bürgerschaft nach Klein Flottbek verlagert. Der Botanische Garten gehört zu den fünf größten Botanischen Gärten Deutschlands und erfreut sich mit rund einer halben Million Besucherinnen und Besuchern jedes Jahr großer Beliebtheit.

Als Lehrerin vermittelte Loki Schmidt ihre Freude an der Pflanzenwelt an junge Menschen, als Deutschlands Botschafterin für die Natur setzte sie sich regional und international für den Schutz der Pflanzenwelt ein. Der Botanische Garten in Hamburg lag ihr besonders am Herzen, wie die großartigen und vielfältigen Einsätze zur Erforschung und Erhaltung biologischer Vielfalt beweisen, ebenso wie ihr unermüdliches Eintreten für die naturwissenschaftlichen Sammlungen, insbesondere der biologischen Sammlung, der Universität Hamburg. Auch wenn sie ihren Traum von einem großen Naturkundemuseum nicht verwirklichen konnte, fand immerhin das Botanische Museum im Loki Schmidt Haus eine neue Perspektive.

Seit 2004 gibt es einen Finanzierungs-Sondertatbestand 'Botanischer Garten'. Dabei handelt es sich um eine Zuweisung, deren Höhe im Ergebnis einer Evaluierung im Jahre 2003 festgesetzt wurde und die seit 2004 im Globalhaushalt der Universität als zweckgebundene Zuweisung für den Garten ausgewiesen ist. Die Pflege des botanischen Gartens bleibt eine Aufgabe, die der Universität mit ausreichendem Budget innerhalb des Globalbudgets übertragen wurde. Das Globalbudget beträgt im Jahr 2013 288 Mio. Euro und wird bis 2020 jedes Jahr weiter um knapp ein Prozent gesteigert.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Der Botanische Garten als Einrichtung der Universität Hamburg ist zu erhalten und zukunftsfähig weiter zu entwickeln. Die hierfür erforderlichen Ressourcen sind im Rahmen des Globalbudgets der Universität bereit zu stellen. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 247 „Hochschulen“ werden bezogen auf die Produktgruppe 247.01 Universität Hamburg um folgenden haushaltsrechtlichen Vermerk ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 247.01 Kosten für Transferleistungen zu verursachen, ist in Höhe von 3.253.000 Euro für das Jahr 2013 und 3.282.000 Euro für das Jahr 2014 zweckgebunden zu Gunsten der Unterhaltung des Loki-Schmidt-Gartens – Botanischer Garten der Universität Hamburg.

2. Der Senat wird ersucht, von der Universität Hamburg ein Konzept über die künftige Entwicklung des Botanischen Gartens einschließlich der damit verbundenen finanziellen und personellen Ressourcen abzufordern und die Bürgerschaft hierüber zu unterrichten. Die Bürgerschaft geht hierbei davon aus, dass die Entwicklung des Konzepts auch unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Botanischen Gartens erfolgt.

3. Die Bürgerschaft erwartet, dass vor Ihrer Befassung mit diesem Konzept keine negativen Veränderungen der Ressourcenausstattung des Botanischen Gartens vorgenommen werden.