Zum Hauptinhalt springen

Hamburg 2020: Wir investieren in Wohnen und Wissenschaft: Energetische Sanierung der Hamburger Studierendenwohnheime

Dienstag, 22.11.2011

Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012

Einzelplan 3.2. und Einzelplan 6

Der Hamburger Senat investiert massiv in die Wissenschaft und in die Studierenden in unserer Stadt. Die Entscheidungen zur Realisierung des neuen Campus Bundesstraße ist ein erster großer Schritt, den Sanierungs- und Investitionsstau an unseren Hochschulen, den uns die Vorgänger-Senate hinterlassen haben, aufzulösen. Mit der Entscheidung für eine großzügige Kompensation der Studiengebühren hat der Senat deutlich gemacht, dass der Abbau von Barrieren für das Hochschulstudium nicht zu Lasten der Hochschulen gehen soll. Mehr noch: Die größere Flexibilität bei der Mittelverwendung und die Ausgestaltung der Kompensation bieten den Hochschulen Perspektiven und Planungssicherheit gleichermaßen. Sehr zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang der jetzt beschlossene Zukunftspakt zwischen Universität und Wissenschaftsbehörde. Damit kann die Universität die kommenden Jahre verlässlich planen und ihre finanziellen Mittel so einsetzen, wie es notwendig ist. Dies sind drei Beispiele von vielen, die unterstreichen, dass viele vor der Sommerpause geäußerte Befürchtungen in der Hochschulpolitik einer realen Grundlage entbehren.

Sehr erfreulich ist, dass der Senat im Zuge der Kompensation der Studiengebühren einen Weg gefunden hat, die vom Vorgängersenat beschlossene Streichung der Zuschüsse für das Studierendenwerk um die Hälfte zurück zu nehmen, indem er dem Studierendenwerk Hamburg ab 2013 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1,2 Mio. Euro zuweist. Das Studierendenwerk wurde durch CDU-geführte Senate arg gebeutelt: Bereits vor 7 Jahren gab es unter Senator Dräger eine erste Streichung des staatlichen Zuschusses um 2,5 Mio. Euro. Im September 2010 wurde der Zuschuss an den Wirtschaftsplan des Studierendenwerks Hamburg vom Vorgänger-Senat ab 2011 um 1.159.000 Euro und ab 2012 dauerhaft um 2.318.000 Euro gekürzt. Die auf drei Säulen basierende Finanzierung des Studierendenwerks wurde damit ganz aufkündigt und bedeutete einen bundesweit erst- und einmaligen Rückzug aus der sozialpolitisch begründeten Solidargemeinschaft. Die Kürzung steht der immer wieder formulierten Absicht entgegen, dass ein Studium allen jungen Menschen unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen ist. Die Kürzungsbeschlüsse hatten zur Folge, dass der Aufsichtsrat des Studierendenwerks sich aufgrund dazu gezwungen sah, eine Anhebung der Essenspreise in den Mensen um ca. 10 Prozent mit Wirkung zum 01.01.2011 sowie eine Erhöhung des von jedem Studierenden zu zahlenden Semesterbeitrags an das Studierendenwerk von 51 Euro auf zunächst 60 Euro und wie bereits angekündigt auf künftig knapp 70 Euro zu beschließen. Mit dem neuen Beschluss können die Mensenpreise stabil bleiben und der Semesterbeitrag ab dem Wintersemester 2012/13 wieder abgesenkt werden. Studieren wird in Hamburg wieder günstiger und die Attraktivität Hamburgs als Hochschulstandort nachhaltig erhöht.

Doch es sind weitere Maßnahmen notwendig, um die Rahmenbedingungen des unverzichtbaren Studierendenwerks zukunftsfähig zu gestalten und die Infrastruktur für Studentinnen und Studenten weiter zu stärken: Das Studierendenwerk Hamburg unterstützt mit seinen sozialen und wirtschaftlichen Leistungen die Studierenden und die Hochschulen. Es betreibt unter anderem 13 Mensen und 13 Cafés/Bistros in den Hochschulen sowie fünf Kindertagesstätten, hält 3.700 Wohnheimplätze in 22 Wohnanlagen vor, bietet eine Wohnungsvermittlung und eine Sozialberatung für Studierende. Auch wenn die ab 2013 im Haushalt wieder aufgenommene Zuschussposition in Höhe von 1,2 Mio. Euro jährlich die Möglichkeiten des Studierendenwerks, notwendige Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen durchzuführen, stärkt, gibt es große Sanierungsbedarfe in den Wohnheimplätzen und Wohnanlagen, auf die das Studierendenwerk immer wieder hingewiesen hat. Viele Studierendenwohnungen entsprechen zudem nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen, was sich auch negativ auf die Betriebskosten und die Energiebilanz dieser Gebäude und damit auch auf den Klimaschutz unserer Stadt auswirkt.

Dieser dringende Handlungsbedarf soll mit einem besonderen Fördersegment bei der energetischen Gebäudesanierung angegangen werden. Ziel ist, dass durch die beschleunigte und maßgeschneiderte Förderung der energetischen Sanierung der zum Teil alten und baulich wie technisch überholten Wohnheimen und Wohnanlagen des Studierendenwerks Schritt für Schritt auch eine Betriebskostenersparnis und damit eine finanzielle Entlastung des Studierendenwerks erreicht werden. Jede Betriebskostenersparnis soll beim Studierendenwerk verbleiben.

Die Lebenshaltungskosten für Studierende sind in Hamburg im Deutschlandvergleich besonders hoch, die Mieten haben daran einen großen Anteil. Mit einer regelhaften und stetigen Förderung der energetischen Sanierung kann das Studierendenwerk Wohnungen an die aktuellen Standards angleichen. Damit leistet die Stadt einen Beitrag zum Klimaschutz und erfüllt gleichzeitig die soziale Funktion, bezahlbaren Wohnraum für Studierende bereitzustellen. Von der energetischen Sanierung profitieren gezielt einkommensschwache Haushalte (Studierendenhaushalte).

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, wie in den vorhandenen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung/ Modernisierung in geeigneter Weise und geeigneter Stelle bereits ab 2012 ein besonderes Fördersegment zur energetischen Sanierung von Wohnheimen und Wohnanlagen des Studierendenwerks mit einem Volumen von 2 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen werden kann. Die genauen Fördermodalitäten sind auf die finanziellen Parameter des Studierendenwerks abzustellen und vor Inkrafttreten einer Förderrichtlinie mit dem Studierendenwerk abzustimmen.

2. der Bürgerschaft zum 1. Februar 2012 über Sachstand und Fortschritte zu berichten.