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Hamburg 2020: Sicher vom Hafen bis nach Altona: Bedarfsgerechte Rad-verkehrsanlagen an der Großen Elbstraße

Montag, 17.12.2012

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelplan 7

 

Obwohl die Große Elbstraße Teil des Elberadweges ist, ist sie im Straßenabschnitt zwischen St. Pauli Fischmarkt/Breite Straße und Van-der-Smissen-Straße Ost aufgrund ihrer Gestaltung mit Großpflaster für Radfahrer sehr unattraktiv und praktisch unpassierbar. Gleichwohl ist sie eine wichtige Ost-West-Verbindung, denn der nördlich anliegende Geesthang verhindert alternative Radverbindungen in diese Richtungen.

Nicht nur der Bezirk Altona fordert seit Jahren die Verbesserung der Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle. Zuletzt verabschiedete die Bezirksversammlung im Juni 2011 einen entsprechenden Antrag. Auch der ADFC monierte bereits mehrfach, dass die Situation für Radfahrer an der Großen Elbstraße nicht hinnehmbar sei. Sowohl Notwendigkeit als auch Umsetzbarkeit einer vernünftigen Radwegeverbindung an dieser Stelle wurden bereits 2010 gutachterlich bestätigt. Bedarfsgerechte Radverkehrsanlagen würden an dieser Stelle den touristischen Elbe- und Nordseeküstenradweg deutlich aufwerten sowie eine wichtige Alltagsroute zwischen Innenstadt und Altona bzw. den Elbvororten bilden. Eine attraktive Radverkehrsverbindung über die Große Elbstraße wäre ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung des Radverkehrsanteils, da insbesondere auch Pendler zwischen Innenstadt und Altona hiervon profitieren würden.

Nachdem der Vorgängersenat in der Diskussion stets auf den Bezirk Altona verwiesen hatte, wurden von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zwischenzeitlich Planungsmittel für die Radverkehrsanlage im Bereich der Großen Elbstraße bereitgestellt und eine entsprechende Planung beauftragt. Für die Durchführung der auf 1.100.000 Euro geschätzten Maßnahme fehlen dem Bezirk Altona jedoch die finanziellen Mittel.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Für den Bau von bedarfsgerechten Radverkehrsanlagen an der Großen Elbstraße werden im Haushalt 2013/2014 aus dem Titel 7200.771.01 „Sicherung der Verkehrsinfrastruktur – Straßen einschließlich Radwege“ – 1.100.000 Euro beim Titel 1341.741.20 – Förderung des Radverkehrs (Radwegeprogramm) – zweckgebunden bereitgestellt.