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Hamburg 2020: Verstetigung des Erinnerungs- und Meldewesens zu Kindervorsorgeuntersuchungen („U-Untersuchungen“)

Montag, 17.12.2012

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelplan 5

 

Mit der Drucksache 19/4331 wurde ein zweijähriges Modellprojekt für das Einladungs- und Meldeverfahren für die Früherkennungsuntersuchungen U6 (10. bis 12. Lebensmonat) und U7 (21. bis 24. Lebensmonat) eingeführt. 2011 wurde auf Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion die gesetzliche Grundlage für den verspätet gestarteten Modellversuch zum Melde- und Einladungsverfahren für die U6 und U7 verlängert und damit eine zweijährige Laufzeit des Versuchs gewährleistet (vgl. Drs. 20/1632 und 20/1939). Er läuft nach den bisherigen Planungen Ende 2012 aus.

Der Senat hat in seinem Arbeitsprogramm dem Kinderschutz höchste Priorität eingeräumt. Früherkennungsuntersuchungen für Kinder als medizinisch anerkannter Standard sind ein wichtiger Baustein für eine gesunde Entwicklung von Kindern und damit im Interesse des Kindeswohls.

Das Einladungs- und Meldeverfahren ist deshalb zu optimieren, zu verstetigen und mit den notwendigen Personal- und Sachmitteln im Haushalt 2013/2014 abzusichern.

Die Verbindung mit Frühen Hilfen ist zur Stärkung der Kindergesundheit und zur Verbesserung des präventiven Kinderschutzes zu intensivieren.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Senat wird ersucht,

a. einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel, das Erinnerungs- und Meldewesen zu verstetigen, und in diesem Rahmen fachlich zu überprüfen, auf welche Untersuchungen sich verbindliche Einladungen beziehen sollen, um eine effektive Kontrolle der Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen („U-Untersuchungen“) sicher zu stellen,

b. dabei die enge Verbindung mit einem Netzwerk Früher Hilfen zu gewährleisten und Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Ländern zu nutzen,

c. den Bezirksämtern mindestens im bisher für das Projekt Vorsorgeuntersuchungen definierten Umfang von 15 Vollkräften geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. Asklepios-Rückkehrerinnen und -rückkehrer, zur Verstetigung des Projekts auf Dauer zuzuweisen,

d. eine Finanzierung der einmaligen technischen Bedarfe zur Verstetigung der verbindlichen Einladungen bis zur Höhe von 500.000 Euro aus dem IT-Globalfonds im Einzelplan 9.2 sicher zu stellen.

e. das Erinnerungs- und Meldewesen weiter zu evaluieren und der Bürgerschaft zu berichten.

2. Der Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014 wird zur Verstetigung der verbindlichen Einladungen für Früherkennungsuntersuchungen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 jeweils wie folgt geändert:

a. Für die voraussichtlichen laufenden Betriebskosten verbindlicher Einladungen zu Vorsorgeuntersuchungen wird der Ansatz des Titels 5100.684.71 „Zuschüsse an Vereine, Institute u.dgl. zur Gesundheitsförderung und AIDS-Prävention“ im Einzelplan 5 um 250.000 Euro erhöht.

b. Zur Deckung wird der Ansatz beim Titel 9890.971.21 „Allgemeine Zentrale

Reserve“ im Einzelplan 9.2 um 250.000 Euro abgesenkt.