Zum Hauptinhalt springen

Hamburg 2020: Unterstützung der Familienhebammen in Hamburg

Dienstag, 22.11.2011

Familienhebammen sind wichtige Betreuerinnen für Mütter mit besonderem Hilfebedarf, die sich den einzelnen Familien mit mehr Zeit und besonderen Hilfeleistungen zuwenden können. Seit 1998 wurde in Hamburg schrittweise ein System von Familienhebammen aufgebaut. Damit wurde, eingebettet in das bestehende Regelsystem, ein spezifisches Angebot für besonders unterstützungsbedürftige Schwangere, Mütter und Familien mit Säuglingen geschaffen.

Aktuell sind ständig rd. 25 Familienhebammen im Tandem mit Sozialpädagoginnen an

16 Standorten in Hamburg tätig. Dieser Ansatz ist erfolgreich. Die fortlaufende Evaluation zeigt, dass nicht nur die Ziele und Zielgruppen gut erreicht werden, sondern auch die

„interne“ Kooperation der Familienhebammen mit den Sozialpädagoginnen und

-pädagogen hat sich als gelungen herausgestellt.

Damit das Hamburger Familienhebammenprogramm seine erfolgreiche Arbeit weiterhin sichern kann, ist eine Anpassung der Finanzmittel dringend geboten. Denn Unterfinanzierung und strukturelle Unterschiede an den Standorten bedrohen das Familienhebammenprogramm: das derzeitige Stundenentgelt von 27,50 Euro liegt unter dem Niveau der

Hebammen-Gebührenordnung/GebO (ca. 30 Euro); Sachmittel stehen häufig nicht zur Verfügung. Damit wird diese besonders herausfordernde Arbeit geringer vergütet als die Arbeit mit „unauffälligeren“ Klientinnen. Eine Erhöhung der Stundenentgelte auf das Niveau der GebO einschließlich der Refinanzierung der Betriebsausgaben für die freiberufliche Tätigkeit und die Einführung von Sachmittelpauschalen für die Träger ist erforderlich. Eine moderate Erhöhung der an Leistungsstunden der Familienhebammen ist darüber hinaus notwendig, um dem gesteigerten Bedarf gerecht zu werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 wird zur Stärkung des Familienhebammenprogramms für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt geändert:

1) Der Ansatz des Titels 5100.684.86 „Förderung von Familienhebammen-Projekten; Zweckzuweisung an die Bezirke“ im Einzelplan 5 wird um 84.000 Euro erhöht.

 

2) Zur Deckung wird im Einzelplan 5 der Ansatz beim Titel 5100.684.62 um 84.000 Euro abgesenkt.