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Hamburg 2020: Unterstützung der Bezirke bei Sanierung und Instand-haltung der Radwege

Montag, 17.12.2012

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelplan 7

 

Die Förderung des Radverkehrs mit Ausbau und Sanierung von Radverkehrsanlagen ist erklärtes Ziel des Senats. Denn gerade der Bereich der Radverkehrsanlagen leidet besonders stark unter der Vernachlässigung der Vorgängersenate. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde deutlich, dass im Haushaltsplan zwar ausreichend finanzielle Mittel vorliegen, der Mittelabfluss aber nicht so schnell voranschreitet wie gewünscht. Daher weisen die entsprechenden Titel recht hohe Reste auf. Hintergrund sind die oftmals sehr komplexen Abstimmungsbedarfe. Radwege, sowohl bestehende als auch neu geplante, befinden sich in der Regel auf Nebenflächen, die komplizierte Nutzungsmischungen vereinen. Leitungen, vorhandene Bäume, Stellplätze und weitere Rahmenbedingungen verkomplizieren und verlängern die Planung und die Abstimmungsprozesse.

Um den Abbau des Sanierungsstaus zu beschleunigen, sollen daher die Bezirke stärker eingebunden werden. Denn dort gibt es teils vollständig vorliegende Planungen für Radverkehrsanlagen, die jedoch aufgrund fehlender Finanzmittel (noch) nicht umgesetzt werden können, wenn etwa die Mittel aus der entsprechenden Zweckzuweisung an die Bezirke bereits ausgeschöpft sind. Wenn die Bezirke in ihrem Verantwortungsbereich Instandhaltungsmaßnahmen oder Sanierungen von Radverkehrsanlagen fertig geplant haben und für die Umsetzung noch Finanzierungslücken bestehen, soll deshalb eine entsprechende Unterstützung erfolgen. Die Förderung soll nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgen sondern konkret dort ansetzen, wo eine schnelle Umsetzung gesichert ist. Ziel muss sein, die Sanierungsziele zügig zu erreichen, damit auch tatsächlich sichtbare Verbesserungen für den Radverkehr eintreten.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Im Haushaltsplan 2013/2014 erhalten die Bezirksämter für die Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrsanlagen die Möglichkeit, erhöhte Verpflichtungen einzugehen.

Dafür wird in beiden Jahren die bei dem Titel 7200.741.02 „Förderung des Radverkehrs“ vorhandene Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.758.000 Euro um jeweils 1.000.000 Euro auf 3.758.000 Euro erhöht.