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Hamburg 2020: Stärkung unserer Feuerwehr – Ausbildungsinitiative für die Feuerwehr Hamburg

Montag, 17.12.2012

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelplan 8.1

 

In der vergangenen Wahlperiode wurde die strategische Ausrichtung der Berufsfeuerwehr für den Bereich der Menschenrettung, des Brandschutzes und der technischen Gefahrenabwehr durch einen externen Gutachter analysiert. Der Gutachter des „Strategiepapier 2010“ kommt in seiner Bewertung zu einem negativen Ergebnis. Danach steht nicht ausreichend Personal zur Verfügung, um die erforderlichen Funktionen an den Feuerwachen zu besetzen; zudem werden die gesetzten Schutzziele nur selten erreicht.

Die strategische Ausrichtung des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr Hamburg folgt bislang einer Einteilung des Stadtgebietes nach Risikoklassen: Je höher das mit einem Brand für die Bevölkerung verbundene Risiko ist, desto schneller soll die Feuerwehr den Gefahrenort erreichen, Flughäfen und Industriegebiete sind dabei höher eingestuft als Wohngebiete oder gar landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Der Gutachter kommt zu der Empfehlung, die bisherige risikobezogene Gebietsabdeckung durch ein standardisiertes Einheitsmodell abzulösen, welches die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AG BF) formuliert hat, in vielen Großstädten Anwendung findet und heute als Stand der Technik gilt: Das Schutzziel des „kritischen Wohnungsbrands“ ist auf die Menschenrettung ausgelegt und orientiert sich daran, dass Menschen erfahrungsgemäß 18 Minuten nach Ausbruch eines Brandes nicht mehr reanimiert werden können. Daher richtet sich die Feuerwehr darauf aus, binnen 13 Minuten nach Ausbruch eines Brandes und acht Minuten nach Alarmierung vor Ort zu sein.

Eine solche Anpassung des Schutzziels erscheint aufgrund der nachhaltigen Abnahme der Risiken auch grundsätzlich vertretbar: Sie ist durch den Rückgang des produzierenden Gewerbes, der Entwicklung zur Dienstleistungs- und Kommunikationsgesellschaft, die verbesserten Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes und der Brandmeldetechnik, der Sonderbauverordnungen und des gestärkten Umweltbewusstseins sachlich möglich und verantwortbar.

Auch nach einer Neuausrichtung des Schutzziels und unter Einbeziehung einer Umstellung der Einsatzkonzeption auf das sog. Rendezvous-System wird die Berufsfeuerwehr gegenüber dem aktuellen Bestand zusätzlich 134 Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst benötigen, um in 85 Prozent der Fälle in der vorgegebenen Zeit und mit dem vorgegebenen Personal vor Ort zu sein.

Der Haushaltsplan-Entwurf des Senats 2013/2014 berücksichtigt bisher nur die Maßgabe, im Vollzugsbereich der Feuerwehr keinerlei Personal abzubauen. Ein zusätzlicher Bedarf ist bisher nicht vorgesehen. Der Senat ist insoweit angehalten, nötige Kräfte durch geeignete Maßnahmen der Aufgabenkritik und durch Verringerung des sich von anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes deutlich abhebenden hohen Krankenstands zu gewinnen. Es ist in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass mit der für 2013 beabsichtigten Einführung eines neuen Schichtplans der Krankenstand gesenkt werden kann, da die so genannten Regenerationszeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit nachhaltig optimiert werden.

