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Hamburg gepflegt und grün – Lärmschutzwände für Kunst und klimafreundliches Stadtgrün nutzen

Freitag, 30.08.2019

Im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung von bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, aber auch im Rahmen der Lärmvorsorge im Zusammenhang mit dem Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, entstehen vor allem entlang der Schienenstrecken der DB Netz AG, aber vereinzelt auch an denen der HOCHBAHN und der AKN immer mehr Lärmschutzwände. Diese bieten den Anwohnerinnen und Anwohnern einen guten Schutz vor Lärm und steigern die Lebensqualität in den betroffenen Quartieren. Gleichzeitig prägen sie aufgrund ihrer Dimensionen immer mehr das Stadtbild.

Allerdings ist festzustellen, dass die Lärmschutzwände vielerorts – und zwar häufig schon während oder gleich nach ihrer Errichtung – mit Schmierereien versehen werden, was vor allem an Bahnstationen von vielen wartenden Fahrgästen als störend empfunden wird. Dies gilt gleichermaßen für den Ausblick aus dem Zug auf wenig künstlerisch gestaltete Lärmschutzwände, die unmittelbar an den Gleisen stehen und damit nur unter Inkaufnahme von Gefahren für Leib und Leben zugänglich sind. Dabei könnten einzelne dieser Flächen – gerade auch in Haltestellenbereichen – grundsätzlich Platz für die vielfältige Graffiti-Kunst oder gegebenenfalls durch Begrünungsmaßnahmen Flächen für neues Stadtgrün bieten und damit bereichernd für die Künstlerinnen und Künstler, Fahrgäste, Anwohnerinnen und Anwohner sowie das Stadtbild insgesamt werden. Ein gelungenes Beispiel für solch eine Graffiti-Kunst ist das 130 Meter lange und 6 Meter breite Wandgemälde des Hamburger Street-Art-Künstlers Rebelzer an der neuen U-Bahn-Werkstatt und Waschanlage in Billstedt. Der Künstler hat dort in minimalistischer Art 66 großflächige frech-fröhliche Freaks erschaffen. In den nächsten Wochen wird darüber hinaus eine 300 Meter lange Wand im Bereich des S-Bahnhofes Stellingen durch Graffitikünstler neugestaltet.

Im Zusammenhang mit der Arbeit der Graffitikünstlerinnen und -künstlern ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Lage der Wände an viel befahrenen Bahnstrecken, insbesondere bei den gleisseitigen Wandflächen, eine Gestaltung einen komplexen Arbeits- und Abstimmungsprozess voraussetzt. So kämen für die Gestaltungsarbeiten nur betriebsfreie Zeiten bzw. Zeiträume während Streckensperrungen infrage. Dabei könnten aber z. B. ohnehin geplante Sperrungen im Zuge von notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bei der Schieneninfrastruktur genutzt werden.

Neben den schon bestehenden oder in Bau befindlichen Lärmschutzanlagen könnte gerade bei zukünftigen Maßnahmen die Möglichkeit bestehen, schon vor einer Endmontage einzelne Elemente an sicherer Stelle zu bemalen oder zu besprühen. Dies bedeutet sicherlich einen Mehraufwand im Vorwege, allerdings benötigt man anschließend keine komplizierten Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Gleisanlagen. Ergänzend hierzu könnten von Anfang an auch Möglichkeiten der Bepflanzung geprüft werden. Zu denken wäre hier etwa an die Lärmschutzwände, die in den nächsten Jahren für den zweigleisigen Ausbau der AKN-Strecke im Bereich Eidelstedt geplant sind.

Gleichzeitig sind die entstehenden Kosten zu ermitteln und mit der DB Netz AG, der S-Bahn Hamburg GmbH, der HOCHBAHN und der AKN Gespräche hinsichtlich der Finanzierung zu führen. Sie sollten gemeinsam ein Interesse daran haben, dass Bahnhöfe wie Strecken einen guten Eindruck hinterlassen und damit auch der ÖPNV insgesamt an Attraktivität gewinnt.

In einem weiteren Schritt nach den grundsätzlichen Prüfungen wäre im Fall der künstlerischen Gestaltung ein Konzept zu entwickeln, das eine künstlerische Vielfalt und dabei ggf. auch die Berücksichtigung örtlicher Akteure sicherstellt, also die Akteure mit einbezieht. Ein solches Projekt kann nur auf allgemeine Akzeptanz stoßen, wenn es wirklich Vielfalt ermöglicht, und das kann und muss auch provokative, gesellschaftskritische Projekte ermöglichen. Solche Wände könnten dafür die Möglichkeit bieten und Kunst an vielen Orten der Stadt sichtbar machen.

Im Falle von möglichen Bepflanzungsmaßnahmen sind diese hinsichtlich ihrer ökologischen Wertigkeit und Standortverträglichkeit zu entwickeln.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. mit der DB Netz AG, der S-Bahn Hamburg GmbH, der HOCHBAHN sowie der AKN Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, im Rahmen einzelner Pilotprojekte ein mögliches Konzept zur Gestaltung von Abschnitten von bestehenden Lärmschutzwänden oder anderer Infrastruktureinrichtungen der Unternehmen mit Graffiti oder Begrünungsmaßnahmen zu entwickeln. Dabei sind die rechtlichen, baulichen und betrieblichen Voraussetzungen der Unternehmen sowie die Kosten und Kostentragung zu prüfen.

2. ebenfalls zu prüfen, ob und wie im Rahmen der Aufstellung neuer Lärmschutzwände im Vorwege die Möglichkeit besteht, einzelne Abschnitte schon vor der Endmontage künstlerisch zu gestalten oder sie anschließend zu bepflanzen.

3. über erste Ergebnisse der Prüfungen die Bürgerschaft bis Ende des Jahres zu informieren.