 

Neben diesen Maßnahmen muss zur Sicherung der perspektivischen Nachbesetzung allerdings auch eine Verstetigung der Nachwuchseinstellung erfolgen. In den Jahren bis 2017 sind jeweils ca. 25 bis 50 Pensionierungen zu erwarten; danach steigen die altersbedingten Abgänge jedoch sprunghaft an und bleiben bis 2031 auf hohem Niveau. Der Spitzenwert wird im Jahr 2026 mit 120 Abgängen erreicht. Im Durchschnitt sind ca. 90 Abgänge im Jahr zu erwarten. Ohne eine unverzügliche Verstetigung der Ausbildung ist diese Entwicklung nicht kompensierbar. Um perspektivisch das fehlende Personal zur fachgerechten Funktionsbesetzung zur Verfügung zu stellen und eine Verjüngung der Feuerwehr zu erreichen, welche die Krankenquote senken kann, soll bereits im Jahr 2013 eine Ausbildungsinitiative gestartet werden: Künftig sollen pro Jahr jeweils 80 Auszubildende eingestellt werden. Dies entspricht der jetzigen Aufnahmekapazität der Feuerwehrakademie Hamburg. Das bedeutet im Jahr 2013 zusätzlich 37 und im Jahr 2014 zusätzlich 20 Auszubildende. Entsprechend der für die Polizei ergriffenen Ausbildungsinitiative soll damit bereits jetzt für die zukünftigen hohen Ausscheidensraten Vorsorge getroffen werden. Zudem könnten die Auszubildenden im Rahmen der zu leistenden Praktika zu einer leichten Entlastung des Personals an den Wachen beitragen. Derzeit können kontinuierlich etwa 170 Beamtinnen und Beamte keinen Dienst an der Feuerwache leisten, da ihr Gesundheitszustand dies dauerhaft nicht zulässt. Durch forcierte Bemühungen, nicht mehr vollzugsdiensttaugliche Feuerwehrbeamtinnen und -beamte auf Stellen in anderen Bereichen einzusetzen, sollen diese Stellen verstärkt mit ausgebildeten Nachwuchskräften besetzt werden.

Die 18 monatige Ausbildung eines Feuerwehrbeamten kostet 75.000 Euro. Damit entstünden für die im Jahr 2013 einzustellenden Nachwuchskräfte Mehrkosten in Höhe von 2.775.000 Euro und für die im Jahr 2014 einzustellenden Auszubildenden Mehraufwendungen von 1.500.000 Euro. Die Finanzierung soll aus den Einnahmen aus einem einmaligen Vergleich mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes erfolgen, welche die Feuerwehr in Höhe von 6.200.000 Euro im Zuge einer Nachzahlung erzielen konnte. Dieser Betrag könnte bis Ende 2014 eine Finanzierung sicherstellen. Bisher war dieser Betrag als Grundlage für den notwendigen Neubau der Feuer- und Rettungswache Finkenwerder vorgesehen. Eine Verschiebung dieser Investition um zwei Jahre erscheint vertretbar, wenn ihre Finanzierung im folgenden Doppelhaushalt 2015/2016 vorgesehen wird.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

1. Der Senat wird ersucht, eine Ausbildungsinitiative bei der Feuerwehr zu starten und künftig jährlich durchschnittlich 80 Auszubildende für den Einsatzdienst der Feuerwehr einzustellen. Das bedeutet, im Jahr 2013 sind bereits 37 und im Jahr 2014 weitere 20 Nachwuchskräfte zusätzlich einzustellen; die hierdurch verursachten Mehrkosten in Höhe von insgesamt 4.275.000 Euro sowie einmalige Kosten an Sachmitteln für die Erstausstattung der Nachwuchskräfte sollen in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 im Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 277 Feuerwehr, zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Als Deckung dienen vorhandene Erlöse in Höhe von 6.200.000 Euro aus einem zwischen der Feuerwehr und den Kostenträgern des Rettungsdienstes geschlossenen einmaligen Vergleich.

2. Artikel 11 des mit der Drucksache 20/4578 vorgelegten Entwurfs des Haushaltsbeschlusses wird um folgenden Passus ergänzt: „Der Senat wird ermächtigt, Planstellen für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes im Rahmen der Ausbildungsinitiative für die Feuerwehr Hamburg bedarfsgerecht zu schaffen.“

3. Der Senat wird ersucht, die für den nötigen Neubau der Feuer- und Rettungswache Finkenwerder erforderlichen Investitionsmittel im Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016 zur Verfügung zu stellen.